Rechtsanwalt Verkehrsrechtsschutz

Rechtsanwalt Verkehrsrechtsschutz

Bei Problemen rund um den Straßenverkehr sollte unbedingt ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragt werden. Zum Beispiel bei einem Verkehrsunfall in Deutschland, um im Verkehrsstrafrecht oder im Verkehrszivilrecht die eigenen Interessen erfolgversprechend vertreten zu lassen. Sie verfügen bereits über einen Verkehrsrechtsschutz oder spielen mit dem Gedanken eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschließen? Sie möchten wissen, in welchen Fällen die Verkehrsrechtsschutzversicherung die Kosten für den Rechtsanwalt übernimmt? In diesem Beitrag beantworten wir häufige Fragen zum Thema Verkehrsrechtsschutz, welche Kosten entstehen und woran Sie einen guten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht erkennen.

Kurz und knapp: Rechtsanwalt Verkehrsrechtsschutz

Ist das Erstgespräch beim Anwalt kostenlos?

Das Gesetz unterscheidet in § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ausdrücklich zwischen Beratung bzw. einem ersten Beratungsgespräch. Dabei handelt es sich um eine Kostenvorschrift aus dem in Deutschland per Gesetz geregeltem Anwaltsgebührenrecht. Eine exakte Definition lässt sich daraus subjektiv nicht ableiten – deshalb sollte man unbedingt bei der Vereinbarung eines Termins nach den Kosten fragen. Eine kostenlose Erstberatung gibt es nach dem Gesetz nicht. verkehrsrechtsanwalt24.de prüft Ihren Fall kostenlos.

Wieviel kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht?

Die Kosten sind Abhängig davon, ob es sich um eine Beratung oder um ein Beratungsgespräch handelt. Je nach Art des Gesprächs darf ein Anwalt für seine Leistung einen maximalen Betrag in Rechnung stellen. Verbraucher zahlen für eine Erstberatung maximal 190 € und eine Beratung maximal 250 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Weitere Informationen über Kosten für Verkehrsrechtsanwalt im Beitrag.

Was ist eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer in vielen Rechtsbereichen des Straßenverkehrs ab. Grundsätzlich ist der Versicherte mit all seinen Fahrzeugen, Fahrern und Insassen geschützt. Mehr über die Rechtsschutzversicherung im Beitrag.

Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, muss man zumeist drei Monate warten, bis man seine Versicherung in Anspruch nehmen kann. Der Verkehrsrechtsschutz bildet hier eine Ausnahme, denn er ist meist sofort abgedeckt. Die Versicherungssumme sollte hoch genug veranlagt werden, um wirklich alle möglichen Kosten zu decken, und sie sollte weltweiten Schutz bieten. Mehr Informationen zur Kostenübernahme.

Was ist eine Deckungszusage?

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nur dann die Kosten von Rechtsstreitigkeiten, wenn sie vorab eine sogenannte Deckungszusage abgegeben hat. Diese Deckungszusage ist sozusagen die Bestätigung dafür, die anfallenden Kosten zu tragen. Ratgeber in diesem Beitrag öffnen.

Was tun, wenn sich der Rechtsschutzversicherer weigert?

Sollte der Versicherer es ablehnen, die Kosten zu übernehmen, sollte man unbedingt nachhaken und sich erläutern lassen, warum eine Kostenübernahme verweigert wird. Gibt es auf Nachfragen keine Reaktion des Rechtsschutzversicherers, kann man die Entscheidung überprüfen lassen. Ratgeber in diesem Beitrag öffnen.

Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherung
Nicht in allen Fällen gelingt eine Kostenübernahme durch die Verkehrsrechtsschutzversicherung

Die Verkehrsrechtsschutzversicherung

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sichert den Versicherungsnehmer in vielen Rechtsbereichen des Straßenverkehrs ab. Grundsätzlich ist der Versicherte mit all seinen Fahrzeugen, Fahrern und Insassen geschützt. Ein Versicherungsschutz besteht zudem, wenn man z.B. Fahrer eines Mietwagens ist. Die Versicherung hilft obendrein bei Streitigkeiten nach einem Autokauf bzw. nach Unfällen, an denen der Versicherte als Fußgänger oder Fahrradfahrer beteiligt war. Muss ein Streitfall vor Gericht ausgetragen werden, so zahlt die Versicherung in der Regel den eigenen und den gegnerischen Anwalt, die Gerichtskosten sowie die Kosten für einen Gutachter. Doch Achtung: Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt nicht die Kosten für alle Rechtsstreitigkeiten, wie z.B. nach einem Bußgeldbescheid!

Diese Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt bestimmte Kosten zu bestimmten Rechtsgebieten im Verkehrsrecht. Dazu zählen Anwalts-, Gerichts- sowie Gutachterkosten bei eigenen Schmerzensgeld- oder weiteren Schadenersatzansprüchen im Straßenverkehrsrecht. Sie verliert ebenfalls nicht ihre Gültigkeit, wenn man als Fußgänger, Fahrradfahrer oder in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Die Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt üblicherweise die Kosten für den Verteidiger, falls man sich wegen angeblicher Unfallflucht oder fahrlässiger Körperverletzung durch einen Unfall zur Wehr setzen muss, oder wenn wegen Beleidigung eines anderen Verkehrsteilnehmers ermittelt wird. Die Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten um einen Neuwagenkauf, bzw. z.B. einen Gebrauchtwagenkauf mit falschen TÜV- Daten sind ebenfalls abgedeckt. Auch Streitigkeiten mit einer Kfz-Werkstatt, sowie Rechtsstreitigkeiten rund um die Finanzierung eines Autos durch einen Autokredit bzw. gerichtliche Auseinandersetzungen wegen der Kfz- Steuer sind abgedeckt.

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In diesen Fällen zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht

Kosten, die durch anwaltliche Vertretung gegenüber der Steuerbehörde entstehen, werden nicht übernommen. Es sei denn, diese Kosten wurden beim Vertragsabschluss ausdrücklich mit einbezogen! Das Gleiche gilt für Kosten eines Verfahrens mit einer Behörde durch Führerscheinentzug, bzw. wenn der Führerschein nach einer Sperrfrist nicht wieder ausgehändigt wird. Auch Kosten, die entstehen, weil man sich gegen einen Bußgeldbescheid bzw. mehrere Bußgeldbescheide aus dem Bußgeldkatalog zu Wehr setzen möchte, werden üblicherweise nicht von der Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung deckt keine Rechtsstreitigkeiten ab, in denen man sich gegen Schadensersatz-Ansprüche nach einem Unfall zur Wehr setzt. Diese Ansprüche deckt die eigene Kfz-Haftpflicht ab. Sie übernimmt zudem Personen-, Sach- bzw. Vermögensschäden, die man anderen Unfallbeteiligten zugefügt hat. Strafverfahren, in dem es um vorsätzlich begangene Taten geht, wie z.B. bei illegalen Autorennen, Nötigung oder Trunkenheit im Straßenverkehr, werden ebenfalls nicht abgedeckt.

Ratgeber für Kostenübernahme durch Verkehrsrechtsschutz
Wir zeigen Ihnen, wie Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt

Ratgeber zur Kostenübernahme für Rechtsanwalt durch Verkehrsrechtsschutz

1. Deckungszusage einholen, dass der Verkehrsrechtsschutz den Rechtanwalt zahlt.

Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt nur dann die Kosten von Rechtstreitigkeiten, wenn sie vorab eine sogenannte Deckungszusage abgegeben hat. Diese Deckungszusage ist sozusagen die Bestätigung dafür, die anfallenden Kosten zu tragen. Vor einer Deckungszusage prüft jede Versicherung im Einzelfall, ob die streitigen Rechtsfragen überhaupt unter den vertraglichen Versicherungsschutz fallen, oder ob ein eventuelles Verfahren Erfolgsaussichten hat. Es ist also ratsam, eine Deckungszusage zu beantragen, bevor ein Anwalt rechtliche Schritte unternimmt. Viele Anwälte übernehmen die Anfrage bei der Rechtsschutzversicherung übrigens als Service-Dienstleistung.

