Abstandsverstoß wann liegt er vor wie wird gemessen

Abstandsverstoß

Wie und warum werden Abstandsmessungen durchgeführt? 

Laut statistischem Bundesamt ist die häufigste Ursache für Unfälle im Straßenverkehr ein unterschrittener Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Die meisten Auffahrunfälle passieren bei zähflüssigem Verkehr in geschlossenen Ortschaften. Somit handelt es sich in den meisten dieser Fälle um reine Blechschäden. 

Doch je höher die Geschwindigkeit, desto eher kann auch ein Personenschaden die Folge sein. 

Unfallquelle mangelnder Abstand zum Vordermann
Viele Unfälle werden durch zu geringen Sicherheitsabstand verursacht

Daher werden die meisten Abstandsmessungen auf Autobahnen durchgeführt. 

Um einen Abstandsverstöße aufzudecken, werden von der Polizei verschiedene Messmethoden eingesetzt. 

Wann liegt ein Abstandsverstoß vor?

Um die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, hat der Gesetzgeber in der Straßenverkehrsordnung (StVO) im § 4 Abs. 1 Folgendes festgelegt:

Der Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug muss in der Regel so groß sein, dass auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn es plötzlich gebremst wird. Wer vorausfährt, darf nicht ohne zwingenden Grund stark bremsen.

In unserer StVO werden keine genauen Werte genannt, allerdings gilt die Faustregel, die jeder in der Fahrschule lernt: Als Mindestabstand gilt die Strecke des halben Tachowertes. 

Sollten Sie also mit 140 km/h auf der Autobahn unterwegs sein, müssen Sie einen Abstand von mindestens 70 Metern zum Vordermann lassen. Je mehr dieser Sicherheitsabstand unterschritten wird, desto höher fallen dann auch die Sanktionen aus. Entscheidend sind beim Strafmaß außerdem die gefahrenen km/h, denn je höher diese sind, umso größer sollte auch der Abstand sein.

Um bei einer Abstandsmessung kein Bußgeld, keine Punkte oder gar ein Fahrverbot zu riskieren, sollten Autofahrer folgende Regeln einhalten:

Innerhalb geschlossener Ortschaften sollte der Abstand gleich der in einer Sekunde gefahrenen Strecke betragen. Das sind bei 50 km/h 15 Meter bzw. drei PKW-Längen. Außerorts gilt bezüglich des Sicherheitsabstands eine zwei Sekunden-Regel bzw. die Regel „Abstand gleich halber Tacho“. Orientierung bieten die Leitpfosten, welche im Abstand von 50 Metern aufgestellt sind.

An dieser Faustregel des halben Tachowertes orientiert sich auch der Bußgeldkatalog.

Bußgeldkatalog für Abstandsverstöße

Ver­stoß: Ab­stand nicht ein­ge­hal­tenBuß­gelderPunk­te in FlensburgFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
bis 80 km/h25.-
30.- mit Ge­fähr­dung
35.- mit Sach­be­schä­di­gung
eher nicht
> 80 km/h
eher nicht
< 5/10 hal­berTa­cho­wert75.-1eher nicht
< 4/10 hal­berTa­cho­wert100.-1eher nicht
< 3/10 hal­berTa­cho­wert160.-1, 2 bei Tem­po mehr als 100 km/­h1 Mo­nat Fahrverbot bei Tem­po mehrals 100 km/­hHier prüfen ›
< 2/10 hal­berTa­cho­wert240.-1, 2 bei Tem­po mehr als 100 km/­h2 Mo­na­te Fahrverbot bei Tem­po mehrals 100 km/­hHier prüfen ›
< 1/10 hal­berTa­cho­wert320.-1, 2 bei Tem­po mehr als 100 km/­h3 Mo­na­te Fahrverbot bei Tem­po mehrals 100 km/hHier prüfen ›
> 130 km/h


< 5/10 hal­berTa­cho­wert100.-1eher nicht
< 4/10 hal­berTa­cho­wert180.-1eher nicht
< 3/10 hal­berTa­cho­wert240.-21 Mo­nat FahrverbotHier prüfen ›
< 2/10 hal­berTa­cho­wert320.-22 Mo­na­te FahrverbotHier prüfen ›
< 1/10 hal­berTa­cho­wert400.-23 Mo­na­te FahrverbotHier prüfen ›
Als Vor­aus­fah­ren­der oh­nezwing­en­den Grund stark ge­bremst20.- mit Ge­fähr­dung
30.- mit Sach­be­schä­di­gung
eher nicht
Zum Ein­sche­ren nö­ti­genAb­stand au­ßer­halb ge­schlos­sen­er Ort­schaf­ten nicht ein­ge­hal­ten25.-eher nicht

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Reaktionszeit nicht unterschaetzen Unfall im Strassenverkehr
Wer den Sicherheitsabstand einhält, fährt mit weniger Streß und Risiko

Welche Messmethoden gibt es? 

Die meisten Abstandsmessungen werden auf der Autobahn bei hohen Geschwindigkeiten durchgeführt. Zur Ahndung der Abstandsvergehen werden drei verschiedene Methoden und technische Geräte eingesetzt. 

  • Abstandsmessung von einer Brücke (Videostoppuhr z. B. Vidit VKS 3.0)
  • Abstandsmessung per Videofahrzeug (z. B. ProViDa-System)
  • Abstandsmessung ohne technische Geräte

Die Messgeräte und Methoden funktionieren auf unterschiedliche Weise und haben ihre Besonderheiten. Es kann hier immer mal zu einem Messfehler des Messgerätes kommen. 

Die bekannteste und wohl auch präsenteste Methode ist die Abstandsmessung von Autobahnbrücken herab. Dabei kommen Videokameras zum Einsatz, welche allerdings nur Standbilder aufzeichnen.

