Wie schnell hat man mal eine rote Ampel überfahren, oder wurde von einem Blitzer geblitzt. Der Bußgeldbescheid per Einschreiben, die fälligen Bußgelder bzw. die Punkte im Fahreignungsregister, früher Verkehrszentralregister, in Flensburg lassen anschließend meist nicht lange auf sich warten. Denn wenn nach drei Monaten noch keine Strafzettel mit Tatvorwurf eingetroffen sind, gilt die Tat normalerweise als verjährt.
Dennoch ist die Überraschung stets groß. Erst recht dann, wenn die Bußgeldstelle den Anhörungsbogen für eine Verkehrsordnungswidrigkeit oder eine Geschwindigkeitsüberschreitung falsch ausgestellt hat. Schließt sich dem eventuell gar ein Fahrverbot an, kann gar die berufliche Existenz auf dem Spiel stehen. Daher kann es sinnvoll sein, nach einer Ordnungswidrigkeit oder einem Bußgeldbescheid Einspruch einzulegen. Was Sie bei einem Widerspruch allein oder mithilfe eines Anwalts in einem Bußgeldverfahren alles bedenken sollten, um erfolgreich gegen eine nicht korrekte Sanktion aus dem Bußgeldkatalog vorzugehen, erläutern wir Ihnen auf diesen Seiten.
In diesem Beitrag finden Sie hier ein Muster zum kostenlosen Download, dass Sie als Vorlage ihres Einspruchs nutzen können.
Inhaltsverzeichnis
Wie kann man sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren?
Gegen einen Bußgeldbescheid kann man selbstverständlich einen Einspruch einlegen. Dadurch wird die Verwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, sozusagen verbindlich aufgefordert, sich erneut mit der Rechtmäßigkeit des Bescheids auseinander zu setzen. In einigen Fällen kann sich sogar ein Gericht mit der im Bußgeldbescheid vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit befassen. Solange die behördliche bzw. gerichtliche Überprüfung stattfindet, muss noch kein Bußgeld nicht gezahlt werden.
Kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Die Rechtsgrundlage bei einem Einspruch gemäß OWIG
Ja, natürlich. Jeder Betroffene hat das Recht, einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Dabei müssen Sie genau die Regeln beachten, die bei einem Einspruch festgelegt sind. Wie Sie Ihren Bußgeldbescheid prüfen, welche Vorschriften Sie einhalten müssen und wann sich ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid lohnt, erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.
Wie schreibt man einen Widerspruch?
Ihr Widerspruch muss inhaltlich keine allzu strengen Anforderungen erfüllen. Wichtig ist jedoch, dass die zuständige Behörde eindeutig erkennen muss, wer gegen welchen Bußgeldbescheid welchen Einwand einlegt. Dafür ist es rein juristisch noch nicht einmal nötig, dass das Wort Widerspruch im Schreiben auftaucht. Es ist völlig ausreichend, wenn klar wird, dass Sie mit dem benannten Bescheid nicht einverstanden sind. Es entstehen Ihnen auch keine Nachteile dadurch, dass Sie Begriffe wie Beschwerde bzw. Einspruch verwenden, obwohl jene Begriffe streng betrachtet andere Rechtsbehelfe bezeichnen. Solange Ihr Schreiben eben eindeutig als Widerspruch verstanden wird. Um wirklich auf Nummer sicher zu gehen, und unnötige Missverständnisse zu vermeiden, sollten nachfolgende Angaben im Widerspruchsschreiben zu finden sein:
Angaben zum Bußgeldbescheid
- der vollständige Name inklusive der Adresse. Eine Telefonnummer bzw. E-Mail Adresse ist nicht zwingend notwendig
- die Anschrift der zuständigen Behörde, die den Widerspruch bearbeiten soll (diese Adresse finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung)
- die detaillierte Bezeichnung des betreffenden Bußgeldbescheids, sowie das Datum, an dem er erlassen wurde
- auf dem Bescheid befindliche Akten- und Geschäftszeichen
- ein kurzer Satz, durch den Sie erklären, dass Sie einen Einspruch einlegen
- Ihre eigenhändige Unterschrift
Angaben zum Sachverhalt
Es ist völlig ausreichend, wenn Sie eindeutig erklären, dass Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind. Eine Begründung anzufügen, ist nicht vorgeschrieben. Denn auch ohne Begründung muss die zuständige Behörde den Bußgeldbescheid abermals sorgfältig prüfen. Insofern ist es sehr ratsam, eine Begründung anzufügen, weil die Behörde bei der neuen Prüfung nur die bisher vorliegenden Sachverhalte berücksichtigen kann – und auf eben jenen Sachverhalten beruhte bereits die erste Entscheidung. Was wiederum nahelegen würde, dass die bisherige Entscheidung eher bestätigt, denn zurückgenommen werden wird.