2. Die Rechtsschutzversicherung prüft Ihren Fall

Bevor es bei einer Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage gibt, prüft sie sämtliche Unterlagen und Kriterien. Zu den Kriterien zählt, aus welchen Rechtsschutz-Komponenten die Versicherung überhaupt besteht. In vielen Rechtsfragen zahlt die Versicherung in der Regel nicht, weil diese durch sogenannte Risikoausschlüsse aus den Versicherungsbedingungen herausgelöst wurden. Hierin liegt durchaus ein enormes Streitpotential, weil die o.g. Ausnahmen dem versicherten nicht immer bekannt sind. Zu den typischen Risikoausschlüssen gehört die Abwehr von Schadensersatzansprüchen, wenn sie nicht durch eine Vertragsverletzung entstanden sind (in derartigen Fällen hilft oft die Kfz-Haftpflicht oder die Privathaftpflicht). Beim Abschluss einer Verkehrsrechtsschutzversicherung sollten folglich alle relevanten Punkte vor einer Vertragsunterschrift eingehend geprüft werden!

3. Das können tun, wenn sich der Rechtsschutzversicherer weigert

Sollte der Versicherer es ablehnen, die Kosten zu übernehmen, sollte man unbedingt nachhaken und sich erläutern lassen, warum eine Kostenübernahme verweigert wird. Gibt es auf Nachfragen keine Reaktion des Rechtsschutzversicherers, kann man die Entscheidung überprüfen lassen.

Enthält ein Vertrag die Möglichkeit eines sogenannten Stichentscheids, sollte man diesen Stichentscheid fordern. Auch kann man ein Schiedsgutachten erstellen lassen. In einem derartigen Fall bestimmt die Rechtsanwaltskammer einen Gutachter. Fällt die Entscheidung für eine Deckungszusage aus, muss die Versicherung die Kosten zudem für den Gutachter übernehmen. Bestätigt der Gutachter jedoch die Ablehnung der Deckungszusage, muss man den Gutachter selbst bezahlen.

Eine weitere Variante ist es, einen Versicherungsombudsmann einzuschalten. Dieser Ombudsmann für Versicherungen überprüft, ob die Versicherung zu Recht die Kostenübernahme verweigert. Ein derartiges Verfahren ist kostenfrei. Sollte sich der Ombudsmann gegen eine Kostenübernahme entscheiden, kann man immer noch klagen. Die Entscheidung des Ombudsmannes ist für den Versicherer bis zu einem Beschwerdewert von 10000 € bindend.

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Das kostet ein Anwalt für Verkehrsrecht

Für den Auftraggeber ist es wichtig, zu wissen, ob es sich um eine Beratung, oder um ein Beratungsgespräch handelt. Denn von diesem Sachverhalt hängt es ab, wie viel Gebühren ein Anwalt für seine Leistung maximal in Rechnung stellen darf, und welche Leistung der Kunde dafür erwarten kann. Für Verbraucher gilt nach § 34 RVG, dass er für eine Erstberatung maximal 190 € zzgl. MwSt. zu zahlen hat. Für eine Beratung dürfen maximal 250 € zzgl. MwSt. aufgerufen werden, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Eine normale Beratungsleistung kann, insofern darüber eine gesonderte Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, also auch über 250 € zzgl. MwSt. kosten. Beratungsmandate, in deren Verlauf ein Anwalt seinen Mandanten einmalig oder längerfristig in einer Rechtsangelegenheit fachlich begleitet und Empfehlungen oder rechtliche Auskünfte erteilt, sind nicht selten. Sie verdeutlichen den Unterschied zu einer Erstberatung.

