Fahrverbot erhalten - Was tun bei Führerscheinentzug?

Was tun, wenn ich wegen Fahrverbot den Führerschein abgeben muss?

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist schnell passiert. Sicher kennen Sie es: Sie haben Feierabend und möchten so schnell wie möglich nach Hause. Dabei haben Sie die Geschwindigkeit überschritten oder gar eine rote Ampel überfahren. Je nach Schwere des Verstoßes kann es dann passieren, dass Ihnen ein Fahrverbot auferlegt wird. Als Ersttäter haben Sie dann sicher einige Fragen: Wie lange gilt das Verbot, wo muss ich meinen Führerschein abgeben und vor allem: Wann bekomme ich ihn zurück? Antworten auf diese und häufige Fragen rund um das Thema Führerschein abgeben soll folgender Artikel liefern.

Wann muss man seinen Führerschein abgeben

Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, müssen Sie Ihren Führerschein an die zuständige Behörde schicken. Oder aber Sie gehen in Widerspruch. In diesem Fall können Sie die Frist verlängern und das Urteil abwarten. Stimmen Sie dem Bescheid zu, haben Sie als Ersttäter bis zu vier Monate lang Zeit, Ihren Führerschein einzusenden oder persönlich abzugeben. Einem Wiederholungstäter steht diese Frist nicht zu; er ist zur sofortigen Abgabe verpflichtet. Solange Ihr Führerschein bei der Polizeidienststelle lagert, dürfen Sie natürlich kein Fahrzeug führen und nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Fahren Sie trotzdem, müssen Sie mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe rechnen.

Häufige Ursache für den Führerscheinentzug: Alkohol am Steuer
Im Jahr 2019 wurden 115.623 Alkoholverstöße erfasst (Quelle: FAER Statistik)

Was sind bekannte Gründe für ein Fahrverbot?

Das Verbot zum Führen eines Fahrzeuges wird dann erhängt, wenn Sie gravierend gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen haben. Das kann bei folgenden Verkehrssünden der Fall sein:

  • eine Überschreitung der 0,5 Promillegrenze
  • Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 21 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß

Bei diesen vorgenannten Fällen müssen Sie Ihren Führerschein für mindestens vier Wochen abgeben. Hinzu kommen meist ein Bußgeld und Punkte auf Ihrem Punktekonto. Im Bußgeldkatalog ist genau vermerkt, bei welchen Verstößen welche Strafe zu erwarten ist. Laut Paragraf 44 des Strafgesetzbuches ist das Verbot zum Fahren eines Fahrzeuges eine Nebenstrafe, die neben der Hauptstrafe, den Punkten in Flensburg und der Geldstrafe, verhängt wird.

Gibt es Sonderfälle?

Das Verbot, ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen, kann Ihnen auch von Ihrem Arzt ausgesprochen werden. Sind Sie beispielsweise Epileptiker oder hatten einen Schlaganfall, ist das Autofahren einfach zu gefährlich. Dann bringen Sie nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Am besten lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten, wenn Sie an einer solchen Krankheit leiden. In vielen Fällen können Sie medikamentös so eingestellt werden, dass das Führen eines Fahrzeuges wieder möglich ist.

Das Verbot lässt sich nur mit einem Einspruch verhindern

Dem Verbot können Sie nur entgegenwirken, wenn Sie einen Einspruch einlegen. Liegen triftige Gründe vor, kann es durchaus sein, dass diesem stattgegeben wird und Sie Ihren Führerschein nicht abgeben müssen. Es ist weder möglich, das Verbot auf andere zu übertragen noch zeitlich aufzuteilen. Das Verbot muss stets am Stück abgeleistet werden. Wenn Sie Ihren Führerschein zwingend benötigen, um zur Arbeit zu kommen oder wenn Sie gar Berufskraftfahrer sind, werden Sie ein besonderes Interesse daran haben, ein solches Verbot zu verhindern. Wurde dies aufgrund von Alkohol am Steuer oder eines Rotlichtverstoßes ausgesprochen, stehen die Chancen allerdings schlecht, dass einem Einspruch stattgegeben wird.

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Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides erfahren Sie, wo Sie den Führerschein abgeben.

Hier müssen Sie Ihren Führerschein abgeben

Wurden Sie zur Führerscheinabgabe aufgefordert, stellt sich die Frage: Wo ist die Abgabe des Führerscheins möglich? In der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides können Sie genau nachlesen, wo Sie den Führerschein abgeben müssen. In der Regel ist das die zuständige Bußgeldbehörde beziehungsweise die Führerscheinstelle als Verwaltungsbehörde. Sie ist für die amtliche Verwahrung zuständig. Die Adresse, an die Sie das Dokument schicken müssen, sollte in Ihrem Bescheid vermerkt sein. Sie können ihn entweder persönlich abgeben oder auf dem Postweg schicken. In diesem Fall ist ein Einschreiben mit Rückschein empfehlenswert. Dann nämlich haben Sie einen genauen Nachweis darüber, dass das Dokument tatsächlich angekommen ist. Geben Sie den Führerschein persönlich bei der Behörde ab, denken Sie daran, Ihren Personalausweis mitzunehmen. In einigen Bundesländern ist es zudem möglich, Führerscheine bei der zuständigen Polizeidienststelle abzugeben. Etwas anders sieht es aus, wenn Sie gegen den Bescheid in Widerspruch gegangen sind. In diesem Fall müssen Sie Ihren Führerschein an die zuständige Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde senden.

