Um Verkehrssünder zu überführen, die mit ein paar km/h zu viel auf dem Tachometer unterwegs sind, gibt es unterschiedliche Messmethoden. Die Verkehrsüberwachung ist wichtig und komplex, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Nicht minder ist auch die Komplexität von Blitzern und anderen Radarfallen.
Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist wohl einer der häufigsten Ordnungswidrigkeit und so vielfältig ist auch die Geschwindigkeitsüberwachung. Es gibt sowohl die stationäre Geschwindigkeitsmessung, also fest installierte Blitzer, als auch die mobile Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser oder der Laserpistole.
Außerdem kann die Polizei dem entsprechenden Fahrzeug nachfahren und aus ihrem Auto heraus dessen Geschwindigkeit messen. Hierbei kommen Video-Nachfahrsysteme zum Einsatz.
Nicht selten ist eine überhöhte Geschwindigkeit die Ursache für schwerwiegende Unfälle und so sind die Sanktionen laut Bußgeldkatalog von Bußgeld, über Punkte in Flensburg oder sogar ein Fahrverbot möglich.
Inhaltsverzeichnis
Die verschiedenen Messgeräte und ihre Zuverlässigkeit
Die Radarfalle
Fest installierte Radarfallen sind die wohl bekannteste und die älteste Methode der Verkehrsüberwachung. Dieses Geschwindigkeitsmessgerät strahlt elektromagnetische Wellen aus, die vom Wagen reflektiert und zum Sensor zurückgestrahlt werden. Sobald ein Fahrzeug in diesen Radarstrahl gerät und die elektromagnetische Wellen reflektiert, ändert sich die Frequenz des Strahles. Aufgrund dieser Veränderung kann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs ermittelt werden. In dem Moment, in dem die Radarfalle eine Geschwindigkeit misst, die über dem zuvor festgelegten Toleranzbereich liegt, wird das vorbeifahrende Auto geblitzt.
Im Vergleich zu anderen Geschwindigkeitsmessungen ist diese Methode recht fehleranfällig. Bei der Messung muss ein bestimmter Winkel zur Fahrbahn eingehalten werden, so dass ein Spurwechsel oder auch ein Verkehrsschild durch eine Knickstrahlreflexion die Messung beeinträchtigen kann.
Kontrollieren Sie daher immer Ihre Bußgeldbescheide und achten Sie auf die darin stehende Messmethode. Die bekanntesten Radarfallen sind Traffipax Speedophot und Multanova 6F.
Die Laserpistole
Die Geschwindigkeitsmessung mit der Laserpistole kann sowohl stationär, als auch mobil genutzt werden. Hierfür visiert der Beamte das Nummernschild des Fahrzeugs mit der Laserpistole an. Die ausgestrahlten Impulse werden vom Fahrzeug reflektiert und von den Antennen des Lasers wieder aufgefangen. Auf diese Weise kann die Geschwindigkeit ermittelt werden. Diese Geschwindigkeitsmessung wird in der Regel ohne Blitzer gemacht. Meist zieht der Beamte den Verkehrssünder direkt nach der Messung aus dem Verkehr, informiert ihn über seinen Geschwindigkeitsverstoß nach Toleranzabzug und nimmt die Personaldaten auf. Es gibt aber auch Lasergeräte, die wie normale Blitzgeräte ein Beweisfoto von der Geschwindigkeitsüberschreitung machen und Sie nicht vor Ort von einem Beamten angehört werden.
Auch bei der Geschwindigkeitsüberwachung mittels Laserpistole können sich Messfehler einschleichen. Insbesondere die mobile Kontrolle des Tempolimits ist hierfür anfällig, da die Genauigkeit der jeweiligen Messung von dem Beamten abhängt, der diese durchführt.
Dieses Messgerät misst die Geschwindigkeit nur dann genau, wenn es nicht bewegt wird und wenn die zu messende Fläche senkrecht zum Laserstrahl verläuft. Weiterhin muss die Zieloptik richtig eingestellt worden sein.
Fehler bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem Laser können auch andere Ursachen haben: Weil ein Laserstrahl breiter ist als ein Auto, kann es passieren, dass der Strahl am Wagen vorbei geht und bei der Messung zum Beispiel fälschlicherweise das Fahrzeug auf der Nebenspur erfasst und misst.
Das Signal der Laserpistole durch einen Störer oder Jammer zu manipulieren ist verboten und wird laut Bußgeldkatalog mit 75 Euro Strafe geahndet. Es ist zwar erlaubt, ein derartiges Gerät zu kaufen und im Besitz dessen zu sein, die Verwendung aber ist strafbar. Wird ein Fahrer bei der Verwendung eines solchen Gerätes erwischt, wird zusätzlich zu der Sanktion auch das Gerät beschlagnahmt und zerstört.
