Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?

Wurden Sie geblitzt, weil Sie die Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr um einige km/h überschritten oder eine rote Ampel überfahren haben, und drohen nun Bußgelder oder gar ein Fahrverbot? Oder haben Sie ein sogenanntes Knöllchen kassiert bzw. einen Anhörungsbogen erhalten? Die Sanktionen aus dem Strafkatalog für Ordnungswidrigkeiten können Fahrverbote, Bußgeldverfahren sowie Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg nach sich ziehen.

Entsprechende Strafen müssen von den Betroffenen allerdings nicht ohne Einspruch hingenommen werden. Betroffene haben stets das Recht, innerhalb von 14 Tagen ab Zustellungsdatum des Bußgeldbescheids bzw. des Fahrverbots einzulegen.

Leider lohnt sich nicht immer ein Einspruch. Wenn ein Tatvorwurf scheinbar unrichtig ist, bedarf es einer ausreichenden Begründung, warum die Höhe des Bußgeldbescheides bzw. des Bußgeldverfahrens nicht angemessen ist.

Wann lohnt Einspruch gegen Bußgeldbescheid?

Auf diese Frage ist eine pauschale Beantwortung leider nicht möglich. Um im Einzelfall die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch zu erhöhen, ist richtiges Vorgehen wichtig, um nach Möglichkeit mithilfe eines Anwalts erfolgreich z.B. gegen Bußgeldbescheide vorzugehen:

  1. Finden sich im Bußgeldbescheid von der Bußgeldstelle gravierende Fehler? Fehlt z.B. die Rechtsbehelfsbelehrung, ist der Fahrer auf einem Blitzerfoto nicht identifizierbar, oder wird ein falsches Kennzeichen angezeigt?
  2. Können beim Gebrauch der eingesetzten Radarfallen (Blitzer) Messfehler passiert sein?
  3. Tauchen im Protokoll der Messung Fehler auf?
  4. Ist der beschuldigte nachweislich nicht der Fahrzeugführer? In diesem Fall darf der beschuldigte Fahrer den Anhörungsbogen jedoch nicht einfach ignorieren, sondern er muss seine Unschuld auch nachweisen können. Wird in einem derartigen Fall nicht fristgerecht Einspruch erhoben, wird der Bescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist automatisch rechtskräftig. Nach der Rechtskraft sind selbst die besten Begründungen gegen die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog zumeist wirkungslos!

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Was passiert bei Einspruch gegen Bußgeldbescheid?

Ohne anwaltliche Vertretung erhalten Fahrer, denen ein Verkehrsvergehen zur Last gelegt wird, keinen entsprechenden Einblick in die Akten. Daher können die Beschuldigten selbst die entsprechenden Erfolgsaussichten eines Einspruchs nur schwer abschätzen. Ganz davon abgesehen erhöht nicht jeder Fehler in einem Bußgeldbescheid die Erfolgsaussichten eines Einspruchs.

Deshalb sollten Sie Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch unbedingt individuellen anwaltlich prüfen lassen, da sich Erfolgsaussichten gegen Bußgeldbescheide aus dem Bußgeldkatalog nur schwerlich pauschal einschätzen lassen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann nach einem entsprechenden Auftrag jedoch gegenüber den zuständigen Behörden umfassende Akteneinsicht beantragen, und somit prüfen, ob bei der Geschwindigkeitsmessung ggf. Fehler gemacht wurden, oder, ob ein Fahrverbot für ungültig erklärt werden kann.

Anwalt für Verkehrsrecht - verkehrsrechtsanwalt24.de
Nur ein Anwalt kann Akteneinsicht beantragen und prüfen, ob beim Bußgeldbescheid Fehler gemacht wurden.

Selbstverständlich können Sie aber auch eigenhändig einen Einspruch erheben, den Sie zunächst noch nicht einmal begründen müssen. Denn mit dem Eingang Ihres Einspruchs prüft die Bußgeldbehörde die Sachlage abermals genau. Lehnt die zuständige Behörde den besagten Einspruch allerdings ab, kommt es zu einer gerichtlichen Prüfung.

Dadurch können weitere Kosten entstehen, wenn gegen Sie entschieden wird. Damit jeglicher Kostenaufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den angedrohten Sanktionen steht, sollten Sie Ihre Entscheidung gründlich abwägen!

Ein Anwalt unterstützt Sie auch sehr gut in einem Zwischenverfahren zwischen Ermittlungsverfahren und einer Gerichtsverhandlung. Bei verkehrsrechtsanwalt24.de können Sie kostenlos ihren Einspruch prüfen lassen.

Was passiert, wenn man Einspruch einlegt?

