Rote Ampel ueberfahren Bussgeldkatalog 2020

Rote Ampel geblitzt! Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?

Kurz & Knapp: An roter Ampel geblitzt

Wie hoch ist die Strafe bei roter Ampel?

Unter einer Sekunde werden 90 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig. Ab über einer Sekunde sind es bereits 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.

Wann wird bei Rot geblitzt?

Beim Durchfahren bzw. beim Einfahren in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich.

Drohen mir Punkte in Flensburg?

Ja! Wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot war, droht ein Punkt in Flensburg. Danach sind es zwei Punkte in Flensburg und sogar ein Monat Fahrverbot.

Ich bin noch in der Probezeit, was kommt auf mich zu?

Ein Rotlichtverstoß in der Probezeit wird als sogenannter A-Verstoß gewertet. Laut Bußgeldkatalog wird zusätzlich zur Strafe die Probezeit auf insgesamt vier Jahre verlängert. Außerdem wird i. d. R. ein Aufbauseminar angeordnet.

Wie hoch ist die Strafe bei roter Ampel?

„Ach, das schaffe ich noch!“ Wahrscheinlich kennt jeder Autofahrer diesen Gedanken. Oft sind wir unter Zeitnot oder stehen bereits seit einiger Zeit im Stau und wollen einfach nur an unser Ziel. Schnell wird hier schon einmal eine rote Ampel überfahren. Das ist nicht nur gefährlich, sondern auch laut unserer Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht zulässig und wird mit hohen Sanktionen geahndet. Laut aktuellem Bußgeldkatalog drohen im schlimmsten Fall 360 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und sogar einen Monat Fahrverbot. 

Bussgeldkatalog aktuelle Bussgelder
Wer eine Rote Ampel übersehen hat, erhält mindestens einen Punkt in Flensburg

Bußgeldkatalog 2021: Was droht, wenn ich bei roter Ampel geblitzt wurde?

Beschrei­bungBuß­geldPunk­teFahrverbot
Ampel bei „Rot“ über­fahren90 €1kein Fahrverbot
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… andere gefährdet200 €21 Monat
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… mit Sachbeschädigung240 €21 Monat
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Rote Ampel überfahren (Rot bereits seit mehr als 1 Sek­unde)200 €21 Monat 
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… andere gefährdet320 €21 Monat 
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… Sach­schaden verur­sacht360 €21 Monat
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An einer Ampel mit grünem Pfeil nach rechts abge­bogen, ohne vorher zu halten70 €1kein Fahrverbot
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… Fuß­gänger- oder Fahr­rad­ver­kehr der frei­gege­benen Ver­kehrs­rich­tung behin­dert100 €1kein Fahrverbot
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… andere gefährdet100 €1kein Fahrverbot
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… Sach­schaden verur­sacht120 €1kein Fahrverbot
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Tabelle: Übersicht nach Bußgeldkatalog 2021 der Strafen für Rote Ampel geblitzt

Einfacher und qualifizierter Verstoß – Was ist der Unterschied?

Wer eine Rote Ampel missachtet und dabei von einem Blitzer überführt wird, begeht nicht nur ein Kavaliersdelikt und deshalb gibt es beim Rotlichtverstoß noch einmal eine Differenzierung zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Rotlichtverstoß. Hierbei ist es sehr wichtig, wie lang die Ampelanlage bereits auf Rot stand. Entsprechend wird zwischen den beiden Varianten unterschieden und es drohen auch unterschiedliche Konsequenzen.

Der einfacher Rotlichtverstoß

Bei dem einfachen Rotlichtverstoß war die Ampel kürzer als 1 Sekunde Rot. Hier drohen nach dem aktuellen Bußgeldkatalog folgende Bußgelder:

  • Bei Rot über die Ampel gefahren: 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Sachbeschädigung: 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

Der qualifizierter Rotlichtverstoß

Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Rotphase beim Überfahren länger als 1 Sekunde andauerte. Das ist der schwerwiegendere Verstoß von beiden und demnach folgen bei diesem auch höhere Strafen:

  • Bei Rot über die Ampel gefahren: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Gefährdung: 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
B Verstoss in der Probezeit - Was nun?
Wer in der Probezeit an der roten Ampel geblitzt wird, begeht einen A-Verstoß.

