Sie wurden in der Probezeit geblitzt? Was passiert jetzt? Wir zeigen alle Strafen im Bußgeldkatalog und erörtern, wie Sie erfolgreich Einspruch einlegen!
Inhaltsverzeichnis
Kurz und Knapp: Geblitzt in der Probezeit
Fahranfänger stehen unter Beobachtung. Um junge Führerscheininhaberinnen zu verantwortungsvollen Fahrzeugführer*innen zu erziehen, werden Verstöße während der Probezeit strenger geahndet. Laut Bußgeldkatalog kann ein Blitzer in der Probezeit neben Bußgeld und Punkten die Teilnahmepflicht an einem Seminar oder ein Fahrverbot nach sich ziehen. Mehr in diesem Beitrag
Wer in der Probezeit Außerorts mit 10 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt wird, muss 20 Euro Bußgeld zahlen. Wer mit bis 20 km/h zu schnell geblitzt wurde, muss lediglich mit einem Verwarngeld rechnen. Mehr in diesem Beitrag
Das kommt darauf an, ob der Blitzer Innerorts oder Außerorts ausgelöst wurde und ob die Geschwindigkeitsüberschreitung zu den A- Verstößen oder zu den B-Verstößen zählt. Beim dritten A-Verstoß gibt es einen Entzug der Fahrerlaubnis. Mehr in diesem Beitrag
Wurde man geblitzt, kann der Bußgeldbescheid mehr als acht Wochen nach der Tat zugestellt werden. Es hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie lange die Zustellung dauert. Mehr in diesem Beitrag
Wenn Sie bereits in einer verlängerten Probezeit sind, haben Sie bereits zwei B-Verstöße angesammelt. Zwei weitere B-Verstöße führen meist zu einer Verwarnung sowie der Empfehlung zur an einer Teilnahme an einer Beratung. Mehr in diesem Beitrag
Geblitzt in der Probezeit
Nach der erfolgreich absolvierten Fahrprüfung müssen sich alle Fahranfängerinnen auch in dem Jahre 2021 noch zwei Jahre lang in einer Probezeit bewähren. In dieser Zeit stehen sie unter einer besonderen Beobachtung. Um junge Führerscheininhaberinnen zu verantwortungsvollen Fahrzeugführer*innen zu erziehen, werden Verstöße strenger geahndet als nach dem Ablauf der Probezeit. Denn nur zu schnell passiert einem ungeübten Fahrer das erste Mal eine Ordnungswidrigkeit, man hat zum ersten Mal eine rote Ampel überfahren, bzw. man hat sich innerhalb geschlossener Ortschaften z.B. in einer 30er-Zone einer Geschwindigkeitsüberschreitung schuldig gemacht, die unter Umständen im Wiederholungsfall gar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung kann somit in der Probezeit schwerwiegende Folgen haben. Daher wissen Fahranfänger häufig nicht, was ein Blitzer gemäß Bußgeldkatalog an Bußgeld, Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg bzw. an Fahrverboten nach sich zieht. Bei Entziehung der Fahrerlaubnis kann, je nach der Schwere des Vergehens, gar eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet werden.
Zu schnell gefahren in der Probezeit
Natürlich darf man eigentlich auch in der Probezeit, in der man unter besonderer Beobachtung steht, gar nicht zu schnell fahren. Welche Konsequenzen eine Geschwindigkeitsüberschreitung für Fahranfänger hat, hängt jedoch davon ab, mit welcher Geschwindigkeit man Innerorts oder Außerorts geblitzt wurde. Probezeitmaßnahmen erfolgen jedoch erst, wenn man mit 21 km/h zu viel geblitzt wurde. Wer mit weniger km/h geblitzt worden ist, hat in der Probezeit sozusagen noch Glück im Unglück gehabt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h drohen Fahranfängern schwerwiegendere Probezeitmaßnahmen. Grundsätzlich gilt ein derartiges Übertreten der Höchstgeschwindigkeit als A-Verstoß, also als ein schwerwiegendes Vergehen. Eine Probezeitverlängerung um zwei Jahre erfolgt gleich beim ersten A-Verstoß. Dem schließt sich ein Aufbauseminar an. Nach dem zweiten A-Verstoß gibt es eine schriftliche Verwarnung sowie eine Empfehlung zur Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung. Letztere ist jedoch freiwillig. Ein weiteres Aufbauseminar muss nicht besucht werden. Kommt es in der Kategorie der A-Verstöße zu einem dritten Vergehen, wird die Fahrerlaubnis entzogen. Es kommt zu einem Fahrverbot. Obendrein wird eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten ausgesprochen. In der Probezeit geblitzt? Informationen über A- Verstöße gibt es hier.