Fünf Punkte sollten Sie unbedingt beachten, um erfolgreich gegen einen Bußgeldbescheid oder ein Fahrverbot Einspruch einzulegen:

  1. Zustellungsdatum: Damit Sie den Einspruch exakt planen können, ist es unumgänglich, die Einspruchsfrist zu beachten. Ab dem Datum der Zustellung haben Sie dafür exakt zwei Wochen Zeit.
  2. Details: Ist der Tatvorwurf berechtigt? Sind eventuell Messfehler möglich? Prüfen Sie deshalb alle Angaben aus dem Bußgeldbescheid genau (Name, Anschrift, Tatort, Tatzeitpunkt, Blitzerfoto der Messgeräte), um eventuell ein Bußgeldverfahren zu vermeiden!
  3. Prüfung: Um die Erfolgschancen eines Einspruchs für Ihren speziellen Fall realistisch bewerten zu lassen, sollten Sie idealerweise einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zurate ziehen. Eine kostenlose Erstbewertung erhalten Sie hier.
  4. Kosten-/Nutzen-Rechnung: Nachdem Ihr Anwalt aufgrund seiner Akteneinsicht Ihren individuellen Fall realistisch eingeschätzt hat, sollten Sie in sich gehen, und für sich prüfen, ob das vorhandene Kostenrisiko Ihnen ggf. zu hoch erscheint.
  5. Einspruch: Sollten Sie nach eingehender Prüfung der o.g. Punkte einen Einspruch als Erfolgversprechend ansehen, lassen Sie Ihren Anwalt ein sachkundig begründetes Einspruchsschreiben verfassen, und dieses termingerecht der zuständigen Bußgeldbehörde zukommen lassen.

Was kostet ein Einspruch?

Auch diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Im Rahmen gerichtlicher Verhandlungen kann noch einmal mit Nachdruck auf den Einspruch eingegangen werden, falls die Behörde diesem nicht vorab folgt. Dabei kann Sie der Anwalt unterstützen, und ggf. das Bußgeldverfahren vor dem Verwaltungsgericht noch zu Ihrem Gunsten beeinflussen. Wenn Sie ihren Einspruch vor dem Beginn der Hauptverhandlung wieder zurückziehen, weil Sie das Kostenrisiko nicht (länger) tragen möchten, entstehen dabei in der Regel keine Gerichtskosten.

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Wo erheben Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch?

Sollten Sie nach eingehender Prüfung der Sachlage einen Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit bzw. gegen einen Bußgeldbescheid als Erfolgversprechend ansehen, lassen Sie Ihren Anwalt ein sachkundig begründetes Einspruchsschreiben verfassen, und dieses termingerecht der zuständigen Bußgeldbehörde zukommen lassen. Beachten Sie dabei, dass Sie gemäß § 67 im OWiG grundsätzlich das Recht haben, einen Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit einzulegen. Sollten Sie unerwartet einen Bußgeldbescheid erhalten haben, ist das besonders ärgerlich, wenn dieser obendrein noch fälschlicherweise ausgefertigt wurde! Fehlerhafte Bußgeldbescheide sind keine Seltenheit.

Ein Bußgeldbescheid muss folgende Informationen enthalten:

  1. Einen konkreten Vorwurf
  2. Angaben zur tatverdächtigen Person
  3. Gesetzliche Merkmale des Vorfalls sowie die jeweiligen Bußgeldvorschriften
  4. Eine deutliche Benennung der Rechtsfolgen
  5. Aufforderungen, Belehrungen und Hinweise

Wie schreibe ich einen Einspruch gegen Bußgeldbescheid?

Die Verkehrsregeln, die in den verschiedenen Verordnungen bzw. Gesetzen wie dem Straßenverkehrsgesetz (StVG), der Straßenverkehrsordnung (StVO), der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) bzw. der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) in Deutschland festgeschrieben sind, dienen der Sicherheit im Straßenverkehr. Dementsprechend werden Zuwiderhandlungen mittels Verkehrsüberwachung registriert sowie anschließend sanktioniert. Fehler im Bußgeldbescheid sind jedoch trotzdem keine Seltenheit. Denn sowohl auf menschlicher Ebene als auch im technischen Bereich sind vielerlei Fehlerquellen möglich: Ist das Geschwindigkeitsmessgerät korrekt geeicht? Wurde die Laserpistole durch den Polizisten im vorgeschriebenen Winkel ausgerichtet? Finden sich in den Bußgeldbescheiden Formfehler? Verkehrsteilnehmer, die einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten diesen daher stets kritisch betrachten. Tauchen berechtige Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit auf, sollte ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid bzw. gegen den Verlust der Fahrerlaubnis eingelegt werden.

Schriftlicher Einspruch gegen Ordnungswidrigkeit
Der Einspruch muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen bei der Bußgeldbehörde eingehen.

