Wiederholungstäter - Diese Strafen drohen

Fahrverbot Wiederholungstäter 2021

Fahrverbot für Wiederholungstäter – diese Strafen drohen!

Wer ist Wiederholungstäter?

Der Bußgeldkatalog benennt nicht nur Bußgelder und Sanktionen wie Führerscheinentzug bzw. Fahrverbote oder Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, um die Verkehrssicherheit im deutschen Straßenverkehr zu gewährleisten.

Außerdem sind für seine Existenz die Straßenverkehrsordnung (StVO) und weitere Gesetze bzw. Verordnungen maßgeblich. Von wenigen Ausnahmen einmal abgesehen, stehen die Bußgelder in der Regel fest. Somit ist es relativ unerheblich, ob ein Verkehrsteilnehmer bereits vor einer Ordnungswidrigkeit oder Geschwindigkeitsüberschreitung strafrechtlich in Erscheinung getreten ist.

Im Folgenden sollen Ausnahmen benannt werden, die bei Vorstrafen relevant sind, und dadurch zu höheren Sanktionen führen können. Einerseits betrifft es relativ hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen, bei denen man z.B. innerhalb kürzester Zeit zweimal geblitzt wurde. Andererseits handelt es sich um Alkohol- und Drogendelikte im Straßenverkehr, wo eine Wiederholungstat ggf. zu einem Fahrverbot führen kann.

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Definition Wiederholungstäter

Wenn man innerhalb eines Jahres zweimal eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr begangen hat, greift die Wiederholungstäterregelung. In einem solchen Fall kann die zuständige Bußgeldstelle Wiederholungstätern ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat aussprechen. Auch Verkehrssünder, die innerhalb der vergangenen zwei Jahre bereits einmal ein Fahrverbot ausgesprochen bekamen, gelten ebenfalls als Wiederholungstäter.

Alkohol am Steuer - es droht das Fahrverbot
Wiederholungstäter von Alkoholfahrten müssen mit empfindlichen Strafen rechnen!

Wiederholungstäter Alkohol

Eine Alkoholfahrt bzw. Fahrten unter Alkoholeinfluss (bzw. Drogen) sind häufig ein Grund für schwere Unfälle. Deshalb gibt es bei
Verkehrsverstößen gegen die Promillegrenze – diese liegt im Normalfall bei 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration – auch sehr strenge Sanktionen. Fahrer, die in puncto Alkoholfahrten zum Wiederholungstäter werden, haben mit besonders empfindlichen Strafen zu rechnen.

Erster Verstoß mit Fahrt unter Alkoholeinfluss

Neben hohen Geldbußen kann es gar zu Freiheitsstrafen kommen. Gleiches gilt für Fahrten unter Drogeneinfluss bzw. mit Restbeständen illegaler Substanzen im Blut.

Bei Ersttätern, die durch eine Trunkenheitsfahrt mit mehr als 1,6 Promille aktenkundig werden, wird sofort eine MPU fällig. Die Tilgungsfrist für Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, die mit 2 Punkten geahndet wurden, beläuft sich in der Regel auf 5 Jahre. Bei Fahrten mit einem Wert über 1,6 Promille, mithin eine Straftat, oder durch fahrauffälliges Fahren ab 0,3 Promille, bleibt ein Eintrag mindestens 10 Jahre bestehen.

Nach dem erstmaligen Verstoß können Strafen aus dem Bußgeldkatalog in Höhe von 500 € sowie ein Fahrverbot verhängt werden.

Zweiter Verstoß mit Fahrt unter Alkoholeinfluss

Wiederholungstäter erwartet ein auf drei Monate ausgeweitetes Fahrverbot sowie ein verdoppeltes Bußgeld. Weiterhin wird eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet. Mit einer MPU müssen Wiederholungstäter permanent rechnen. Die
Durchfallquote für Wiederholungstäter bei einer MPU liegt bei 50%.