An vier sogenannten Passpunkten und zwei Kontrollpunkten vor der Brücke wird dann die Geschwindigkeit in km/h abgelesen. Der Abstand auf der Autobahn zwischen den Markierungen ist für die Abstandsmessung bekannt.

Per Software und anhand der Markierungen wird von den unter der Brücke durchfahrenden Fahrzeugen die Geschwindigkeit und der Abstand zum vorausfahrenden Auto gemessen. Wird vom System bei der Abstandsmessung eine Abstandsunterschreitung registriert, wird eine weitere Kamera hinzugeschaltet, welche das Kennzeichen und den Fahrer aufzeichnet. Diese Kamera wird bei ausschließlicher LKW-Beobachtung auf der Brücke montiert oder bei der Kontrolle von PKW in Bodennähe.

Ein weiteres Verfahren ist das ProVida-System (Proof Video Data), welches auch Police-Pilot-System (PPS) genannt wird.

Die Besonderheit des Verfahrens ist, dass es nicht nur Abstandsmesser fungiert, sondern ursprünglich eine Geschwindigkeitsüberschreitung registriert. Es handelt sich dabei um ein Videonachfahrsystem und wird in der Regel in zivilen Polizeifahrzeugen verbaut. Das System zeichnet bei einer Messung ein Video auf, auf dem stets die geeichte Geschwindigkeit des Polizeifahrzeugs, Datum, Uhrzeit und andere relevanten Daten vermerkt werden.

Bussgeld im Strassenverkehr Messmethode Videofahrzeug
Zum Nachweis von Abstandsvergehen werden auch Videofahrzeuge eingesetzt

Während dieser Geschwindigkeitsmessung wird nicht automatisch der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeuges des Verfolgten gemessen. Erst im Nachhinein bei der Auswertung des Videobands kann dieser anhand von Fixpunkten errechnet werden.

In manchen Fällen reicht auch das bloße Auge eines Polizeibeamten, um zu erkennen, dass der Fahrer den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug missachtet. In diesen Fällen sind es oft zivile Polizeifahrzeuge, die ohne Videoaufnahmen über eine längere Strecke hinweg das fahrende Auto beobachten. Sie beobachten dabei die Fahrweise und das Auffahren des Fahrers zum vorausfahrenden Fahrzeug. 

Diese Methode ist sehr fehleranfällig. Daher wird hier eine hohe Toleranz abgezogen. Diese liegt bei 33,3%. 

Wie valide so eine Abstandsmessung ist, hängt nicht nur vom messenden System und der gefahrenen Geschwindigkeit ab, sondern wird auch von vielen weiteren Faktoren beeinflusst. In Ihrem individuellen Fall prüfe ich gerne Ihren Bußgeldbescheid und berate ich Sie zu den Systemen und ob sich ein Einspruch lohnt.

Wann lohnt ein Einspruch? 

Schätzungen zufolge stellen Behörden jährlich 20 Millionen Bußgeldbescheide aus – davon sind viele fehlerhaft. Daher sollten Sie jeden Bußgeldbescheid prüfen. 

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Je nach Messmethode sollten mehrere Faktoren berücksichtigt werden. Wenn der Verstoß per Videoaufnahme getätigt wurde, sollte das Videomaterial unbedingt gesichtet werden. 

Auf mögliche Fehler sollten Sie hier genau achten:

  • Falsche Eichung der Messgeräte: Liegen bei der Abstandsmessung z. B. technische Fehler am Kontrollgerät vor oder wurde dieses von den Beamten nicht richtig eingestellt, ist eine genaue Messung nicht möglich.
  • Falsche Ausrichtung der Messgeräte: Ist die Kamera auf der Autobahnbrücke oder der Sensor im Polizeiauto nicht genau auf die Fahrbahn gerichtet, können die Geräte den Abstand nicht richtig messen.
  • Dichter Verkehr verhindert eine genaue Messung.
Einspruch beim Bußgeldbescheid - verkehrsrechtsanwalt24.de
Abhängig vom Messverfahren lohnt der Einspruch gegen den Abstandsverstoß

Gleichfalls darf der Verstoß nicht nur kurzweilig zu sehen sein, sondern sollte dauerhaft über mehrere hundert Meter aufgezeichnet werden.

Wer im Straßenverkehr seinen Sicherheitsabstand nicht einhalten kann, durch bspw. Abbremsen des vorausfahrenden Fahrzeuges oder das Einscheren eines anderen Autos hat in der Regel ca. drei Sekunden Zeit, diesen wieder einzuhalten. Dies muss so geschehen, dass keine Gefährdung der hinter ihm fahrenden Fahrzeuge besteht (möglicher Auffahrunfall).

Recht einfach lassen sich Formfehler aufdecken. Worauf Sie hier achten müssen, finden Sie auf folgender Seite: Lohnt ein Einspruch

Beim Einspruch gegen eine Abstandsmessung empfiehlt es sich stets, einen Anwalt für Verkehrsrecht einzuschalten. Dieser kann immer Akteneinsicht verlangen, um die Messprotokolle zu prüfen und zu bewerten. Fallen ihm Ungereimtheiten auf, ist oftmals eine Minderung der Strafe (z. B. Bußgelder oder mehrere Monate Fahrverbot) oder sogar ein Absehen davon möglich. Wichtig ist noch, dass bei einem Einspruch eine Frist von 14 Tagen nach erhalt des Bußgeldbescheides eingehalten wird. Ich kann Ihnen hier einfach, unkompliziert und kostenlos eine Ersteinschätzung ihres Bußgeldbescheides geben. 

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Abstandsverstoß
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