Bußgeldbescheide, deren Grundlage eine falsche Messung bildet, können angefochten werden. Hierzu genügt in der Regel ein Einblick in das Messprotokoll. Ich prüfe gerne Ihren Bußgeldbescheid, ob sich ein Einspruch lohnt. Der im Bußgeldbescheid angegebene Gerätename verrät Ihnen, mittels welcher Methodik der Verstoß überführt wurde. Folgende Lasergeräte können Sie dort beispielsweise finden: RIEGL LR90-235P, RIEGL FG21-P, LEIVTEC XV2 und XV3, Laser Patrol, TraffiPatrol.
Das Lichtschranken-Messsystem
Die Lichtschrankensysteme sind keine Blitzer im klassischen Sinne. Sie werden vorzugsweise zur mobilen Geschwindigkeitsmessung eingesetzt und zeichnet sich zudem dadurch aus, dass es rechnergesteuert ist und die gefahrene Geschwindigkeit des zu überwachenden Fahrzeugs anhand einer Weg-Zeit-Messung ermittelt.
Mehrere Infrarot- oder Laserstrahlen messen in regelmäßigen Abständen rechtwinklig zur Fahrbahn die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Ein Beispiel ist das Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 3.0. Aber auch bei dieser neueren Methode der Geschwindigkeitsmessung gibt es gewisse Fehler.
Ein hohes Fehlerpotential birgt die Tatsache, wenn mehrere Fahrzeuge die Lichtschranken gleichzeitig durchfahren. Die Zuordnung anhand des Abstands ist unter Umständen anzuzweifeln. Inwiefern Schatten oder andere optische Unregelmäßigkeiten die Messungen beeinflussen können, ist gemäß Rechtsprechung noch unklar.
Die Messung durch Induktionsschleifen
Die Induktionsschleifen werden nur zur stationären Verkehrsüberwachung eingesetzt, da diese unterirdisch funktionieren und in die Fahrbahn eingelassen sind. Die Induktionsmessung macht sich den Umstand zunutze, dass Autos und Motorräder metallische Gegenstände sind. Denn als solche haben sie messbaren Einfluss auf das elektromagnetische Feld der Induktionsschleifen. So ist es für diese Systeme recht einfach, mehrere Fahrzeuge in sehr kurzer Zeit zu kontrollieren. Die Basis der Messung ist hier, wie auch bei den Lichtschranken, das Weg-Zeit-Prinzip.
Diese Systeme müssen regelmäßig geeicht werden, da auch diese Fehlerpotential bergen. Straßenschäden, Wölbungen oder auch Kanaldeckel in der Fahrbahn können die Messung stören und so zu falschen Ergebnissen führen. Traffipax oder auch Traffistar sind die wohl bekanntesten unter ihnen.
Das Video-Nachfahrsystem
Diese Geschwindigkeitsmessung aus fahrendem Auto ist dann möglich, wenn das geeichte Messgerät bereits im Fahrzeug der Messbeamten verbaut ist. Die Geschwindigkeit eines potenziellen Verkehrssünders lässt sich dann durch Nachfahren feststellen und zeichnet den Verkehrsverstoß direkt auf.
Das wohl bekannteste dieser Systeme ist das ProViDa.
Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen
Bei allen Geschwindigkeitskontrollen, können Ungenauigkeiten auftreten. Um diese auszugleichen, gewährt unsere Straßenverkehrsordnung (StVO) einen Toleranzabzug. Dieser wird bei jeder Geschwindigkeitsmessung gewährt, egal ob diese fehlerfrei ist oder nicht.
Grundsätzlich gilt für jedes Geschwindigkeitsmessgerät die gleiche Messtoleranz, und zwar unabhängig davon, ob innerorts, außerorts oder auf der Autobahn gemessen wurde. Es spielt in der Regel auch keine Rolle, welches Messgerät eingesetzt wurde.
So ist nach der Geschwindigkeitsmessung folgende Toleranz abzuziehen:
- bei einer Geschwindigkeit von bis zu 100 km/h: 3 km/h und
- bei einer Geschwindigkeit von mehr als 100 km/h: 3 Prozent des Messwerts.
Wenn also beispielsweise die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 50 km/h liegt und ein Autofahrer mit 73 km/h geblitzt wird, dann ergibt sich nach Abzug der Messtoleranz von 3 km/h eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h.
Detaillierte Informationen zu Messgeräten
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen über die eingesetzten Messegeräte. Die Seiten befinden sich im Aufbau, die Seiten werden ständig erweitert und aktualisiert.