So erkennen Sie einen guten Rechtsanwalt für Verkehrsrecht
Ein guter Fachanwalt für Verkehrsrecht verfügt über Fachkenntnis, Fortbildungen und Qualitätssiegel

So erkennen Sie guten Fachanwalt für Verkehrsrecht

Besondere Kenntnisse

Zum Verkehrsrecht gehören neben dem Verkehrszivilrecht auch das Verkehrsstrafrecht, Verkehrsversicherungsrecht, Fahrerlaubnisrecht sowie das Zulassungsrecht. Man muss also wissen, ob man jemanden z.B. für das Ordnungswidrigkeitenrecht engagieren möchte, oder ob es um die Kaskoversicherung geht. Ein zentraler Anhaltspunkt für die individuelle Wahl eines Verkehrsrechtsanwalts muss sein, ob der Anwalt von der Bundesrechtsanwaltskammer vertreten wird, ob er Mandate im Bereich Verkehrsrecht übernimmt, und ob er über die dazugehörigen Fachanwaltstitel verfügt. Weiterhin sollte darauf geachtet werden, dass der Fachanwalt primär die Bereiche des Verkehrsrechts abdeckt, die im individuellen Fall vonnöten sind. Bitte hier klicken.

Fortbildungen und Qualitätssiegel

Ein Verkehrsrechtsanwalt sollte über eine Spezialisierung im jeweiligen Rechtsgebiet verfügen, um vor allem in besonders komplexen und vielschichtigen Rechtsstreitigkeiten erfolgreich arbeiten zu können. Auch an der Anzahl der Fachanwaltstitel bzw. durch Teilnahme an einem Fachanwaltslehrgang lassen sich die Qualifikationen eines Verkehrsrechtsanwalts erkennen. Ob ein Anwalt sich speziell im Verkehrsrecht gut bewährt hat, lässt sich anhand der positiven Bewertungen seiner Mandanten online abrufen. Einfach auf die Bewertungsseite klicken, und sich selbst ein Bild machen. Bitte hier klicken

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Das macht ein Anwalt für Verkehrsrecht

Der Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft bei einem Verkehrsunfall, die Ansprüche bei Personenschäden auf Schmerzensgeld zu sichern, und diese gegen den Unfallverursacher bzw. dessen Versicherung durchzusetzen. Er unterstützt im Verkehrsrecht, wenn es um die Fahrerlaubnis, ein Fahrverbot, einen Bußgeldbescheid, Unfallflucht oder um weitere rechtliche Belange rund um den Unfallort geht. Zudem kann er Akteneinsicht verlangen. Bei Entziehung der Fahrerlaubnis kann, je nach der Schwere des Vergehens, oft auch eine MPU (medizinisch- psychologische Untersuchung) angeordnet werden. Ein wichtiger Tätigkeitsschwerpunkt des Verkehrsrechtsanwalts ist das Verkehrsstrafrecht. So verteidigen die Fachanwälte im Verkehrsrecht ihre Mandanten bei Fahrerflucht, bei Fahrten mit Alkohol oder unter Drogen. Die Fachanwälte der beauftragten Anwaltskanzlei vertreten ihre Mandanten nicht nur beim Entzug der Fahrerlaubnis, sondern versuchen, einen Eintrag in die Verkehrssünderkartei im Zentralregister in Flensburg zu verhindern. Sie wahren die Rechte bei Geschwindigkeitsüberschreitung im Bußgeldverfahren.

Ein Verkehrsrechtsanwalt unterscheidet sich von einem Verkehrsanwalt. Tritt im Verkehrsrecht z.B. der Fall ein, dass eine Person vor einem auswärtigen Gericht klagt bzw. verklagt wird, kann der am Wohnort tätige Rechtsanwalt aufgrund einer großen Entfernung oder um dem Mandanten Anwaltskosten zu ersparen, oft leider nicht zum zuständigen Gericht reisen. Daher wird er als Verkehrsanwalt aktiv, um mit den Anwälten des Gerichtsbezirks des auswärtigen Gerichts, und von der Partei mit dem Betreiben des Verfahrens vor Ort beauftragten Verkehrsanwalt zu kommunizieren.

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