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Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme gelten immer
In der Straßenverkehrsordnung wird im ersten Paragraf gleich deutlich gemacht, dass sowohl Vorsicht als auch gegenseitige Rücksichtnahme im Mittelpunkt stehen. Niemand darf jemanden gleichzeitig unnötig behindern, belästigen und gefährden.
Es gibt aber auch Situationen, in denen das unvermeidlich ist (zum Beispiel bei einer unvorhersehbaren Panne oder einem Unfall). Entscheidend ist, dass man die Gefahren so gut es geht voraussieht und damit mit eigenen Erfahrungen aus der Vergangenheit reagiert, nicht nur mit dem, was man aus der Fahrschule gelernt hat. Dennoch fühlt man sich mit einem eigenen Auto, in einer eigenen Welt vielleicht gern einmal wie ein König.
Doch das Auto ist kein rechtsfreier Raum (es sei denn, das Auto ist nicht in Betrieb), sondern immer Teil des Rechtssystems um ihm herum und damit der Straßenverkehrsordnung (STVO). Das gilt aber nicht unbedingt für die eigene „Handy-Welt“, in der sich viele Fahrer besonders durch das Smartphone befinden und es damit zu Kollisionen in der realen Welt kommen kann und das sowohl wahrsten als auch rechtlichen Sinne.
Das ist ein psychologischer Aspekt der entstehenden Ablenkung, die vermeintlichen Glücksgefühle durch den Kontakt mit Anderen durch das Smartphone oder dem inneren Druck, etwas zu erledigen. Entscheidend ist aber im Auto, dass man immer auch die Sicherheit der Anderen im Blick behalten muss.
Wenn man das Auto abstellt und auf einem Parkplatz hält, ist das ein anderer Aspekt, der erlaubt ist. Eine weitere Möglichkeit ist es, eine Freisprechanlage zu benutzen, sodass der Gesetzgeber auch zu Kompromissen bereit, um auf beide Bedürfnisse, die des Fahrers und des gesamten Straßenverkehrs, zu reagieren.
Einordnung des Handy-Verbotes in der Straßenverkehrsordnung
Ein Handyverstoß ist eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht und ein so genannter A-Verstoß, der mit Punkten in Flensburg im Fahreignungsregister verbunden ist, die sich bei einer größeren Menge an Punkten zu einem Fahrverbot entwickeln können.
Gleichzeitig kann man Punkte nach einiger Zeit ohne auffälliges Verhalten und Verkehrsstraftaten abbauen. Auch durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar ist das möglich. Besonders bei Fahranfängern, die sich noch in der Probezeit befinden kann das lästig sein. Fahrverboten und einem Aufbauseminar führen und im schlimmsten Fall zur Entzug der Fahrerlaubnis.
Jugendliche beziehungsweise junge Erwachsene benutzen gerne ihre Handys, um in Kontakt mit ihrer Alltagsgruppe zu bleiben. Gleichzeitig sollte die Sicherheit an erster Stelle stehen, von man sich nicht ablenken lassen sollte. Ganz gleich unabhängig davon, ob sich jemand beleidigt fühlt, wenn man seinen Anruf im wahrsten Sinne des Wortes „abwürgt“ oder nicht sofort auf die WhatsApp Message antwortet.
Der Strafbestand des Handyverbots hat daher auch immer einen psychologischen Grund, den beide Seiten, der Fahrer und der Anrufer, beachten sollten. Es gibt aber sowohl Grenzen als auch Möglichkeiten bei der Handynutzung. Diese können dann ja dabei helfen, die eigenen und die fremden Bedürfnisse gleichermaßen zu erfüllen.
Doch bevor das möglich ist, muss man über die Folgen des Handyverbots und die Alternativen aufgeklärt werden. Wichtig ist diesem Sinne auch eine Nachhaltigkeit und es wäre gut, wenn das schon vor der „Katastrophe“, dem eigenen Vergehen geschieht, indem man zum Beispiel von Anderen lernt und es nicht so macht wie diese.
Da können auch Video-Aufnahmen helfen, was zum Beispiel Handyunfälle am Steuer für ein Leid verursachen. Das kann eine abschreckende Wirkung haben. Besonders für Fahranfänger gibt es solche Videos, die auch in der Fahrschule gezeigt werden. Aber das kann hier auch indirekt mit diesem informierenden Text geschehen. Die Frage ist, was die rechtlichen Voraussetzungen eines Verstoßes gegen das Handyverbot sind, um die Grundlagen als „Laie“ zu verstehen und vielleicht auch selbst ein Verständnis für das Verbot zu entwickeln und darauf angemessen zu reagieren.
Das ist dann besonders im Falle des Erhalts eines Bußgeldbescheides sinnvoll, um dann Aussagen über die eigene Situation zu treffen und mit dem eigenen Fachanwalt für Verkehrsrecht dann die weitere Situation zu besprechen. Die Konsequenzen können im Vorfeld schon einmal dem Bußgeldkatalog entnommen werden.