Bei diesen Blitzern droht das Fahrverbot in der Probezeit
Beim Fahrverbot in der Probezeit kommt darauf an, ob der Blitzer Innerorts oder Außerorts ausgelöst wurde. Oder die Geschwindigkeitsüberschreitung zu den A- Verstößen oder zu den B-Verstößen zählt. Wer z.B. in der Probezeit Außerorts einen Geschwindigkeitsverstoß mit 10 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nach Abzug der Toleranz begeht, muss 20 Euro Bußgeld zahlen, ohne jedoch weitere Anhörungsbogen auszufüllen. Fährt ein Verkehrsteilnehmer bis 20 km/h zu schnell, muss er zumeist lediglich mit einem Verwarngeld rechnen. Das ist zwar ärgerlich, dennoch müssen die Fahranfänger noch keine führerscheinrelevanten Maßnahmen fürchten. Verkehrsverstöße mit mehr als 20 km/h Höchstgeschwindigkeit werden oftmals mit einer Nachschulung geahndet, die Probezeit wird um zwei Jahre verlängert. Weiterhin sieht der Bußgeldkatalog Sanktionen vor, die neben Bußgeldern den kurzzeitigen Verlust des Führerscheins von bis zu drei Monaten vorsieht. Wer als Fahranfänger in der Probezeit Außerorts mit mindestens 25 km/h geblitzt wird, muss nach dem aktuellen Bußgeldrechner (Stand: 2021) für seine Geschwindigkeitsübertretung 70 Euro Bußgeld zahlen. Dazu kommt ein Punkt in der Verkehrssünderkartei in Flensburg, sowie für Ersttäter ein Aufbauseminar sowie die Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre. Beim dritten A-Verstoß gibt es einen Entzug der Fahrerlaubnis.
So lange dauert es, bis ein Blitzerfoto kommt
Auch im Jahr 2021 lässt sich das Eintreffen der Blitzerfotos leider nicht konkret terminieren. Die Dauer der Zustellung der Bußgeldbescheide kann variieren. Daher kann es durchaus einige Wochen dauern, bis für Geschwindigkeitsüberschreitungen die Bußgeldbescheide zugestellt werden können. Eine Verjährung der Verkehrsverstöße setzt im Regelfall nach drei Monaten ein. Wurde die Frist einmalig unterbrochen, ist auch eine spätere Verjährung denkbar. Wurde man geblitzt, kann der Bußgeldbescheid also noch mehr als acht Wochen nach der Tat zugestellt werden. Es hängt also im Verkehrsrecht von verschiedenen Faktoren ab, wie sich die Zustelldauer entwickelt.
