Rote Ampel ueberfahren Bussgeldkatalog 2020

Rote Ampel überfahren: Bußgeld, Punkte in Flensburg

“Ach, das schaffe ich noch!” Wahrscheinlich kennt jeder Autofahrer diesen Gedanken. Oft sind wir unter Zeitnot oder stehen bereits seit einiger Zeit im Stau und wollen einfach nur an unser Ziel. Schnell wird hier schon einmal eine rote Ampel überfahren. Das ist nicht nur gefährlich sondern auch laut unserer Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht zulässig und wird mit hohen Sanktionen geahndet. Auch Fahrradfahrer und Fußgänger müssen mit Bußgeldern rechnen, sollten sie eine rote Ampel missachten. 

Auch wenn es sich um Unachtsamkeit oder eine Fehleinschätzung der Gelbphase handelt, versteht die Polizei und auch die Bußgeldstelle keinen Spaß. 

Ampeln sind in unserem heutigen Verkehr nicht mehr wegzudenken. Ihre Funktion den Verkehr zu regulieren und unterschiedliche Verkehrsteilnehmer zu strukturieren sind nahezu überlebenswichtig. Aus diesem Blickwinkel lässt sich leicht verstehen, warum ein Rotlichtverstoß in unserem Verkehrsrecht als besonders schwere Ordnungswidrigkeit (ein A-Verstoß) geahndet wird und oft nicht nur Bußgelder, Punkte in Flensburg sondern auch ein Fahrverbot mit sich zieht.

Wann liegt ein Rotlichtverstoß vor?

Per Definition liegt ein Rotlichtverstoß immer dann vor, wenn die Lichtzeichenanlage (Ampel) beim Durchfahren auf “Rot” stand. Dabei ist nicht die Haltelinie entscheidend, sondern vielmehr das Passieren der Ampel bzw. das Einfahren in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich.

Wenn Sie bei Rot lediglich die Haltelinie überfahren haben, aber noch vor dem Gefahrenbereich der Lichtzeichenanlage anhalten, haben Sie statt einem Rotlichtverstoß einen Haltelinienverstoß begangen, welcher weniger streng behandelt wird. Sollte dabei kein Verkehrsteilnehmer gefährdet worden sein, drohen Ihnen nach Bußgeldkatalog lediglich 10 Euro Bußgeld.

Damit ein Rotlichtverstoß überhaupt festgestellt werden kann, muss es an der Ampel eine entsprechende Überwachung geben. Hier kann zwischen einer stationären und mobilen Überwachung unterschieden werden.

Auch wer eine gelbe Ampel überfährt, obwohl er hätte gefahrlos anhalten können, kann ein Verwarngeld von 10 Euro erhalten.

Bussgeldkatalog Rotlicht Verstoß 1 Sekunde Rot
Einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß – die erste Sekunde entscheidet!

Wird also der durch die Lichtzeichenanlage geschützten Bereich durchfahren, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Hierbei ist es noch einmal sehr wichtig, wie lang die Ampelanlage bereits auf Rot stand. Entsprechend wird zwischen einem einfachen Rotlichtverstoß und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden:

  • Einfacher Rotlichtverstoß: die Ampel war kürzer als 1 Sekunde Rot
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß: die Ampel war länger als 1 Sekunde Rot

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In der Bußgeldtabelle wird zwischen den beiden Verstößen klar differenziert.

Wenn dazu noch die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer oder Sachbeschädigung hinzukommt, verschärft sich auch die Sanktion. 

Aber wann genau liegt eine Gefährdung vor? Dies regelt wiederum unser Strafgesetzbuch. Im Bereich 315c StGB ist dargelegt wann das Verhalten von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr Gefahren für Leib und Leben Dritter oder für fremde Sachen von bedeutendem Wert vorliegt.

Welche Konsequenzen drohen laut Bußgeldkatalog?

Oft erfährt der Verkehrssünder erst mit Erhalt des Bußgeldbescheides, ob die Ampel bereits eine Sekunde lang auf Rot stand oder nicht. Nichtsdestotrotz kann der Bußgeldrechner auch hier sinnvoll sein, um die Möglichen Sanktionen aufzuzeigen. Laut Bußgeldkatalog handelt es sich um folgende:

Einfacher Rotlichtverstoß:

Eine rote Ampel überfahren, welche kürzer als eine Sekunde rot war.

  • Bei Rot über die Ampel gefahren: 90 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Gefährdung: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Sachbeschädigung: 240 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

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Qualifizierter Rotlichtverstoß:

Eine rote Ampel überfahren, welche länger als eine Sekunde rot war.

  • Bei Rot über die Ampel gefahren: 200 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Gefährdung: 320 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot
  • Bei Rot über die Ampel gefahren mit Sachbeschädigung: 360 Euro, 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot

Wie wird ein Rotlichtverstoß überführt?