Aber nicht immer ist dieser auch verständlich und nicht alle Strafen auf den ersten Blick sind nachvollziehbar, weil man vielleicht nicht über den Sachverhalt des Unterschieds zwischen Tateinheit und Tatmehrheit informiert ist. Wenn man eine Strafe falsch einordnet, kann man vermeintlich denken, man sei nicht schuldig oder muss angeblich weniger bezahlen. Welche Strafen können drohen? Das muss differenziert betrachtet werden.
Das Handyverbot zwischen Tateinheit und Tatmehrheit
Ein Blitzer kann das nicht unbedingt abdecken, da der Fahrer dann in einer anderen Verkehrssituation (mit einer eigenen Form der Strafe) gleichzeitig sein Handy in der Hand halten muss. Das ist zwar nicht unmöglich, aber dennoch eher selten auf dem Blitzerfoto anzutreffen und wenn dann würde sich die Strafe deutlich erhöhen.
Die Nutzung des Handys kann generell gefährlich sein. Man kann vielleicht eine rote Ampel übersehen, während man am Mobiltelefon herum spielt. Es ist auch sinnlos dann den Anruf wegzudrücken, da die Strafe schon erfolgt ist. Deswegen sind mobile Blitzer auch nur eingeschränkt fähig, Handys am Steuer zu erkennen.
Entscheidend wäre dabei eine weitere Straftat, zum Beispiel das Überfahren einer roten Ampel während man abgelenkt war, oder dass man vielleicht einen Fußgängerüberweg übersehen hat.
Gibt es Alternativen zur Handynutzung?
Das Verbot beschränkt sich auf alle elektrischen Geräte, die nicht fest auf einer Halterung montiert sind. Ein Navigationsgerät muss nicht in der Hand gehalten werden, sondern man kann während der Fahrt einen Blick darauf werfen, weil es sich in einer Tasche und Ablage befindet. Das wäre vielleicht auch eine Alternative für die Leute, die telefonieren wollen. Diese Geräte sind durch die Sprechfunktion dann wie eine Freisprechanlage zu nutzen.
Telefonieren am Steuer ist generell nicht erlaubt, da es andere Verkehrsteilnehmer laut Paragraph 1 der Straßenverkehrsordnung durch Ablenkung schädigen kann. Falls noch ein Unfall passiert, kann zusätzlich der Versicherungsschutz wegfallen, weil der Schaden der Sachbeschädigung selbst verschuldet ist, ganz gleich ob ein Anruf des Mobiltelefons wichtig war oder nicht.
Das ist neben dem möglichen Führerscheinentzug weiterhin zu beachten, dass weitere Institutionen an dem Unfall mit beteiligt werden, um diesen aufzuarbeiten und nicht nur die Kommunalverwaltung oder die Polizeidienststelle. Die Kosten können noch weiter steigen. Das wäre vielleicht auch ein Argument dafür, sich erst gar nicht auf ein Handy am Ohr einzulassen, sondern gleich eine Freisprecheinrichtung zu nutzen.
Ebenso ist es nicht erlaubt, SMS zu schreiben oder die Anrufe wegzudrücken, das Handy als Navi zu nutzen oder auf dem Handy die Uhrzeit zu prüfen. Das Handy muss dann nicht ausgeschaltet werden, wenn man auf einem Parkplatz hält und den Motor abstellt und – zwar ganz.
Das gilt nur für einen Parkplatz, nicht für ein Halten auf dem Standstreifen, was ohne dem Vorliegen einer Notsituation nicht erlaubt ist. Und das ist keine Notsituation im Sinne von: „Aber ich muss einmal meinen Chef anrufen oder einen Anruf entgegennehmen!“. Notsituationen sind Unfälle und Pannen, die man nicht unbedingt immer voraussehen kann, außer vielleicht bei der Eigenverschuldung. Dann kann der Motor abgestellt werden und mit dem Handy um Hilfe gerufen werden
Dann ist man dazu sogar verpflichtet das zu tun, um keine Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung zu riskieren. Falls der Motor aufgrund einer Start-und-Stopp-Funktion an einer Ampel halten muss, ist das Handyhalten am Ohr dennoch nicht erlaubt, weil dieses Teil des Motors ist.
Das Handy darf lediglich über eine Freisprechanlage oder eine Sprachfunktion mit dem Auto bedient werden, da man so immer noch auf die Straße schauen und dabei reden kann, ohne das Handy in die Hand zu nehmen.
Kann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnen?
Nicht alle Bescheide sind fehlerlos, sodass sich ein Einspruch lohnen kann, um Geld zu sparen. Aber dazu braucht man ein gewisses Vorwissen, das in diesem Text klar gelegt werden muss, um Argumente im Falle des Falls zu haben. Ordnungswidrigkeiten und der Bußgeldbescheid sind eine wichtige Angelegenheit, die man nicht klein reden sollte.
Sie sind nicht nur eine Geldstrafe, sondern auch eine Warnung nicht so leichtsinnig mit seinem Leben umzugehen, das man nicht mit Geld bezahlen kann und nicht zurückkommt, wenn etwas passiert. Manchmal muss man ein Aufbauseminar machen. Grundlage ist ein Bußgeld von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg.