Wie der Name es bereits andeutet, besteht die MPU aus zwei Teilen. Dabei gehört zu der medizinischen Untersuchung eine Blutabnahme, um z.B. die Leberwerte zu testen. Auch eine Urinprobe ist möglich. Außerdem gehören ein Gleichgewichts- und Koordinierungstest, sowie ein Hör- und Sehtest dazu. Auch wird die Körpergröße und das Gewicht gemessen.

Zum psychologischen Teil der Prüfung gehört die Befragung durch einen Psychologen. Darüber hinaus müssen Fragebögen
ausgefüllt werden. Eine MPU kann zwischen drei Stunden und einem Tag dauern. Sie wird in der Regel von einer Begutachtungsstelle für Fahreignung (BtF) durchgeführt, und kostet zwischen 300-400 €. Teilnehmer einer MPU sind größtenteils Alkohol-Wiederholungstäter, oft handelt es sich dabei um Alkoholiker.

Einem Gutachter zu beweisen, dass man trotz mehrmaliger Alkoholfahrten zukünftig diesbezüglich nicht mehr auffällig werden wird, ist zumeist schwierig. Das belegen auch die Durchfallquoten – im Jahre 2015 lagen diese bei 34,7%, nachdem 6,4% noch eine Nachschulung ableisten mussten.

Dritter Verstoß mit Fahrt unter Alkoholeinfluss

Ein dritter Verstoß wird mit gleichen Sanktionen geahndet, nur das Bußgeld wird auf 1500 € erhöht.

Gibt es für Wiederholungstäter Alkohol am Steuer noch eine Toleranz in Form der 0,5 Promillegrenze, herrscht bei illegalen Drogen im Straßenverkehr eine Null-Toleranz. Bei Fahrauffälligkeiten oder Behinderungen des laufenden Verkehrs kann es u.U. jedoch bereits ab 0,3 zu Sanktionen kommen.

Die Anordnung einer MPU greift auch dann, wenn Wiederholungstäter in Sachen Alkohol am Steuer, wenn ein wiederholtes Fahren innerhalb von 10 Jahren stattfindet.

Abstandsverstoss Bussgeld und Fahrverbot
Abstandsvertoß Wiederholungstäter müssen mit deutlich höheren Strafen rechnen.

Wiederholungstäter Abstand

Wer bei einem Abstandsverstoß im Straßenverkehr erwischt wird, darf ein Bußgeld aus dem Bußgeldkatalog erwarten, dass bis zu 400 € betragen kann. Die Höhe ist auch abhängig davon, wie schnell der Kfz-Fahrer unterwegs war, und ob er innerorts oder außerorts erwischt wurde. Für Drängler kann sogleich ein Fahrverbot verhängt werden.

Wer mehrmals einen Abstandsverstoß begangen hat, gilt als Wiederholungstäter, und muss mit deutlich höheren Strafen rechnen. Stellen die zuständigen Behörden gar eine beharrliche Pflichtverletzung (Erklärung siehe 6.) kann sowohl das Bußgeld deutlich höher ausfallen als bei einem Erstverstoß, aber auch ein Fahrverbot ausgedehnt werden. Wann letztendlich eine beharrliche Pflichtverletzung vorliegt, entscheidet letztendlich die zuständige Behörde.

Überfährt z.B. ein Kfz-Fahrer eine rote Ampel, und fährt zwei Monate später zu dicht auf das vorausfahrende Fahrzeug auf, wird das nicht als beharrlich, sondern wie zwei verschiedene Verstöße gewertet. Hat jedoch ein Kfz-Fahrer zweimal einen zu geringen Abstand eingehalten, also zweimal die gleiche Ordnungswidrigkeit begangen, kann ihm Beharrlichkeit unterstellt werden.

In einem solchen Fall setzen die Behörden voraus, dass der besagte Kfz-Fahrer nicht ausreichend Einsicht besitzt, und aus diesem Grund stärker sanktioniert werden muss.

