Bussgeldbescheid Einspruch pruefen Checkliste zum selber machen

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen

Kurz & Knapp: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

Wie lange haben Sie Zeit, um einen Einspruch einzulegen?

Ab Zustellung des Bußgeldbescheids haben Sie 14 Tage Zeit, um gegenüber der Bußgeldbehörde einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. …mehr Informationen

Wo können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch erheben?

Das Einspruchsschreiben sollte an die im Einzelfall zuständige Bußgeldstelle übersandt werden. Die Kontaktdaten können Sie dem Bußgeldbescheid entnehmen. …mehr Informationen

Wie können Sie einen Einspruch erheben?

Zwar können Sie formal gesehen auch selbst Einspruch einlegen, allerdings ist dies nach Aussage von Experten in der Regel nicht erfolgversprechend. Behörden befassen sich oftmals mit einem von Laien erhobenen Einspruch nicht und verweigern häufig zunächst auch die Akteneinsicht. Anders liegt der Fall, wenn Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen. In diesen Fällen ist die Behörde gezwungen, alle Protokoll- und Messdaten herauszugeben. …mehr Informationen

Warum sollten Sie einen Anwalt mit dem Einspruch betrauen?

Es ist zwar grundsätzlich zulässig, gegen den Bußgeldbescheid ohne anwaltliche Hilfe Einspruch zu erheben. Allerdings hat ein Einspruch mit der Hilfe eines Rechtsanwalts für Verkehrsrecht zahlreiche Vorzüge. Weiter unten sind einige aufgelistet. …mehr Informationen

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Sollte der Bescheid fehlerhaft sein, lohnt sich ein Einspruch immer. Worauf Sie hier achten sollten finden Sie weiter unten. …mehr Informationen

Wann kann die Verjährung einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid begründen?

In der Regel hat die zuständige Behörde 3 Monate Zeit, um den Bußgeldbescheid gegen den Beschuldigten zu erlassen. Diese Verjährungsfrist kann jedoch einmalig unterbrochen werden, z. B. durch Ausstellung eines Anhörungsbogens.

Die Verjährung ist eingetreten: Ist ein Einspruch dennoch nötig?

Auch wenn der Tatbestand bereits verjährt ist, ist der Einspruch gegen den zu spät zugestellten Bußgeldbescheid in der Regel erforderlich. Denn andernfalls wird auch dieser rechtskräftig.

Fünf Schritte Einspruch gegen Bußgeldbescheid
Vom Fachanwalt: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid in fünf Schritten

In 5 Schritten zum erfolgreichen Einspruch

Schritt 1: Prüfen Sie das Datum der Zustellung an Ihren Briefkasten

Beachten Sie die Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zustellung des Bescheids, damit Sie wissen, wie viel Zeit Ihnen noch für den Einspruch bleibt.

Schritt 2: Prüfen Sie die Angaben im Bußgeldbescheid

Wie zum Beispiel Name des Betroffenen, Anschrift, Angaben zu Tatort und Tatzeitpunkt und Blitzerfoto. Können Sie die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit wirklich begangen haben oder hat sich ein Formfehler eingeschlichen? Mehr Informationen über die Prüfung finden Sie in diesem Beitrag.

Schritt 3: Suchen Sie sich eine Rechtsberatung

Wen­den Sie sich an einen Anwalt für Verkehrsrecht, um die Erfolgsaussichten eines Einspruchs für Ihren Fall realistisch bewerten zu lassen. Ich prüfe Ihren Bußgeldbescheid gerne kostenlos für Sie …jetzt kostenlos prüfen lassen

Schritt 4: Wägen Sie Kosten und Nutzen gegeneinander ab

Konnte Ihr Anwalt aufgrund der Akteneinsicht eine realistische Einschätzung zu Ihren Chancen abgeben, sollten Sie in sich gehen und prüfen, ob das ggf. vorhandene Kostenrisiko Ihnen zu hoch ist.

Schritt 5: Lassen Sie Ihren Anwalt Einspruch erheben

Haben Sie sich für den Einspruch entschieden, kann Ihr Anwalt ein sachkundig begründetes Einspruchsschreiben verfassen und der Bußgeldbehörde zukommen lassen.

Der Bußgeldbescheid und was muss enthalten sein?

Die Inhalte des Bußgeldbescheids können Sie mit dieser Checkliste kontrollieren.