An Roter Ampel geblitzt in der Probezeit?

In den ersten zwei Jahren nach Erwerb des Führerscheins besteht für Fahranfänger die so genannte Probezeit. In dieser Zeit gelten besondere Regelungen und verschärfte Sanktionen. 

Sollte ein Fahranfänger eine rote Ampel überfahren und hat sich dabei blitzen lassen, so handelt es sich um einen schwerwiegenden A-Verstoß. Zu der jeweiligen Sanktion laut Bußgeldkatalog kommt bei einem A-Verstoß die Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzu. Des Weiteren verlängert sich die Probezeit des Fahrers automatisch um weitere zwei Jahre. 

Ein Aufbauseminar wird von lizensierten Fahrschulen angeboten und besteht aus fünf Abschnitten.

  • theoretischer Teil: vier Sitzungen im Umfang von jeweils 135 Minuten
  • praktischer Teil: Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung (Dauer mindestens 30 Minuten und mit bis zu drei Teilnehmern)

Während der Teilnahme am Aufbauseminar werden auch die Vergehen der einzelnen Teilnehmer unter die Lupe genommen und eine mögliche Verhütung der Verstöße besprochen. 

Haben die Teilnehmer das Aufbauseminars beendet, erhalten sie eine Bescheinigung, die sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen können. Verweigert der Führerscheininhaber die Teilnahme am Aufbauseminar, kommt es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Erst wenn die erfolgreiche Seminarteilnahme nachgewiesen werden kann, bleibt die Fahrerlaubnis erhalten und der Betroffene tritt in die verlängerte Probezeit ein.

Fahranfänger, die nach der Teilnahme am Aufbauseminar erneut einen A- oder mindestens zwei weitere B-Verstöße begehen, erhalten eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme an dieser Maßnahme ist jedoch freiwillig.

Kommt es danach zu einem erneuten A-Verstoß, droht der Führerscheinentzug.

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Sie wurden an einer roten Ampel geblitzt? Dann sollten Sie den Bussgeldbescheid prüfen lassen!

Wie soll ich mich nach einem Rotlichtverstoß verhalten?

Wenn sie eine rote Ampel missachtet haben und geblitzt wurden, erhalten Sie im Anschluss einen Anhörungsbogen und einen Bußgeldbescheid. Die Bearbeitungszeit ist je nach Behörde unterschiedlich, sie darf aber nicht länger als 3 Monate dauern, sonst verjährt die Ordnungswidrigkeit. Prüfen Sie genau, ob sie die Tat begangen haben und ob alle Daten stimmen.

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Wann wird bei Rot geblitzt?

Per Definition liegt ein Rotlichtverstoß immer dann vor, wenn die Lichtzeichenanlage (Ampel) beim Durchfahren auf “Rot” stand. Dabei ist nicht die Haltelinie entscheidend, sondern vielmehr das Passieren der Ampel bzw. das Einfahren in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich.

Wenn Sie bei Rot lediglich die Haltelinie überfahren haben, aber noch vor dem Gefahrenbereich der Lichtzeichenanlage anhalten, haben Sie statt einem Rotlichtverstoß einen Haltelinienverstoß begangen, welcher weniger streng behandelt wird. Sollte dabei kein Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sein, drohen Ihnen nach Bußgeldkatalog lediglich 10 Euro Bußgeld.

Auch wenn es sich um Unachtsamkeit oder eine Fehleinschätzung der Gelbphase handelt, versteht die Polizei und auch die Bußgeldstelle keinen Spaß. Wer eine gelbe Ampel überfährt, obwohl er hätte gefahrlos anhalten können, kann ein Verwarnungsgeld von 10 Euro erhalten.

Damit ein Rotlichtverstoß überhaupt festgestellt werden kann, muss es an der Ampel eine entsprechende Überwachung geben. Hier kann zwischen einer stationären und mobilen Überwachung unterschieden werden

Wie wird das Überfahren einer roten Ampel festgestellt?

Ein Rotlichtverstoß zählt nach unserer StVO zu den schwereren Vergehen (ein A-Verstoß) und wird daher mit hohen Sanktionen geahndet. 

Die uns bekannten Rotlichtblitzer zählen zu den stationären Überwachungen, aber auch die mobile Überwachung solcher Verstöße sind möglich.