Es ist also ungleich besser, die individuellen Beanstandungen aus subjektiver Sicht zu formulieren. Augenscheinlich falsche Sachverhalte könnten so berichtigt werden, bzw. Fehlinformationen könnten richtiggestellt werden. Obendrein können parallel neue Sachverhalte angefügt werden. Diese Argumente sollten nach Möglichkeit mit Nachweisen untermauert werden –z.B. durch Zeugen, Fotos, Gutachten, Kontoauszüge oder Stellungnahmen. Auch wenn es einen Moment länger dauern sollte, gute Argumente zusammenzutragen.
Um zu vermeiden, dass dadurch eine Widerspruchsfrist versäumt wird, sollten Sie in Ihrem Widerspruchsschreiben erwähnen, dass Sie eine detaillierte Begründung nachreichen werden. Für eine derartige Begründung ist dann keine Frist mehr einzuhalten. Natürlich darf die zuständige Behörde einen Termin nennen, bis wann eine derartige Begründung vorliegen muss. Wird ein solcher Termin nicht eingehalten, wird nach Aktenlage entschieden. Dennoch haben Sie etwas Zeit gewonnen, um sich einen guten Einwand einfallen zu lassen.
Musterwiderspruch als Word-Datei bzw. als PDF-Datei
Widerspruch – Musterbrief zum Kopieren
(Nachname, Vornamen)
(Anschrift Straße, Hausnummer, PLZ, Wohnort)
(Anschrift der zuständigen Verwaltungsbehörde)
(Ort), den (Datum)
Aktenzeichen des Bußgeldbescheids: , vom (Datum)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den oben genannten Bußgeldbescheid, der mir am (Datum) zugestellt wurde, lege ich hiermit fristgerecht einen Einspruch ein.
In dem o.g. Bußgeldbescheid werden mir folgende Ordnungswidrigkeiten zur Last gelegt: (Aufzählung der Verstöße, gegen die Einspruch erhoben werden soll)
Ich möchte die Situation nachfolgend aus meiner Sicht darstellen: (sachliche Darstellung von hieb- und stichfesten Argumenten, wenn möglich mit Hinweis auf entsprechende Paragraphen aus der Straßenverkehrsordnung).
Daher bitte ich freundlich um eine erneute Prüfung.
Mit freundlichen Grüßen
gez. (eigenhändige Unterschrift)
Widerspruch – Musterbrief als Word-Datei
Widerspruch – Musterbrief als PDF-Datei
Was kostet ein Einspruch?
Auch diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Im Rahmen gerichtlicher Verhandlungen kann noch einmal mit Nachdruck auf den Einspruch eingegangen werden, falls die Behörde diesem nicht vorab folgt. Dabei kann Sie der Anwalt unterstützen, und ggf. das Bußgeldverfahren vor dem Verwaltungsgericht noch zu Ihrem Gunsten beeinflussen. Wenn Sie ihren Einspruch im Zwischenverfahren vor der Hauptverhandlung wieder zurückziehen, weil Sie das Kostenrisiko nicht (länger) tragen möchten, entstehen dabei in der Regel keine Gerichtskosten.