Ein Rotlichtverstoß zählt nach unserer StVO zu den schwereren Vergehen (ein A-Verstoß) und wird daher mit hohen Sanktionen geahndet. 

Die uns bekannten Ampelblitzer zählen zu den stationären Überwachungen, aber auch die mobile Überwachung solcher Verstöße sind möglich.

Stationäre Rotlichtüberwachung

Stationäre Überwachungen sind vornehmlich an Kreuzungen und Ampeln installiert, an denen es statisch häufig zu Unfällen kommt, weil über eine rote Ampel gefahren wurde. 

Die stationären Ampelblitzer werden direkt hinter der überwachten Kreuzung aufgestellt und unterscheiden sich in Ihrer Funktionsweise in der Regel von normalen Blitzern, welche Geschwindigkeitsverstöße messen. Allerdings können moderne Überwachungsanlagen bereits beide Verstöße messen, da die Geschwindigkeitsüberschreitung oft mit dem Rotlichtverstoß einhergeht und so drohen gleich zwei Bußgeldbescheide.

Um sicherzustellen, ob ein Fahrer tatsächlich eine rote Ampel überfahren und somit einen Rotlichtverstoß begangen hat, sind in der Fahrbahn zwei Induktionsschleifen verbaut. Die erste liegt direkt hinter der Haltelinie und registriert einen Haltelinienverstoß, die zweite Induktionsschleife befindet sich unmittelbar vor dem Beginn des Schutzbereiches der Lichtzeichenanlage und misst das Einfahren in den geschützten Bereich.

Die Überwachungseinrichtung ist mit der Ampel gekoppelt, so dass bei Beginn der Rotphase (zzgl. einer geringfügigen Messtoleranz) der Blitzer aktiviert wird. Überfährt ein Fahrzeug die rote Ampel und somit eine Induktionsschleife, kommt es automatisch zur Aufnahme eines Beweisfotos durch den Ampelblitzer.

Das Beweisfoto dokumentiert die verstrichene Dauer der Rotphase sowie der vorangegangenen Gelbphase. Liegt tatsächlich ein Rotlichtverstoß vor, werden zwei Aufnahmen gemacht, die vom Fahrer auch durch zwei aufeinanderfolgende Lichtblitze wahrgenommen werden können. So weiß ein Fahrer auch umgehend, dass er bei Rot geblitzt wurde.

Bussgeldkatalog mit Handy am Steuer erwischt oder geblitzt
Mit Handy bei Rot geblitzt? Ist für beide Verstöße ein Punkt vorgesehen, erhält der Betroffene einen Punkt!

Sollten Sie also wegen eines mit Blaulicht anfahrenden Polizei- oder Rettungsfahrzeuges eine Kreuzung frei machen müssen und dabei bei einer Rotphase ein Blitzlicht wahrnehmen, ohne dass ein zweites erfolgt, drohen Ihnen in der Regel keine Folgen. 

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Mobile Rotlichtüberwachung

Auch durch Beobachtungen von Polizisten oder Mitarbeiter von Ordnungsbehörden kann ein Rotlichtverstoß zur Anzeige kommen und das ganz ohne geblitzt zu werden. Damit der Fahrer eindeutig identifiziert werden kann, wird er direkt im Anschluss des Vergehens vor Ort gestellt. Die Personalkosten sind hier allerdings recht hoch, so dass es sich oft um zufällige Beobachtungen von Beamten handelt. 

Bei solch einer zufälligen Beobachtung ist es rechtlich sehr umstritten, ob die Aussage eines anwesenden Amtsträgers ausreicht, um einen qualifizierten Rotlichtverstoß zur Anzeige zu bringen. Daher steht in so einem Fall oft nur die Sanktion eines einfachen Rotlichtverstoßes im Bußgeldbescheid. 

Das Überfahren einer roten Ampel kann auch mit Hilfe mobiler Videokameras aufgezeigt werden. Hierbei werden zwei Kameras aufgestellt, eine um die Ampel zu filmen und eine entgegengesetzt um den Fahrer zu identifizieren. Auch wenn bei dieser Variante lediglich ein Beamter anwesend sein muss, sind die Personalkosten recht hoch. Daher ist auch diese Art der mobilen Rotlichtüberwachung eher selten.

Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Das Überfahren einer roten Ampel kann für Fahrradfahrer nicht nur sehr gefährlich sein, sondern bringt sogar einen Punkt in Flensburg mit sich. Dies hat somit auch Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis, sollte man bereits Punkte im Register in Flensburg besitzen. 

Bussgeldkatalog Fahrrad Rote Ampel ueberfahren
Auch Radfahrer dürfen keine rote Ampel überfahren!

Wer auf dem Fahrrad geblitzt wird, wie er eine rote Ampel überfährt, muss mit folgenden Sanktionen rechnen:

Einfacher Rotlichtverstoß für Radfahrer: 

Eine rote Ampel überfahren, welche kürzer als eine Sekunde rot war.