Wie funktioniert ein Ampelblitzer?

Stationäre Rotlichtüberwachung

Stationäre Überwachungen sind vornehmlich an Kreuzungen und Ampeln installiert, an denen es statisch häufig zu Unfällen kommt, weil über eine rote Ampel gefahren wurde. 

Die stationären Ampelblitzer werden direkt hinter der überwachten Kreuzung aufgestellt und unterscheiden sich in Ihrer Funktionsweise in der Regel von normalen Blitzern, welche Geschwindigkeitsverstöße messen. Allerdings können moderne Überwachungsanlagen bereits beide Verstöße messen, da die Geschwindigkeitsüberschreitung oft mit dem Rotlichtverstoß einhergeht und so drohen gleich zwei Bußgeldbescheide.

Stationärer Blitzer - Rote Ampel oder zu schnell gefahren
Rotlicht Blitzer werden an Kreuzungen mit vielen Unfällen aufgebaut.

Um sicherzustellen, ob ein Fahrer tatsächlich eine rote Ampel überfahren und somit einen Rotlichtverstoß begangen hat, sind in der Fahrbahn zwei Induktionsschleifen verbaut. Die erste liegt direkt hinter der Haltelinie und registriert einen Haltelinienverstoß, die zweite Induktionsschleife befindet sich unmittelbar vor dem Beginn des Schutzbereiches der Lichtzeichenanlage und misst das Einfahren in den geschützten Bereich.

Die Überwachungseinrichtung ist mit der Ampel gekoppelt, so dass bei Beginn der Rotphase (zzgl. einer geringfügigen Messtoleranz) der Blitzer aktiviert wird. Überfährt ein Fahrzeug die rote Ampel und somit eine Induktionsschleife, kommt es automatisch zur Aufnahme eines Beweisfotos durch den Rotblitzer.

Das Beweisfoto dokumentiert die verstrichene Dauer der Rotphase sowie der vorangegangenen Gelbphase. Liegt tatsächlich ein Rotlichtverstoß vor, werden zwei Aufnahmen gemacht, die vom Fahrer auch durch zwei aufeinanderfolgende Lichtblitze wahrgenommen werden können. So weiß ein Fahrer auch umgehend, dass er bei Rot geblitzt wurde.

Sollten Sie also wegen eines mit Blaulicht anfahrenden Polizei- oder Rettungsfahrzeuges eine Kreuzung frei machen müssen und dabei bei einer Rotphase ein Blitzlicht wahrnehmen, ohne dass ein zweites erfolgt, drohen Ihnen in der Regel keine Folgen. 

Mobile Rotlichtüberwachung

Auch durch Beobachtungen von Polizisten oder Mitarbeiter von Ordnungsbehörden kann ein Rotlichtverstoß zur Anzeige kommen und das ganz ohne geblitzt zu werden. Damit der Fahrer eindeutig identifiziert werden kann, wird er direkt im Anschluss des Vergehens vor Ort gestellt. Die Personalkosten sind hier allerdings recht hoch, so dass es sich oft um zufällige Beobachtungen von Beamten handelt. 

Bei solch einer zufälligen Beobachtung ist es rechtlich sehr umstritten, ob die Aussage eines anwesenden Amtsträgers ausreicht, um einen qualifizierten Rotlichtverstoß zur Anzeige zu bringen. Daher steht in so einem Fall oft nur die Sanktion eines einfachen Rotlichtverstoßes im Bußgeldbescheid. 

Das Überfahren einer roten Ampel kann auch mit Hilfe mobiler Videokameras aufgezeigt werden. Hierbei werden zwei Kameras aufgestellt, eine um die Ampel zu filmen und eine entgegengesetzt um den Fahrer zu identifizieren. Auch wenn bei dieser Variante lediglich ein Beamter anwesend sein muss, sind die Personalkosten recht hoch. Daher ist auch diese Art der mobilen Rotlichtüberwachung eher selten.

Mehr Informationen über Messgeräte

Sie interessieren sich für die Messgeräte, mit denen geblitzt wird? Detaillierte Informationen über häufig genutzte Modelle finden Sie auf unserer Website in der Beitragskategorie Blitzer.