Folgende Punkte müssen laut § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWIG) vorhanden sein, damit der Bescheid rechtskräftig wird:

  • Angaben zur Person des Betroffenen und etwaiger Nebenbeteiligter (Name und Anschrift)
  • Bezeichnung der Tat, die Ihnen zur Last gelegt wird, Zeit und Ort Ihrer Begehung, die gesetzlichen Merkmale der Ordnungswidrigkeit und die angewendeten Bußgeldvorschriften
  • Beweismittel (Foto oder Zeugen)
  • Bußgeld und Nebenfolgen
  • Hinweise, dass
    • der Bußgeldbescheid rechtskräftig und vollstreckbar wird, wenn kein Einspruch eingelegt wird
    • bei einem Einspruch auch eine für den Betroffenen nachteilige Entscheidung getroffen werden kann
  • Aufforderung, spätestens zwei Wochen nach Rechtskraft oder einer etwa bestimmten späteren Fälligkeit
    • die Geldbuße oder die bestimmten Teilbeträge an die zuständige Kasse zu zahlen oder
    • im Falle der Zahlungsunfähigkeit der Vollstreckungsbehörde schriftlich oder zur Niederschrift darzutun, warum die fristgemäße Zahlung nach wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist
  • Belehrung, dass Erzwingungshaft angeordnet werden kann, wenn der Betroffene seiner Pflicht nach Nummer 2 nicht genügt

Wie lange haben Sie Zeit, um einen Einspruch einzulegen?

Das Einspruchsschreiben muss nämlich spätestens 14 Tage nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Behörde zugegangen sein. 

Erheben Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu spät oder ist die Frist bereits abgelaufen, wird der Bußgeldbescheid automatisch rechtskräftig. Darauf wird in der Rechtsbehelfsbelehrung auch hingewiesen. Eine Ausnahme besteht ggf. nur dann, wenn Sie die Frist unverschuldet versäumt haben. In diesem Falle kann unter Umständen die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, wodurch der Fristbeginn auf einen späteren Zeitpunkt gelegt wird – und Sie die Möglichkeit haben, doch noch Einspruch zu erheben.

Zeit Einspruch gegen Bußgeldbescheid einreichen
Frist beachten! Zwei Wochen nach Zustellung muss der Einspruch bei der Behörde eingegangen sein

Fehler sind im Bußgeldbescheid nicht auszuschließen

Viele Bußgeldbescheide sind fehlerhaft. Es kann sich auch um einen aus Ihrer Sicht banalen Formfehler handeln und Ihr Name wurde nicht korrekt geschrieben, oder die Tatzeit war eine andere.

Es ist daher ratsam, den Bescheid immer genau zu prüfen, gerade weil es oft nicht nur um Bußgelder sondern auch um Punkte in Flensburg oder sogar um ein Fahrverbot gehen kann. 

Auf folgende Fehler sollten Sie daher achten:

  • Formale Fehler: Fehlendes oder falsch ausgewiesenes Aktenzeichen, falsche Angaben zu Ort und Zeitpunkt der Tat, fehlerhafte Bußgeldvorschriften, fehlende Belehrung zu Rechtskraft, Vollstreckbarkeit und Einspruchsrecht, ungerechtfertigt hohes Bußgeld (kein vorsätzliches Handeln oder Voreintragungen im Fahreignungsregister), Geldbuße und Nebenfolge sind nicht ausgewiesen, gravierende Fehler bei den Angaben zur Person, fehlende oder fehlerhafte Beweismittel.
  • Technische Fehler: Messfehler, unkorrekter Aufbau oder Platzierung der Messgeräte.
  • Weitere Fehler: Mangelhafte Beweisführung in der Bußgeldakte, Fahrzeugverwechselungen, uneindeutiges Blitzerfoto, Fehler in der Fristberechnung.
  • Verjährung: In der Regel gilt eine Verjährungsfrist von 3 Monaten nach Beendigung der Ordnungswidrigkeit (z. B. beginnen die 3 Monate an dem Tag, an dem Sie geblitzt worden sind).

Wie groß sind die Erfolgsaussichten und wann lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Egal, ob Sie bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden, eine rote Ampel überfahren oder lediglich einen Strafzettel durch falsches Parken erhalten haben, in allen Fällen müssen Sie mit einem Bußgeldbescheid und den Sanktionen aus dem aktuellen Bußgeldkatalog rechnen. 