Das kostet ein Aufbauseminar für Fahranfänger
Ein guter Ratgeber ist für alle Kraftfahrer wichtig, den der Zeitaufwand sowie die finanziellen Kosten eines Aufbauseminars bzw. Punktabbauseminars wollen gut geplant sein. Die Dauer eines Aufbauseminars beläuft sich (Stand: 10.2020) auf wenige Tage oder Wochen. So finden in einem Zeitfenster von zwei bis vier Wochen meistens vier Sitzungen sowie die obligatorische Probefahrt statt. Jedoch können im Vorfeld mehrere Monate vergehen, bis die Anordnung diesbezüglich erteilt wird. Bis die entsprechenden
Schreiben bei den Fahranfänger*innen eintreffen, braucht es oft drei Monate. Günstiger als ein Aufbauseminar für Fahranfänger ist ein sogenanntes Punkteabbauseminar. Hier liegen die Kosten im Normalfall zwischen 100 und 200 Euro. Die individuelle Preisgestaltung obliegt natürlich den ausführenden Fahrschulen. Weitere von Fahrschulen mit einer speziellen Zulassung für Seminare angebotenen Nachschulungen kosten oft von 250 bis zu 400 €. Die Seminare, die in Gruppen mit bis zu zwölf Fahranfänger(innen) durchgeführt werden, versuchen, den Teilnehmer(inne)n ein zukünftig verkehrsgerechtes Verhalten zu vermitteln. Das Besprechen der begangenen Verstöße gegen die StVO gehört ebenfalls zu den Inhalten. Ein derartiges Seminar verläuft im Normalfall über neun Stunden, die jeweils in vier zeitgleiche Blöcke aufgeteilt werden. Eine Fahrprobe der Fahranfänger(innen) mit dem Fahrschullehrer (m/w) ist ein weiterer Baustein der Nachschulung. Alle Teilnehmer(innen) erhalten ein entsprechendes positives Zeugnis, sofern die Teilnahme innerhalb der vorgeschriebenen Fristen erfolgte. Eine gesonderte Prüfung ist nicht zu erbringen. Geschwindigkeitsübertretungen gehören zu den Unfallursachen, die am weitesten verbreitet sind. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes waren im Jahre 2016 fast 13% der Verstöße gegen die StVO auf eine nicht angepasste Geschwindigkeit zurückzuführen. Junge Fahranfänger(innen) müssen schließlich noch lernen, dass der Reiz, sich mit einem Fahrzeug schneller als erlaubt fortzubewegen, nicht „cool“, sondern sehr gefährlich ist!
So viel Zeit kostet ein Aufbauseminar
Aufbauseminare in der Probezeit bestehen aus jeweils vier Sitzungen sowie einer Beobachtungsfahrt. Eine derartige Fahrt dauert circa 30 Minuten, und sie wird zwischen den beiden ersten Sitzung absolviert. Die Sitzungen an sich haben eine Dauer von jeweils 135 Minuten. Für das erste Treffen schafft die ausrichtende Fahrschule eine lockere, aber fokussierte Atmosphäre. So können sich alle Teilnehmer*innen vorstellen, das eigene Fehlverhalten thematisieren, und ihre Erwartungen an das Aufbauseminar formulieren. Die Fahrschule charakterisiert gute Fahreigenschaften, und stellt das gesamte Programm vor. Nach einer Beobachtungsfahrt, die keinesfalls eine Prüfungsfahrt darstellen, sondern auf Fehler oder Unaufmerksamkeiten hinweisen soll, sprechen Fahrlehrer und – schüler intensiv über die vorrangegangene Fahrt, und werten diese aus. Die zweite Sitzung dient dem Zweck, dass Teilnehmer gemeinsam
über ihre Fahrten sprechen können. Generell sollen gefährliche Situationen diskutiert, und Wege zur Verhinderung besagter Momente gefunden werden.