Wiederholungstäter Blitzer

Wiederholungstäter: Wiederholt sich eine Geschwindigkeitsüberschreitung, hat das ggf. zur Folge, dass ein einmonatiges Fahrverbot verhängt, bzw. ein bereits bestehendes Fahrverbot verlängert wird. Der Führerschein-Besitzer verliert seine Fahrerlaubnis, es gilt für mindestens einen Monat Fahrverbot, damit sich keine weitere Wiederholung anschließen, und der Fahrer aus den eigenen Fehlern lernen kann.

In der Regel wird ein Fahrverbot dann in Betracht gezogen, wenn der Verkehrsteilnehmer für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h bereits rechtskräftig verurteilt wurde, und er sich innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft einer weiteren Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h schuldig macht (§ 4 Absatz 2 Satz 2 Bußgeldkatalog-Verordnung).

Die Verordnung über die Erteilung von Verwarnungen, Regelsätzen für Geldbußen oder die Anordnung von Fahrverboten aufgrund von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (BKatV), benennt jedoch nicht nur Bußgelder bzw. Strafen für Verkehrssünder. Einen gesonderten Bußgeldkatalog für Wiederholungstäter gibt es allerdings nicht.

Wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Zustellung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt haben, wird die betreffende Sanktion aus dem Bußgeldkatalog rechtskräftig. Kam es nach einem Einspruch zu einem Gerichtsverfahren, wird das Urteil rechtskräftig, sobald es verkündet wurde.

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Begeht ein Kfz-Fahrer einen beharrlichen Pflichtverstoß, der ähnlich gewichtet wird wie eine wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitung, stellt dieses Handeln einen Sonderfall dar. Dann reicht es aus, wenn der betroffene Fahrzeugführer zum Tatzeitpunkt Kenntnis über die o.g. Entscheidung hatte.

Mit anderen Worten: Wenn Sie z.B. von der Polizei angehalten werden, und die Beamten teilen ihnen mit, dass Sie mehr als 25 km/h zu schnell unterwegs waren, haben Sie damit Kenntnis von ihrem Vergehen. Werden Sie zeitnah ein zweites Mal geblitzt, ohne zwischenzeitlich eine Strafe aus dem Bußgeldkatalog erhalten zu haben, liegt in der Regel eine beharrliche Geschwindigkeitsüberschreitung vor.

Geblitzt worden - diese Strafen drohen Wiederholungstätern
Erneut zu schnell gefahren? Diese Strafen drohen Wiederholungstätern!

Wiederholungstäter Geschwindigkeit

Der Begriff Wiederholungstäter kann nicht richtig definiert werden, ohne vorab den Ausdruck Beharrlichkeit näher zu erläutern. Erst, wenn eine „beharrliche oder grobe Pflichtverletzung“ vorliegt, kann ein hohes Bußgeld für wiederholte Geschwindigkeitsüberschreitungen von einem Wiederholungstäter gerechtfertigt werden. Eine solche grobe Pflichtverletzung kann zwei verschiedene Varianten unterschieden werden:

  • Ein Verstoß, den ein Verkehrssünder begangen hat, ist immer wieder die Ursache für schwere Unfälle (gewesen): objektive grobe Pflichtverletzung.
  • Verursacht eine Person aus grobem Leichtsinn, Gleichgültigkeit oder grober Nachlässigkeit einen Verstoß: subjektive grobe Pflichtverletzung.

Die zuständigen Behörden können so bereits beim Eintreffen einer der beiden o.g. Pflichtverstöße ein Regelfahrverbot aussprechen. Auch dann, wenn der Täter lediglich eine Geschwindigkeitsüberschreitung verursachte, kann ein Führerscheinentzug drohen. Ein Kammergericht hat demzufolge bereits 1998 geurteilt, dass bereits bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 100 % ein grober Verstoß vorliegt.

Das bedeutet, die jeweilige Behörde kann selbständig bestimmen, ob ein Fahrverbot verhängt wird, oder nicht.