  • Rotlicht missachtet: 60 Euro Bußgeld, 1 Punkt in Flensburg
  • Rotlicht missachtet mit Gefährdung: 100 Euro, 1 Punkt in Flensburg
  • Rotlicht missachtet mit Sachbeschädigung: 120 Euro, 1 Punkt in Flensburg

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Qualifizierter Rotlichtverstoß für Radfahrer: 

Eine rote Ampel überfahren, welche länger als eine Sekunde rot war.

  • Rotlicht missachtet: 100 Euro, 1 Punkt in Flensburg
  • Rotlicht missachtet mit Gefährdung: 160 Euro, 1 Punkt in Flensburg
  • Rotlicht missachtet mit Sachbeschädigung: 180 Euro, 1 Punkt in Flensburg

Rotlichtverstoß als Fußgänger

Was vielen vielleicht eher wie ein Kavaliersdelikt vorkommen mag, kann im schlimmsten Falle sogar mit dem Entzug der Fahrerlaubnis enden. 

Auch wenn wir es nahezu bei jeder Ampelphase beobachten können, ist auch ein Fußgänger bei Missachtung einer roten Ampel nicht vor Bußgeldern gefeit. Hier unterscheidet der Bußgeldkatalog wie folgt:

  • Überqueren einer Ampel bei Rotlicht: 5 Euro Bußgeld
  • Überqueren einer Ampel bei Rotlicht mit Unfallfolgen: 10 Euro Bußgeld 

Sollte der Fußgänger bereits zu viele Punkte in Flensburg haben und als Fußgänger ein Rotlicht missachten, kann ihn dies sogar die Fahrerlaubnis kosten. 

Sonderregelung: Grüner Pfeil

Eine Besonderheit bietet der Grüne Blechpfeil. Bei einem grünen Pfeil für Rechtsabbieger ist das Abbiegen trotz roter Ampel erlaubt, sofern man an der Haltelinie angehalten hat und sich versichert hat, dass die Fahrt frei ist. 

Sollte man dies ignorieren und die Haltelinie überfahren ohne sich zu vergewissern, dass die Fahrt frei ist, hat dies ebenfalls folgende Konsequenzen laut Bußgeldkatalog:

  • Vor dem Abbiegen nicht angehalten: 70 Euro, 1 Punkt in Flensburg, kein Fahrverbot
  • Den freigegebenen Verkehr gefährdet: 100 Euro, 1 Punkt in Flensburg, kein Fahrverbot
  • Einen Unfall verursacht: 120 Euro, 1 Punkt in Flensburg, kein Fahrverbot

Rotlichtverstoß in der Probezeit 

In den ersten zwei Jahren nach Erwerb des Führerscheins besteht für Fahranfänger die so genannte Probezeit. In dieser Zeit gelten besondere Regelungen und verschärfte Sanktionen. 

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Wer in der Probezeit eine rote Ampel überfährt, muss ein Aufbauseminar durchführen

Sollte ein Fahranfänger eine rote Ampel überfahren, so handelt es sich um einen schwerwiegenden A-Verstoß. Zu der jeweiligen Sanktion laut Bußgeldkatalog kommt bei einem A-Verstoß die Teilnahme an einem Aufbauseminar hinzu. Des Weiteren verlängert sich die Probezeit des Fahrers automatisch um weitere zwei Jahre. 

Ein Aufbauseminar wird von lizensierten Fahrschulen angeboten und besteht aus fünf Abschnitten.

  • theoretischer Teil: vier Sitzungen im Umfang von jeweils 135 Minuten
  • praktischer Teil: Beobachtungsfahrt zwischen der ersten und zweiten Sitzung (Dauer mindestens 30 Minuten und mit bis zu drei Teilnehmern)

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Während der Teilnahme am Aufbauseminar werden auch die Vergehen der einzelnen Teilnehmer unter die Lupe genommen und eine mögliche Verhütung der Verstöße besprochen. 

Haben die Teilnehmer das Aufbauseminars beendigt, erhalten sie eine Bescheinigung, die sie bei der Fahrerlaubnisbehörde einreichen können. Verweigert der Führerscheininhaber die Teilnahme am Aufbauseminar, kommt es zu einem Entzug der Fahrerlaubnis. Erst wenn die erfolgreiche Seminar-Teilnahme nachgewiesen werden kann, bleibt die Fahrerlaubnis erhalten und der Betroffene tritt in die verlängerte Probezeit ein.

Fahranfänger, die nach der Teilnahme am Aufbauseminar erneut einen A- oder mindestens zwei weitere B-Verstöße begehen, erhalten eine schriftliche Verwarnung sowie die Empfehlung, eine verkehrspsychologische Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Teilnahme an dieser Maßnahme ist jedoch freiwillig.

Kommt es danach zu einem erneuten A-Verstoß, droht der Führerscheinentzug.

Rote Ampel überfahren: Bußgeld, Punkte in Flensburg
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