Die Rechtsgrundlage bei einem Einspruch gemäß OWIG

Im Verkehrsrecht endet ein Verfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit üblicherweise dann, wenn die zuständige Bußgeldbehörde den Bußgeldbescheid erlässt. Gemäß § 67 ff. des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) hat jedoch jeder Betroffene das Recht, einen Einspruch einzulegen. In dem o.g. Paragrafen sind einige Regeln festgeschrieben, die bei einem Einspruch beachtet werden sollten. Subjektiv besonders wichtig sind dabei folgende Vorschriften:

  • Ein Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit muss entweder schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde eingehen, die den Bußgeldbescheid erlassen hat. „Zur Niederschrift“ bedeutet, dass der Beschuldigte persönlich vorstellig wird und mündlich einen Einspruch einlegt, der dann schriftlich festgehalten wird.
  • Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids für die Ihnen vorgeworfene Ordnungswidrigkeit muss der Einspruch eingelegt werden. Die Frist beginnt mit dem Zustellungstag. Ab dem Moment, da der Bußgeldbescheid postalisch zugestellt wurde, haben Sie exakt zwei Wochen Zeit, um einen Einspruch erheben zu können.
    • Diese Frist beginnt unmittelbar an dem Tag, an dem der Bußgeldbescheid beim Adressaten eintrifft. Es ist auf jeden Fall lohnenswert, das Briefkuvert aufzubewahren. Denn damit können Sie den Zustellungszeitpunkt zweifelsfrei beweisen.
    • Sollten Sie bei der Anlieferung eines Bußgeldbescheids nicht Zuhause anzutreffen sein, wird durch den Postboten eine Benachrichtigung in den Briefkasten eingeworfen. In einem solchen Fall gilt der Zeitpunkt für die Einspruchsfrist, an dem der Bußgeldbescheid in der jeweiligen Postfiliale niedergelegt wird.
    • Trifft der Bußgeldbescheid an einem Montag ein, so haben Sie bis zum übernächsten Montag, 24.00 Uhr, zwei Wochen Zeit, um Ihren Einspruch bei der zuständigen Behörde einzureichen. Erfolgt eine Zustellung an einem Sonnabend oder Sonntag, endet die Frist ebenfalls erst am Montag in zwei Wochen um 24.00 Uhr.
    • Fällt das Fristende auf einen Freitag, verlängert sich der Ablauf der Frist bis zum nächsten Werktag, 24.00 Uhr.
  • Falls ein Einspruch gegen eine Ordnungswidrigkeit nicht vollumfänglich den Vorschriften entspricht, wird die zuständige Behörde diesen als unzulässig verwerfen.

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Sollte es aufgrund eines drohenden Fahrverbots um Ihre berufliche Existenz gehen, empfehlen wir Ihnen dringend, sich mit Ihrem individuellen Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht zu wenden!

Dieser Rechtsanwalt stellt nicht nur sicher, dass Sie dem Vorwurf einen wirksamen Einspruch entgegensetzen, sondern kann zudem durch seine Erfahrung und sein Expertenwissen eine Strategie entwickeln, um Ihnen eine Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten zu generieren.

Doch auch hier gilt natürlich: Durch anwaltliche Vertretung können zusätzliche Kosten entstehen – sofern Sie keine gültige Rechtsschutzversicherung haben, die Ihnen für Ihren Auftrag die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt!

einspruch gegen bussgeldbescheid zuruecknehmen
Wenn Sie den Einspruch vor der gerichtlichen Hauptverhandlung zurückziehen, entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Kann man seinen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zurücknehmen?

Geht die Tendenz nach einem anwaltlichen Beratungsgespräch dahin, dass die Chancen eines erfolgreichen Einspruchs eher gering sind, sollten Sie unbedingt die Kosten beim Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid vergleichen.

Oder möchten Sie zukünftig entstehende Gerichtskosten umgehen, da die zuständige Behörde Ihren Einspruch abgelehnt hat? Dann sollten Sie wissen, dass grundsätzlich jeder Beschuldigte die Möglichkeit hat, einen erhobenen Einspruch zu widerrufen. Denn die Zurücknahme des Einspruchs ist im gesamten Verfahren zulässig!

In der Regel entstehen keine zusätzlichen Kosten, wenn Sie den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid noch vor der gerichtlichen Hauptverhandlung zurückziehen. Diese Verfahrensweise kann ist besonders dann von Bedeutung sein, wenn die Wahrscheinlichkeit der hoch ist, dass ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben wird. Die Kosten für ein derartiges Gutachten können durchaus mehrere hundert Euro betragen. Diese Summe hat dann ggf. der Beschuldigte neben den Sanktionen für z.B. eine Geschwindigkeitsüberschreitung ebenfalls zu tragen.

Hatten Sie einen Anwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen betraut, müssen Sie als Auftraggeber trotz der Rücknahme eines Einspruchs die bisher entstandenen Anwaltskosten üblicherweise tragen.

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Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid?
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