Für den Zusammenhang mit weiteren Straftaten (Tateinheit oder Tatmehrheit) wäre noch entscheidend zu sagen, dass sich eine Strafe erhöhen kann, wenn man zum Beispiel bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wird, besonders aufgrund der fehlenden Aufmerksamkeit durch die Handybenutzung. Es sind im Grunde aber zwei verschiedene Straftaten, die einzeln behandelt werden.
Eine Kombination führt zwar möglicherweise zu einer Begründung der Geschwindigkeitsüberschreitung, aber nicht mehr. Wenn ein Punkt für beide Straftaten vorgesehen ist, dann erhält der Betroffene nur einen, um mögliche „barbarische“ Handlungen zu vermeiden. Die Kosten für Blitzer in Kombination mit weiteren Strafen können nochmal schwanken und verschieden sein.
Tateinheit liegt bei einer Straftat vor. Diese muss von einer Person, am selben Ort und zur selben Zeit ausgeführt werden. Das kann dann der Fall sein, wenn man von einem Blitzer mit dem Handy in der Hand geblitzt wird.
Das Bußgeld orientiert sich an der höheren Straftat, um eine barbarische Handlung zu vermeiden und einen Klienten doppelt bezahlen zu lassen. Auf die Nebenfolgen hat das keinen Einfluss.
Tatmehrheit meint dagegen, wenn mehre Strafbestände erfüllt sind. Diese können selbständige und unselbständige sein. Die Bußgelder werden dann addiert. Das kann dann passieren, wenn man in zwei Blitzer hintereinander fährt oder zum Beispiel eine Polizeikontrolle durchläuft. Die Wahrscheinlich wird dafür zwar immer geringer, aber es ändert nichts an der Addierung der Strafen.
Wann ist es hilfreich, einen Anwalt zu informieren? Gibt es weitere Folgen des Verstoßes?
Vielleicht ist es sinnvoll, wenn man in einen Blitzer wegen gleichzeitiger Geschwindigkeitsüberschreitungen hineingefahren ist, dass man sich besinnt und das Handy weglegt. Ein zweites Mal an einem anderen Ort wird dann auf jeden Fall teurer.
Dadurch dass der Blitzer innerorts einer Kommune gehört, bekommt man unter Umständen zwei Bußgeldbescheide, sowohl von der Kommunalverwaltung als auch von der Polizeidienststelle. Man muss nur einen Betrag bezahlen, den niedrigeren, wenn man mit dem Handy am Ohr wegen einer Geschwindigkeitsübertretung geblitzt wurde.
Genau an dieser Stelle lohnt es sich nachzuhaken und die Bescheide unter Umständen anzuzweifeln und sie zu revidieren beziehungsweise Widerspruch einzulegen, um nicht doppelt zahlen zu müssen, da „nur“ eine Tateinheit vorliegt. Ein Einspruch ist individuell verschieden möglich. Häufig kann auch die Konsultation eines Fachanwaltes für Verkehrsrecht, um den Fall zu lösen und sich beraten zu lassen, wenn man einmal nicht weiter weiß.
Dieser kann doch eine hilfreiche Akteneinsicht beantragen. Das kann sinnvoll sein, um sich über den Sachverhalt selbst weiter zu informieren und gleichzeitig auch wieder Ruhe zu bewahren, weil einem wahrscheinlich nicht sofort sämtliche Aspekte des Verkehrsrechts bekannt sind. Wenn das in der zweijährigen Probezeit nach der Zulassung des eigenen Führerscheins geschieht, handelt es sich um einen A-Verstoß, der mit einer Verlängerung der Probezeit um ein Jahr einhergeht.
Dasselbe gilt bei einer Geschwindigkeitsübertretung, wenn der Fahrer mehr als 21 Kilometer pro Stunde als die erlaubte Geschwindigkeit fährt. Gleichzeitig kommt es zu einer Anordnung eines Aufbauseminars. Kommen dann noch weitere Verstöße in der verlängerten Probezeit dazu, wird der Führerschein dauerhaft entzogen.
Fazit und Zusammenfassung
Insgesamt kann man sagen, dass ein allgemeines Handyverbot am Steuer zwar gilt, aber nicht uneingeschränkt. Man kann eine Freisprecheinrichtung verwenden, ohne dass Handy am Ohr halten zu müssen.
Wenn keine Halterung vorhanden ist, dann ist es sinnvoll, sich zu erinnern, was alles am Steuer mit einem Handy geschehen kann (Unfälle und Gefährdungen und Strafen), um von vergangenen Ereignissen zu lernen. Ein Wegdrücken des Anrufs kann beim Vorliegen der Strafe auch nichts mehr ändern.
Die Bußgeldbescheide können aber angefochten werden, weil nicht immer klar ist, ob es sich um Tateinheit oder Tatmehrheit handelt. Manchmal finden nicht gerechtfertigte Kombinationen von Strafen statt, weil man mehrere Bußgeldbescheide erhält. Dann hilft es zusätzlichen, sich bei einem Fachanwalt für das Verkehrsrecht zu informieren und sich beraten zu lassen, um bares Geld zu sparen.