Ein Einspruch lohnt sich immer dann, wenn Ihnen ein Fehler im Bußgeldbescheid auffällt, auch bei geringen Sanktionen beispielsweise durch ein Knöllchen oder etwaigen Verkehrsordnungswidrigkeiten. 

Aber auch gerade wenn es sich um weites Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit geht und Ihre Fahrerlaubnis auf dem Spiel steht, sollten Sie gemeinsam mit einem Anwalt prüfen, ob sich Fehler im Zwischenverfahren befinden. Ihr Anwalt kann Akteneinsicht fordern und prüfen, ob sich ein Messfehler durch die zuständige Behörde eingeschlichen hat. Hier sind die Erfolgsaussichten recht hoch, dass das Verfahren nach einer Gerichtsverhandlung eingestellt wird. 

Für Fahrer in der Probezeit gelten laut Bußgeldkatalog schärfere Sanktionen inklusive Aufbauseminar. Hier kann es rasch zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen. 

Auch für Betroffene, die ihren Führerschein für Ihre Tätigkeit brauchen, kann ein Fahrverbot schnell zur Existenzbedrohung werden. In beiden Fällen lohnt es sich immer gemeinsam mit einem Anwalt zu prüfen, welche Erfolgsaussicht ein Einspruch hat. 

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Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht erkennt schnell ihre Erfolgsaussichten

Einspruchsverfahren an Anwalt übergeben

Es ist grundsätzlich möglich, dass Sie als Betroffener eigenständig einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben. Rein rechtlich sind Sie in der Regel nicht verpflichtet, einen Rechtsanwalt mit der Vertretung im Einspruchsverfahren zu beauftragen. Wer jedoch auf die professionelle Unterstützung verzichtet, kann sich dabei durchaus selbst schaden, denn die Unterstützung eines Anwaltes hat allerlei Vorzüge:

  • Ein Rechtsanwalt erhält in aller Regel, sobald eine Vollmacht des Betroffenen vorliegt, umfassende Einsicht in die Verfahrensakten. Damit kann er das Bußgeldverfahren von der Messung bis hin zur Zustellung der Bußgeldbescheides prüfen und ggf. vorhandene Fehler aufdecken. Zwar können auch die Betroffenen selbst Akteneinsicht beantragen, erhalten diese jedoch häufig nur begrenzt (manchmal können sie nur das Blitzerfoto einsehen).
  • Nicht jeder Fehler eines Bußgeldverfahrens, kann als ausreichende Einspruchsbegründung dienen. Ein Anwalt kann nach Prüfung der Sachlage realistische Einschätzungen abgeben und bewerten, inwiefern ein Einspruchsverfahren tatsächlich lohnt. Das kann am Ende auch Geld und Nerven schonen.
  • Ein Anwalt kann mithilfe seiner Kenntnisse über bekannte Schwachstellen der diversen bei der Verkehrsüberwachungen eingesetzten Blitzer und anderer Messgeräte schnell Angriffspunkte entdecken, da es bei den unterschiedlichen Modellen auch durchaus Messfehler geben kann. Aus diesen kann er dann eine sachkundige Begründung für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verfassen. Dadurch erhöhen sich auch Ihre Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch.
  • Endet das Einspruchsverfahren mit der Einstellung oder einem Freispruch, so müssen Sie die Anwaltskosten nicht einmal selbst entrichten. Stattdessen kommt für diese dann die Staatskasse auf. Die professionelle Hilfe bedeutet damit im Erfolgsfall nicht einmal zusätzliche Anwaltskosten. Auch eine Rechtsschutzversicherung kann Ihr Kostenrisiko senken, da diese für die Anwaltskosten auch im Falle eines nicht erfolgreichen Einspruchsverfahrens eintreten kann (sofern die Deckung gewährt wurde).

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Einspruch im Bußgeldverfahren selbst einlegen

Nach begangenen Ordnungswidrigkeiten hat der Betroffene in der Regel zwei Möglichkeiten: Er kann entweder das Bußgeld zahlen oder Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen. Dies kann über einen Anwalt erfolgen, Sie können Ihren Einspruch aber auch ohne einen Anwalt einreichen. Noch innerhalb der zweiwöchigen Frist muss das Schreiben an die zentrale Bußgeldstelle geschickt werden.Im besten Falle als als Einschreiben. Bei einem Einspruch kommt es seitens juristischer Laien regelmäßig zu einer begrifflichen Ungenauigkeit. In der Alltagssprache stehen nämlich Widerspruch und Einspruch einhellig nebeneinander. 