Der Ablauf von Punkteabbauseminaren
Laut dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ersetzt ein Fahreignungsseminar das Aufbauseminar, welches ausschließlich von Fahrlehrern durchgeführt wurde, sowie die verkehrspsychologische Beratung. Ein derartiges Seminar umfasst jeweils eine verkehrspsychologische wie eine verkehrspädagogische Maßnahme. Letztere wird durch einen speziell geschulten Fahrlehrer abgehalten. Die Inhalte sind frei wählbar, bzw. hängen davon ab, welches Fehlverhalten der Straßenverkehrsordnung (STVO) geahndet wurde. Die Themen sollen dazu führen, das Gefahrenbewusstsein zu sensibilisieren bzw. gesetzeskonforme Verhaltensalternativen aufzuzeigen. Eine solche Maßnahme beinhaltet zwei Module mit einer jeweiligen Länge von 90 Minuten. Einzelteilnahmen sind ebenso möglich wie Gruppenteilnahmen mit bis zu sechs Teilnehmern. Die verkehrspsychologische Maßnahme dagegen wird von einem speziell geschulten Verkehrspsychologen durchgeführt. Dieser soll den Teilnehmern einen individuellen Weg zur Vermeidung des bisherigen, riskanten Fahrverhaltens aufzeigen. Die ausgearbeiteten Strategien sollen im Alltag erprobt werden. Diese Erfahrungen werden dann von den einzelnen Teilnehmern individuell mit dem Psychologen diskutiert. Insgesamt finden zwei Sitzungen mit einer jeweiligen Länge von 75 Minuten statt. Gruppengespräche sind in diesem Fall nicht vorgesehen.
Besondere Aufbauseminare
Sollten die Verstöße, die zur Verpflichtung einer Nachschulung beigetragen haben, aufgrund der Auswirkungen von Betäubungsmitteln (Alkohol und/oder Drogen) im Straßenverkehr zustande gekommen sein, ist ein besonderes Aufbauseminar verpflichtend, dass speziell von hierfür ausgebildeten und zugelassenen Psychologen auf die Auswirkungen der o.g. Verstöße eingeht. Im Ergebnis soll eine Nachschulung dezidiert darauf hinwirken, dass die Fahranfänger(innen), die sich in der Probezeit eines A- und/oder B-Verstoßes schuldig gemacht haben, sensibilisiert werden, die Ursachen für ihr jeweiliges Fehlverhalten selbst zu erkennen und abzustellen. Denn die Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkohol- oder Drogen-Einfluss ist seit jeher auch eine der
häufigsten Unfallursachen unter den jungen Fahranfänger(inne)n. Daher gilt für sie präventiv die strenge Null-Promille-Grenze. Alkohol, sowie Drogen und eine Vielzahl von Medikamenten bewirken, dass eine stark verminderte Reaktionsfähigkeit eintritt, die die Fahrtauglichkeit stark einschränkt.
A-Verstoß – Definition und Bespiele
Neben einer Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 21 km/h und Alkohol am Steuer gilt mittlerweile auch die Handy-Nutzung während der Fahrt als A-Verstoß. Nachfolgend einige der gängigsten Beispiele für einen A-Verstoß:
- a. Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit: Wer als Fahranfängerin mit mehr als 21 km/h geblitzt wird, hat damit automatisch einen A-Verstoß begangen.
- b. Mobiltelefon: Die Nutzung eines Mobiltelefons (Handy) wird seit Oktober 2017 nicht mehr als B-Verstoß, sondern als A-Verstoß gewertet.
- c. Alkohol: Fahranfängerinnen dürfen während der Probezeit nicht einen Schluck Alkohol vor Fahrtantritt konsumiert haben, denn für sie gilt die Null-Promille-Grenze.
- d. Vorfahrt: Missachten Fahranfängerinnen in der Probezeit die Regel „Rechts vor Links“, und provozieren durch dieses Verhalten eine Gefährdung im Straßenverkehr, wird das Vergehen als A-Verstoß geahndet.
- e. Abstand: Wer bei einerGeschwindigkeitvonmehrals81km/h keinen Sicherheitsabstand von mindestens 5/10 des halben Tachowertes in Metern einhält, begeht ebenfalls einen A- Verstoß.
- f. Überholvorgang: Setzen sich Fahranfängerinnen über ein geltendes Überholverbot hinweg, und beginnen ein Überholmanöver, wird auch das als A-Verstoß gewertet.