Der Führerschein muss sofort abgegeben werden

Die Frage der Abgabe des Führerscheins ist nun geklärt. Wie lange aber haben Sie Zeit, um das Dokument abzugeben? Der Führerschein muss dann abgegeben werden, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Erhalten Sie solch einen Bescheid, haben Sie zunächst zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Wird Ihrerseits kein Einspruch eingelegt, ist das Verbot zum Fahren eines KFZ sofort rechtskräftig. Sind Sie ein sogenannter Ersttäter (Sie haben also in den letzten zwei Jahren kein ähnliches Verbot erhalten), können Sie selbst bestimmen, wann Sie das Verbot antreten möchten. Wichtig ist nur, dass Sie die 4-Monatsfrist beachten. Binnen dieser Vier-Monats-Frist müssen Sie das Verbot also antreten und dürfen kein Kraftfahrzeug mehr führen. Aufsplitten können Sie es nicht. Sind Sie Wiederholungstäter, können Sie diesen Zeitraum nicht frei bestimmen.

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Wird der Führerschein nicht fristgerecht abgegeben, drohen weitere Strafen!

Das droht Ihnen, wenn Sie den Führerschein nicht abgeben

Geben Sie Ihren Führerschein nicht fristgerecht ab, drohen schwerwiegende Folgen. Schlimmstenfalls kann es zu einer Fahrverbots-Verlängerung kommen. Weigern Sie sich grundsätzlich, Ihren Führerschein abzugeben, kann das eine Geldstrafe oder sogar einen Freiheitsentzug bedeuten.

So erhalten Sie den Führerschein zurück

Den Führerschein erhalten Sie automatisch wieder zurück, sobald die Frist des Fahrverbotes abgelaufen ist. Mussten Sie das Dokument also zum Beispiel am 10.02. abgeben, erhalten Sie es am 10.03. automatisch zurück. Wo Sie ihn wieder bekommen, hängt davon ab, bei welcher Stelle Sie ihn abgegeben haben. In den meisten Fällen erhalten Sie ihn via Post und dann per Einschreiben zurück. Natürlich ist es auch möglich, den Führerschein persönlich abzuholen. Am besten rufen Sie dann einige Tage vorher bei der Behörde an und machen einen Termin aus.

Das unterscheidet Fahrverbot und Führerscheinentzug

Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen und deshalb ein Verbot zum Führen eines Fahrzeuges erhalten, müssen Sie Ihren Führerschein wie zuvor beschrieben innerhalb einer bestimmten Frist abgeben. Nicht so beim Entzug der Fahrerlaubnis: Ein solcher kommt meist bei schweren Verstößen wie dem Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zum Tragen. In den meisten Fällen wird der Führerschein dann direkt am Ort des Vergehens vom zuständigen Beamten einbehalten und als ungültig markiert. Sie können also von diesem Moment an kein Fahrzeug mehr führen. Nach Ablauf einer gewissen Sperrfrist haben Sie dann die Möglichkeit, einen neuen Führerschein zu beantragen. In vielen Fällen genügt das aber nicht und Sie müssen eine MPU machen. Während dieser medizinisch-psychologischen Untersuchung müssen Sie einen Fragebogen ausfüllen. Dies betrifft meist Fragen zu Ihrem Trinkverhalten und Ihren allgemeinen Lebensgewohnheiten. Im Anschluss daran folgen ein Reaktionstest und ein Arztbesuch. Wurde Ihnen der Führerschein wegen Alkohol oder Drogen am Steuer entzogen, wird Ihnen zudem Blut abgenommen. Es folgt ein Gespräch mit einem Psychologen, auf das Sie sich nur schwer vorbereiten können. Am besten beantworten Sie alle Fragen wahrheitsgemäß.

Alkohol am Steuer - es droht der Entzug der Fahrerlaubnis
Ab 1,1 Promille am Steuer kann Ihr Führerschein mit sofortiger Wirkung entzogen werden!