Juristisch gesehen handelt es sich jedoch um zwei unterschiedliche Rechtsbehelfe, die aber im Grunde das gleiche Ziel verfolgen: Mit dem Gebrauch dieser Rechtsbehelfe zeigt der Betroffene an, dass er mit einer gegen ihn getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist und eine erneute Überprüfung des Sachverhaltes wünscht.

Widerspruch einlegen können Betroffene dabei grundsätzlich gegen einen Verwaltungsakt, also z. B. eine Entscheidung die eine Behörde etwa bezüglich eines Antrages einer Person getroffen hat, aber auch bei Kündigungen oder in Mahnverfahren. 

Im Zuge eines Bußgeldverfahrens ist der Einspruch hingegen das Mittel der Wahl. Dieser Rechtsbehelf ist nur bei bestimmten Verwaltungsakten zugelassen (z. B. Bußgeldbescheiden, Steuerbescheiden, Vollstreckungsbescheiden, Versäumnisurteilen, Strafbefehlen). 

Bussgeldbescheid Ablauf eines Einspruchsverfahrens
Nach dem fristgerechten Eingang wird der Einspruch von der Behörde geprüft

Ablauf des Einspruchsverfahrens

Nachdem Sie ihren Einspruch fristgerecht gegen den Bußgeldbescheid bei der zuständigen Behörde eingelegt haben, prüft die Bußgeldbehörde die gesamte Aktenlage erneut. Wie lang dieser Vorgang dauert, ist sehr unterschiedlich. Sobald eine Entscheidung gefallen ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid. Entweder hat die Behörde dem Einspruch zugestimmt und übersendet entweder einen Aufhebungs- oder einen Abänderungsbescheid oder die Behörde lehnt den Einspruch ab. 

In diesem Fall landet das Einspruchsverfahren beim zuständigen Verwaltungsgericht, das nun den Einspruch sowie das Bußgeldverfahren prüft. Am Ende des Verfahrens steht dann ein gerichtliches Urteil. 

Sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen, so darf der Betroffene beim Gerichtstermin seine Argumente, warum er den Einspruch einlegen wollte, vorbringen. Dies können Sie mit einem Anwalt oder auch ohne anwaltliche Betreuung machen. Es ist allerdings ratsam, sich die Argumente zusammen mit einem Anwalt zurechtzulegen. Der Betroffene ist dazu verpflichtet, persönlich zum Gerichtstermin zu erscheinen. Passiert dies nicht, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig. 

Sollten Sie ohne eigenes Verschulden fehlen, können Sie auch hier wieder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen und erneut Einspruch einlegen.

Lässt sich der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zurückziehen?

Sollte sich im Rahmen eines anwaltlichen Beratungsgesprächs herausgestellt, dass die Chancen des Einspruchs eher gering sind oder die Behörde Ihren Einspruch abgelehnt hat und Sie wollen die entstehenden Gerichtskosten umgehen, können Sie Ihren Einspruch auch wieder zurückziehen und die Höhe des Bußgeldes und oder weitere Sanktionen anerkennen. Dies ist im gesamten Bußgeldverfahren zulässig. 

Ziehen Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid aber noch vor der gerichtlichen Hauptverhandlung zurück, entstehen in der Regel zumindest keine zusätzlichen Gerichtskosten. Das kann insbesondere dann von Bedeutung sein, wenn die Inauftraggabe eines Sachverständigengutachtens wahrscheinlich ist, für dessen Kosten der Beschuldigte ggf. ebenso aufkommen muss (das können mehrere hundert Euro zusätzlich sein).

Haben Sie aber einen Anwalt mit Ihrer Vertretung beauftragt, so müssen Sie als Auftraggeber trotz Rücknahme des Einspruchs die bis dato entstandenen Anwaltskosten zumeist dennoch tragen.  

Einspruch beim Bußgeldbescheid - verkehrsrechtsanwalt24.de
Ein guter Anwalt für Verkehrsrecht vermeidet zusätzliche Gerichtskosten

Immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht hinzuziehen!

Es ist grundsätzlich immer möglich einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Und es kommt auch regelmäßig vor, dass der Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Wie Sie Fehler in Ihrem Bußgeldbescheid finden, erkläre ich in meinem Beitrag “Wie Sie den Bußgeldbescheid prüfen“.

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Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen
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