Einspruch beim Bußgeldbescheid - verkehrsrechtsanwalt24.de

Wie Sie den Bußgeldbescheid prüfen

Lohnt sich das Prüfen von Bußgeldbescheiden? 

Egal ob Sie wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden, eine rote Ampel überfahren oder lediglich einen Strafzettel wegen Falschparkens erhalten haben. In allen Fällen müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid und den Sanktionen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog rechnen. Doch viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Es ist daher ratsam, diese  immer zu prüfen, gerade weil es oft nicht nur um Bußgelder sondern auch um Punkte in Flensburg oder sogar um Fahrverbote geht. 

Nach einer Studie der VUT-Sachverständigengesellschaft von 2013 war jeder zweite Bescheid fehlerhaft.

Woran erkenne ich fehlerhafte Bußgeldbescheide?

Das Bußgeldverfahren unterliegt in Deutschland strengen Regeln. Nicht selten schleichen sich Formfehler in den Bußgeldbescheid ein. Eine Prüfung des Bußgeldbescheides sollte daher immer gemacht werden.

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Bußgeldbescheid erhalten? Geben Sie nicht auf und prüfen Sie den Einspruch!

Gemäß § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) müssen auf einem korrekten Bußgeldbescheid folgende Daten stehen:

  • Angaben zur Person und ggf. zu Nebenbeteiligten
  • Name und Anschrift des Verteidigers (falls bekannt)
  • Verstoß, der dem Betroffenen vorgeworfen wird
  • Tatzeit und Tatort
  • gesetzliche Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die entsprechenden Bußgeldvorschriften
  • ggf. die Beweismittel
  • die Geldbuße in Euro und ggf. weitere Strafen wie Punkte oder Fahrverbot
  • Rechtsmittelbelehrung (korrekt und vollständig)

Ein falscher Bußgeldbescheid enthält oft einfache Formfehler, wie ein falscher Name, ein falsches Kennzeichen oder falsche Angaben zur Tat. Dies lässt sich leicht prüfen und sollte immer angefochten werden. 

Eine falsch gesetzte Frist oder oder eine unvollständige Rechtsmittelbelehrung nach Verkehrsrecht ist etwas schwieriger zu prüfen. Die Berechnung der Einspruchsfrist erfolgt automatisch und hier sollte man einmal sicher gehen, ob etwaige Feiertage einberechnet wurden. 

In der Rechtsmittelbelehrung muss es den Hinweis geben, dass der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn der Betroffene keinen Einspruch eingelegt. Darüber hinaus muss darüber informiert werden, dass nach der Einspruchsfrist, das Einlegen von Rechtsmitteln nicht mehr möglich ist und dass ein Einspruch auch nachteilige Folgen für den Betroffenen haben kann. Auch die Hinweise zu Fristen (Bußgeld bezahlen, Einspruch einlegen) sowie auf die drohende Erzwingungshaft bei Zahlungsverweigerung sind obligatorisch.

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob der Bescheid falsche Angaben enthält, lassen Sie den Bescheid von Anwälten prüfen. Ich helfe Ihnen hier gerne. Es lohnt sich immer einen fehlerhaften Bescheid der Bußgeldstelle anzufechten, um nicht nur das Bußgeld sondern auch die Nebenfolgen zu umgehen. 

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Sollten Sie geblitzt worden sein, ist es nicht notwendig, dass dem Bußgeldbescheid ein Blitzer-Foto beigefügt ist. Ein Bußgeldbescheid ohne Foto ist wirksam!

Wenn das Foto qualitativ so schlecht ist, dass der Fahrer nicht mehr zu erkennen ist, wird es oft nicht verschickt. Die Behörde ist dazu nicht verpflichtet, muss jedoch dem Betroffenen das Recht einräumen, den Bescheid vor Ort einzusehen.

Der Bescheid benötigt keine Unterschrift und ist ohne diese rechtskräftig.

Was muss ich alles prüfen?

Die Inhalte des Bußgeldbescheids können Sie mit dieser Checkliste kontrollieren.

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Prüfen Sie jeden Bußgeldbescheid auf einen Einspruch

Folgende Punkte müssen laut § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWIG) vorhanden sein, damit der Bescheid rechtskräftig wird.

  • Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter
  • Bezeichnung der Tat, die  zur Last gelegt wird, Zeit und Ort ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften
  • Beweismittel
  • Bußgeld und Nebenfolgen
  • Hinweise, dass
    • der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch eingelegt wird
    • bei einem Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteiligere Entscheidung getroffen werden kann
  • Aufforderung, spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft oder einer etwa bestimmten späteren Fälligkeit
    • die Geldbuße oder die bestimmten Teilbeträge an die zuständige Kasse zu zahlen oder
    • im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Vollstreckungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift darzutun, warum die fristgemäße Zahlung nach wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist
  • Belehrung, dass Erzwingungshaft angeordnet werden kann, wenn der Betroffene seiner Pflicht nach Nummer 2 nicht genügt

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Ist die vorgeworfene Tat so abgelaufen?

Prüfen Sie auch den Beschriebenen Tathergang. Sollten Sie geblitzt worden sein oder eine rote Ampel überfahren haben, prüfen Sie mit welchem Messgerät gemessen wurde. Auch hier kann es zu Messfehlern kommen. 

Eine Erläuterung der einzelnen Messgeräte und deren Fehleranfälligkeit erfahren Sie auf den folgenden Seiten

Was muss ich bei einem Einspruch beachten?

Im Bußgeldbescheid ist die Einspruchsfrist mit zwei Wochen angegeben. Sie müssen das Einspruchsschreiben also spätestens nach 14 Tagen an die zuständige Behörde senden.

Sollten Sie dann mit dem Einspruch Erfolg haben, entfällt nicht nur das Bußgeld sondern auch ggf. die Punkte in Flensburg oder das angedrohte Fahrverbot. Das Bußgeldverfahren und auch Ihr Einspruch ist damit abgeschlossen. 

Wie Sie den Bußgeldbescheid prüfen
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