Beharrlichkeit ist neben der groben Pflichtverletzung ein Grund für erhöhte Bußgeldbescheide, bzw. für das Fahrverbot als Wiederholungstäter bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Der entscheidende Unterschied zur Pflichtverletzung ist, dass beharrlich nur jemand handelt, der mehr als einen Verstoß verursacht hat. Beharrlich handelt der, dem die erforderliche rechtstreue Gesinnung sowie die notwendige Einsicht in zuvor verursachte Taten fehlt. Aus diesem Grund wird zumeist das Fahrverbot infolge wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitungen von der zuständigen Behörde ausgewählt.

Weiterhin gibt es den Begriff eines Augenblickversagens. Dieser Begriff bezeichnet den Umstand, dass ein pflichtbewusster und sorgfältiger Kfz-Fahrer manchmal auch im Augenblick versagen kann. Das kann z.B. der Fall sein, wenn ein Verkehrszeichen, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigt, lediglich einmal vorhanden war, und der Fahrer es übersehen hat. In einem solchen Fall kann ein Fahrverbot hinfällig werden.

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Fahrverbot wegen Bussgeldbescheid Blitzer oder Punkten
Ein Fahrverbot kann für berufstätige verheerende Folgen nach sich ziehen.

Fahrverbot umgehen?

Ein Bußgeld oder Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg sind für viele Verkehrsteilnehmer nicht die schlimmste Strafe als Verkehrssünder. Einem Großteil der Autofahrer fürchtet vielmehr, für z.B. Alkohol am Steuer ein Fahrverbot zu erhalten. Besonders dann, wenn ein Autofahrer beruflich auf seinen Führerschein angewiesen ist, kann der Entzug der Fahrerlaubnis – selbst
wenn es sich lediglich um ein Fahrverbot von einem Monat handelt – verheerende Folgen nach sich ziehen.

Deshalb stellen sich viele Verkehrssünder die Frage, wie sie ein Fahrverbot umgehen können. Berufskraftfahrer oder Ersttäter haben ggf. die Möglichkeit, ein Fahrverbot zu umgehen. Allerdings greift eine derartige Möglichkeit nur in einem Härtefall. Da sich durch eine gute Argumentation die Erfolgschancen erhöhen, ein Fahrverbot umgehen zu dürfen, sollten Sie sich auf jeden Fall an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden.

War der Verkehrsrechtsanwalt erfolgreich, und konnte ein Fahrverbot abwenden, warten in der Regel höhere Bußgelder auf den Verkehrssünder. Wer erstmals ein Fahrverbot von vier Wochen umgehen möchte, hat größere Erfolgschancen, als wenn er z.B. aufgrund einer schwerwiegenden Ordnungswidrigkeit oder einem Fahrverbot aufgrund Alkohols am Steuer ein Fahrverbot verhindern möchte. Denn bei schwerwiegenden Vergehen ist das Umgehen eines Fahrverbots ungleich schwieriger.

Fachanwalt für Verkehrsrecht
Nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ein Fahrverbot umgehen.

Kann ich als Wiederholungstäter ein Fahrverbot umgehen?

Ein Fahrverbot – der Entzug vom Führerschein, nicht der Fahrerlaubnis – kann oft nur mithilfe eines Anwalts vollzogen werden, denn hierbei handelt es sich um eine sehr komplizierte Angelegenheit. Ein Anwalt kann u.a. durch gute Argumente
den Richter dazu bewegen, ein Fahrverbot abzuwenden, weil der Fahrer z.B. beruflich auf den Führerschein angewiesen ist. Dafür muss dann im Regelfall eine höhere Geldbuße gezahlt werden. Die Umwandlung in eine Geldstrafe bezieht sich
zudem auf die Länge des Fahrverbotes. Eine Frage kann auch sein, ob Drittparteien beteiligt sind.

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Fahrverbot Wiederholungstäter 2021
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