In diesen Fällen droht der sofortige Entzug des Führerscheins

In Deutschland gibt es eine Promillegrenze von 0,5. Werden Sie am Steuer mit mehr als 1,1 Promille erwischt, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Führerschein mit sofortiger Wirkung als ungültig markiert wird. Auch wenn Sie mehrmals hintereinander mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen Sie mit einem sofortigen Fahrerlaubnisentzug rechnen. Haben Sie Drogen konsumiert, hängt ein Führerscheinentzug von der Menge und der eingenommenen Substanz ab. Mit einem Entzug des Führerscheins müssen Sie aber auch bei Rotlichtverstößen, zu schnellem Fahren und bei Fahrerflucht rechnen. Auch wenn Sie mehr als acht Punkte auf Ihrem Punktekonto in Flensburg haben, dürfen Sie keine Fahrzeuge mehr führen.

So lange dauert ein Fahrerlaubnisentzug

Während das Verbot zum Führen eines KFZ in den meisten Fällen auf einen überschaubaren Zeitraum begrenzt ist, dauert ein Entzug des Führerscheins meist sehr viel länger. Die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate einbehalten. In schweren Fällen kann sich dieser Zeitraum auf bis zu fünf Jahre ausweiten. Die Dauer hängt von der Schwere der Tat ab und davon, ob Sie vorher schon einmal auffällig geworden sind.

Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann bei Führerscheinentzug helfen.
Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann bei Führerscheinentzug helfen.

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich

Gegen jeden Bescheid können Sie binnen 14 Tagen bei der Bußgeldstelle Einspruch einlegen. So können Sie den Beginn des Fahrverbotes hinauszögern. Die zuständige Behörde muss dann erst einmal überprüfen, ob der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Das kann von Fall zu Fall unterschiedlich lange – teilweise mehrere Monate lang – dauern. Statistiken belegen eindeutig, dass nicht jeder Bußgeldbescheid richtig ist. Wurden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, können Sie das sicher nicht leugnen. Die Geschwindigkeitsmessung durch einen Blitzer oder eine Radarfalle aber sollten Sie durchaus infrage stellen. Nicht immer arbeiten die Geräte korrekt. Sollten Sie die Rechtskraft des Bußgeldbescheides anzweifeln: Verkehrsrechtsanwalt24.de prüft Ihren Fall: Schnell, unverbindlich und kostenlos!

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Häufige Fragen zum Thema

Wie kann ich ein entsprechendes Verbot verhindern?

Nur mit einem Einspruch! Diesem wird jedoch nur stattgegeben, wenn triftige Gründe vorliegen. Mehr erfahren

Wo muss man seinen Führerschein abgeben?

In der Rechtsmittelbelehrung des Bußgeldbescheides können Sie genau nachlesen, wo Sie den Führerschein abgeben müssen. In der Regel ist das die zuständige Bußgeldbehörde beziehungsweise die Führerscheinstelle als Verwaltungsbehörde. Mehr erfahren

Wann muss der Führerschein abgegeben werden?

Sie müssen den Führerschein abgeben, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig ist. Wird Ihrerseits kein Einspruch eingelegt, ist das Verbot sofort rechtskräftig. Mehr erfahren

Was sind die Folgen, wenn der Führerschein nicht rechtzeitig abgegeben wird?

Schlimmstenfalls kann es zu einer Fahrverbots-Verlängerung kommen. Weigern Sie sich grundsätzlich, Ihren Führerschein abzugeben, kann das eine Geldstrafe oder sogar einen Freiheitsentzug bedeuten.

Wann erhalte ich den Führerschein zurück?

Den Führerschein erhalten Sie automatisch wieder zurück, sobald die Frist des Fahrverbotes abgelaufen ist. Mehr erfahren

Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug?

Bei einem Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein innerhalb einer bestimmten Frist abgeben. Beim Entzug der Fahrerlaubnis wird der Führerschein einbehalten und als ungültig markiert. Nach einer Sperrfrist können Sie einen neuen Führerschein beantragen. Mehr erfahren

Wann kommt es zu einem sofortigen Entzug des Führerscheins?

Wenn Sie mit Alkohol am Steuer erwischt werden, müssen Sie mit einem sofortigen Fahrerlaubnisentzug rechnen. Einen Entzug des Führerscheins gibt es auch bei Drogenkonsum und anderen schweren Verstößen. Mehr erfahren

Wie lange dauert ein Fahrerlaubnisentzug?

Der Entzug des Führerscheins dauert mindestens 6 Monate und kann sich je nach Schwere des Verstoßes bis zu 5 Jahren ausweiten. Mehr erfahren

Lohnt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?

Wurden Sie mit Alkohol am Steuer erwischt, können Sie das nicht leugnen, jedoch das Fahrverbot herauszögern. Blitzer, Rotlicht oder eine Radarfalle sollten Sie durchaus infrage stellen. Nutzen Sie unser Einspruchsformular, wir prüfen Ihren Fall unverbindlich und schnell.

Was tun, wenn ich wegen Fahrverbot den Führerschein abgeben muss?
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