B-Verstoß – Definition und Bespiele
Parken auf Autobahnen, Fahren mit abgefahrenen Reifen und die Nutzung von PKWs, deren TÜV-Plakette mehr als acht Monate abgelaufen ist, zählen zu den B-Verstößen. Nachfolgend einige der gängigsten Beispiele für einen B-Verstoß:
- a. Parken: Wird ein Fahrzeug in unzulässiger Weise auf einer Autobahn abgestellt, wird laut Bußgeldkatalog eine Gebühr von 70 € fällig. Dazu kommt ein Punkt im Verkehrs-Zentralregister in Flensburg.
- b. Beifahrer(innen): Wer einen PKW lenkt, hat dafür Sorge zu tragen, dass mitfahrende Kinder angeschnallt sind. Bei Missachtung wird ein Punkt im Zentralregister in Flensburg fällig. Ein nicht ordnungsgemäß angeschnalltes Kind zieht ein Bußgeld von 60 € nach sich, mehrere nicht angeschnallte Kinder werden mit 70 € geahndet.
- c. Behinderungen: Kommt es durch ein Fahrzeug in der Probezeit zu einer Behinderung von Notarzt, Feuerwehr oder Polizei, wird auf jeden Fall ein Punkt im Zentralregister in Flensburg notiert. Dazu gibt es ein Bußgeld von 65 €. Geschieht das Fehlverhalten an unübersichtlichen Stellen, bzw. z.B. in scharfen Kurven, schreibt der Bußgeldkatalog eine Ordnungsgebühr von 60 € vor.
- d. Reifen: Ein B-Verstoß liegt auch dann vor, wenn ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen bewegt wird, und dabei die Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern an den Reifen unterschritten wird. Als Konsequenz sieht der Bußgeldkatalog ein Ordnungsgeld von 60 € vor. Dazu kommt ein Punkt im Zentralregister in Flensburg.
- e. Transport: Wer eine nicht vorschriftsgemäße Ladung mit einem Fahrzeug transportiert, wird (als B-Verstoß) ein Bußgeld von 60 € zahlen müssen. Auf 75 € steigt dieser Betrag laut Bußgeldkatalog an, wenn es sich zusätzlich um eine Gefährdung handelte. Im Zentralregister in Flensburg wird ein Punkt notiert.
- f. Termin: Wird ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen und Plätzen bewegt, obwohl der Termin der vorgeschrieben TÜV-Hauptuntersuchung bereits um mehr als acht Monate überschritten wurde, zieht der B-Verstoß im Bußgeldkatalog eine Gebühr von 60 €, sowie einen Punkt im Zentralregister nach sich.
- g. Panne: Wer sein Fahrzeug nach einer Autopanne nicht den Vorschriften entsprechend absichert, muss mit einem Bußgeldbescheid von 30 € rechnen. Sollte es durch die o.g. Missachtung zu einer Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern gekommen sein, werden 60 € sowie ein Punkt im Zentralregister fällig.
Bußgeldkatalog 2021 in der Probezeit
Welche Konsequenzen hat es, wenn man in der Probezeit A-Verstöße oder B-Verstöße begangen hat? Besteht eine Teilnahmepflicht für Seminare, oder handelt es sich lediglich um Empfehlungen?
A-Verstöße in der Probezeit
A-Verstöße | Maßnahme |
1. A-Verstoß | Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre |
1. A-Verstoß im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen | Besonderes Aufbauseminar |
1. A-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Verwarnung, Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
2. A-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Führerscheinentzug |
B-Verstöße in der Probezeit
A-Verstöße | Maßnahme |
1. B-Verstoß | Keine Maßnahmen in der Probezeit |
2. B-Verstoß | Aufbauseminar, Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre |
1. B-Verstoß während der verlängerten Probezeit | keine Maßnahmen in der Probezeit |
2. B-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Verwarnung, Empfehlung der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung |
3. B-Verstoß während der verlängerten Probezeit | keine Maßnahmen in der Probezeit |
4. B-Verstoß während der verlängerten Probezeit | Führerscheinentzug |