Rote Ampel zweimal geblitzt
Wenn es an der roten Ampel zweimal geblitzt hat, wurde der Schutzbereich befahren.

Warum hat die Rote Ampel zweimal geblitzt?

Ein Ampelblitzer ist in der Regel auf der gegenüberliegenden Seite einer Kreuzung / Ampel angebracht. Weiterhin ins im Boden sogenannte Induktionsschleifen angebracht. Der Blitzer löst aus, wenn ein Fahrzeug über diese Induktionsschleifen im Boden fährt. Eine an der Haltelinie und eine im durch die Ampel geschützten Bereich. Hier liegt auch der Grund dafür, warum bei roter Ampel stets zweimal geblitzt wird. Dadurch wird unterschieden, ob es sich nur um einen Haltelinienverstoß handelt oder ob verkehrswidrig der Schutzbereich bei Rotlicht befahren wurde.

Wenn ein Fahrer also, nachdem er die Haltelinie überfahren hat, stehen bleibt, wird er keinen Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes erhalten. Wird jedoch weitergefahren, kann anhand der beiden Fotos auch berechnet werden, wie schnell der Fahrer unterwegs gewesen ist. Daran lässt sich auch erkennen, ob das Fahrzeug nur wegen einer Stauung des Verkehrs oder eines Rettungswagens im Schutzraum war oder bewusst die rote Ampel missachtet hat.

Immer öfter kommen aber auch moderne Schwarzlichtblitzer zum Einsatz, deren Blitz vom Fahrer kaum mehr wahrgenommen wird. 

Wiederholungstäter Rote Ampel – welche Strafe droht?

Wiederholungstäter müssen mit härteren Strafen rechnen hier drohen bis zu drei Monate Fahrverbot oder im schlimmsten Fall der Entzug des Führerscheins. 

Dafür muss ein Fahrverbot für Wiederholungstäter nicht immer mit denselben wiederholten Ordnungsverstößen begründet werden. So können ebenfalls bspw. Fahren mit Handy am Steuer, Fahren unter Alkoholeinfluss und eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerhalb kurzer Zeit auf Uneinsichtigkeit hinweisen. 

Die Beamten könnten auch in einem solchen Fall zu dem Schluss kommen, dass eine höhere Strafe angemessen ist – die Beamten haben hier einen Ermessensspielraum. Dies kann aber nicht willkürlich geschehen! Die wiederholten Verstöße müssen als solche durch Beweise zweifelsfrei nachgewiesen werden. Es muss also Beharrlichkeit gemäß Verkehrsrecht belegt werden. Das bedeutet, dass immer wiederkehrende Verstöße eines Fahrers auf dessen Vorsatz und Uneinsichtigkeit hinweisen.

Das Gericht wird dann über das Fahrverbot entscheiden. Dies kann mit bis zu drei Monaten ausfallen – wie lang genau, dies wird im Einzelfall aufgrund der Schwere der Vergehen entschieden. Der zeitliche Abstand zwischen den Vergehen ist hier ebenfalls ausschlaggebend. Je kürzer dieser ist, desto eher wird dem Fahrer Beharrlichkeit zugesprochen.

Einspruch beim Bußgeldbescheid - verkehrsrechtsanwalt24.de
Abhängig von der Situation lohnt es sich, den Einspruch gegen den Rotlich-Bescheid zu prüfen.

Rote Ampel überfahren? Jetzt Einspruch prüfen!

Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß droht auch immer ein Fahrverbot. In Einzelfällen kann dieses umgangen werden. Ein Fall des Augenblicksversagens wird vor Gericht geprüft und es handelt sich immer um eine Ausnahmeregelung. 

Ein Augenblicksversagen liegt unter anderem dann vor, wenn:

  • Sie auf eine überraschende Verkehrslage falsch reagieren,
  • Sie eine unübersichtliche Verkehrssituation falsch deuten,
  • Sie ein Verkehrszeichen übersehen, weil die äußeren Umstände nicht auf ein Ge- oder Verbot hinweisen.

Eine Anleitung, wie sie einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, finden Sie in diesem Beitrag.

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Es empfiehlt sich immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen, dieser kann Akteneinsicht fordern und Ihren Fall individuell bewerten. 

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Rote Ampel geblitzt! Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot?
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