Fahrverbot wegen Bussgeldbescheid Blitzer oder Punkten

So umgehen Sie ein Fahrverbot der neuen Straßenverkehrsordnung

Die seit dem 28. April 2020 geltende Verschärfung der Straßenverkehrsordnung (StVO) sorgt weiterhin für reichlich Kritik. Die StVO Novelle wird viele Autofahrer zu Fußgängern machen und wurde in Fachkreisen bereits als “Führerscheinvernichtungsmaschine” bezeichnet. 

Aufgrund dieser Kritik hat Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) bereits eine Änderung für die zweite Jahreshälfte angekündigt. Was ist aber mit den Temposündern, die bereits geblitzt wurden oder bis zur Gesetzesänderung noch erwischt werden?

In manchen Fällen wäre es möglich, ein Fahrverbot zu umgehen. 

Ab wann droht ein Fahrverbot? 

Die neuen Regelungen sind bereits im aktuellen Bußgeldkatalog zu finden und haben sich drastisch verschärft. Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot drohen bereits bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen. 

Bussgelder Ausserorts zu schnell gefahren geblitzt
Ab 28. April 2020 gelten bei Überschreitungen um bis zu 20 km/h gelten neue, höhere Bußgelder.

Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (Pkw) neue Bußgelder

VerstoßStrafePunkte in FlensburgFahrverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h20 €eher nicht
… 11 – 15 km/h40 €eher nicht
… 16 – 20 km/h60 €1*eher nicht
… 21 – 25 km/h70 €1Hier prüfen ›
… 26 – 30 km/h80 €2*1 MonatHier prüfen ›
… 31 – 40 km/h120 €2*1 MonatHier prüfen ›
… 41 – 50 km/h160 €21 MonatHier prüfen ›
… 51 – 60 km/h240 €21 MonatHier prüfen ›
… 61 – 70 km/h440 €22 MonateHier prüfen ›
über 70 km/h600 €23 MonateHier prüfen ›
Bussgelder Innerorts zu schnell gefahren geblitzt
Nach der StVO-Novelle droht nun Innerorts ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung ein einmonatiges Fahrverbot.

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (Pkw) neue Bußgelder

VerstoßStrafePunkteFahrverbotLohnt ein Einspruch?
… bis 10 km/h30 €eher nicht
… 11 – 15 km/h50 €eher nicht
… 16 – 20 km/h70 €1*eher nicht
… 21 – 25 km/h80 €2*1 MonatHier prüfen
… 26 – 30 km/h100 €2*1 MonatHier prüfen
… 31 – 40 km/h160 €21 MonatHier prüfen
… 41 – 50 km/h200 €21 MonatHier prüfen
… 51 – 60 km/h280 €22 MonateHier prüfen
… 61 – 70 km/h480 €23 MonateHier prüfen
über 70 km/h680 €23 MonateHier prüfen
*voraussichtliche Anpassung der im Fahreignungsregister einzutragenden Punkte
 

Hervorzuheben ist, dass durch die Novellierung die Wiederholungstäterregel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen entfällt. Bisher sah die Regelung vor, dass ein Fahrverbot droht, wenn der Temposünder zwei Mal innerhalb von 12 Monaten 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren ist. 

Dies entfällt nun, da bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr innerhalb Ortschaften bzw. 31 km/h außerhalb von Ortschaft ab Inkrafttreten des Beschlusses nun immer mindestens ein Monat Fahrverbot droht!

Drohender Führerscheinentzug nach der StVO Novelle – was nun?

Auch wenn es geplant ist, die aktuellen Regelungen im Bußgeldkatalog wieder zu mildern und in der zweiten Jahreshälfte eine neue Novelle kommen soll, sind die aktuellen Sanktionen derzeit gültig. 

Wenn Sie also derzeit mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr innerorts bzw. 31 km/h außerorts geblitzt werden, droht Ihnen mindestens 1 Monat Fahrverbot. 

Mit einem Bußgeldrechner können Sie schon vor Eintreffen des Bußgeldbescheides einsehen, welche Sanktionen Ihnen drohen. 

Mit der Novellierung in der zweiten Jahreshälfte 2020 ist es geplant das Bußgeld für Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 bis 25 km/h von 80 Euro auf 100 Euro zu erhöhen und dafür aber das Fahrverbot zu streichen. 

Auf jeden Fall Einspruch einlegen! 

Es ist grundsätzlich immer möglich einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einzulegen. Es ist ebenfalls gar nicht so selten, dass ein Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Mehr dazu finden Sie in meinem Beitrag “Wie Sie den Bußgeldbescheid prüfen“.

Mit einem Einspruch wäre es möglich, die Strafe so lange hinauszuzögern, bis die Neuerung der StVO Novellierung in der zweiten Jahreshälfte in Kraft tritt und so das Fahrverbot zu umgehen. 

Grundsätzlich ist nach § 2 Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB) das zur Zeit der Tat geltende Gesetz maßgebend. Im Wortlaut: “Die Strafe und ihre Nebenfolgen bestimmen sich nach dem Gesetz, das zur Zeit der Tat gilt.”. Allerdings gilt nach § 2 Abs. 3 des StGB “Wird das Gesetz, das bei Beendigung der Tat gilt, vor der Entscheidung geändert, so ist das mildeste Gesetz anzuwenden.”

Gelingt es also, die Entscheidung über die Strafe so lange hinauszuzögern, bis die Entschärfung des Bußgeldkataloges in Kraft getreten ist, ist es möglich, das Fahrverbot zu umgehen. 

Ich berate Sie hier gerne, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss.

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So umgehen Sie ein Fahrverbot der neuen Straßenverkehrsordnung
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