Anfang des Jahres wurden zahlreiche neue Regeln in unserer Straßenverkehrsordnung (StVO) beschlossen. Aber was genau ändert sich nun und welche neuen Bußgelder kommen bei Verstößen auf Autofahrer zu?
Inhaltsverzeichnis
Höhere Bußgelder für Geschwindigkeitsverstöße
Der Bundesrat hat einem neuen Entwurf des Bußgeldkataloges zugestimmt und der sieht vor, dass die Sanktionen für Temposünder verschärft werden.
Wann der neue Bußgeldkatalog in Kraft tritt, ist allerdings noch nicht beschlossen. Die neuen Bußgelder sehen aber wie folgt aus:
Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts (PKW) neue Bußgelder
Verstoß | Strafe | Punkte in Flensburg | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
… bis 10 km/h | 20 € | eher nicht | ||
… 11 – 15 km/h | 40 € | eher nicht | ||
… 16 – 20 km/h | 60 € | 1* | eher nicht | |
… 21 – 25 km/h | 70 € | 1 | Hier prüfen › | |
… 26 – 30 km/h | 80 € | 2* | 1 Monat | Hier prüfen › |
… 31 – 40 km/h | 120 € | 2* | 1 Monat | Hier prüfen › |
… 41 – 50 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen › |
… 51 – 60 km/h | 240 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen › |
… 61 – 70 km/h | 440 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen › |
über 70 km/h | 600 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen › |
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (PKW) neue Bußgelder
Verstoß | Strafe | Punkte | Fahrverbot | Lohnt ein Einspruch? |
… bis 10 km/h | 30 € | eher nicht | ||
… 11 – 15 km/h | 50 € | eher nicht | ||
… 16 – 20 km/h | 70 € | 1* | eher nicht | |
… 21 – 25 km/h | 80 € | 2* | 1 Monat | Hier prüfen › |
… 26 – 30 km/h | 100 € | 2* | 1 Monat | Hier prüfen › |
… 31 – 40 km/h | 160 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen › |
… 41 – 50 km/h | 200 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen › |
… 51 – 60 km/h | 280 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen › |
… 61 – 70 km/h | 480 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen › |
über 70 km/h | 680 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen › |
Hervorzuheben ist, dass durch die Novellierung die Wiederholungstäterregel bei Geschwindigkeitsüberschreitungen entfällt. Bisher sah die Regelung vor, dass ein Fahrverbot droht, wenn der Temposünder zwei Mal innerhalb von 12 Monaten 26 km/h oder mehr zu schnell gefahren ist.
Dies entfällt nun, da bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 21 km/h oder mehr innerorts bzw. 31 km/h außerorts ab Inkrafttreten des Beschlusses nun immer mindestens ein Monat Fahrverbot droht.
Außerdem gibt es eine neue Regelung für Rettungsgassen. Diese sind für die Betroffenen oft überlebenswichtig. Dennoch funktioniert das System in Deutschland noch nicht zufriedenstellend. Daher sieht der Bundesrat in seiner StVO-Novelle auch eine Neuerung für Fahranfänger vor: Künftig gilt das unberechtigte Nutzen einer Rettungsgasse als A-Verstoß. Dieser geht in aller Regel mit der Anordnung eines Aufbauseminars einher.
Mehr Sicherheit für Radfahrer
Der Radverkehr gewinnt zunehmend an Priorität. Dies soll sich auch in der StVO widerspiegeln. Der Fahrradfahrer bekommt ein neues Schild. Und zwar ein Grüner Pfeil für Radler, welcher ihm das Rechtsabbiegen an einer roten Ampel erlaubt. Sofern dieser Grünpfeil für Fahrräder an Kreuzungen angebracht ist, ist es den Radfahrern auch bei Rot erlaubt rechts abzubiegen.
Weiterhin soll es laut StVO-Novelle speziell Fahrradzonen für Radler geben, in denen eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für PKW-Fahrer gilt. Daneben wird ab Inkrafttreten der Novelle nicht mehr nur das verbotene Parken auf Radwegen oder Schutzstreifen für Fahrradfahrer, sondern auch das Halten geahndet. Das Bußgeld für diesen neuen Verstoß beginnt bei 55 Euro Bußgeld und reicht bei einer Sachbeschädigung bis hin zu 100 Euro Bußgeld.
Auch andere Verkehrsteilnehmer sollen besser geschützt werden. Wer auf einem Gehweg oder in einer Fußgängerzone parkt, obwohl dies durch Verkehrszeichen verboten ist, wird nicht mehr mit 30 Euro, sondern mit 55 Euro Bußgeld belangt. Außerdem wurde der in § 5 Abs. 4 beschriebene „ausreichende Seitenabstand“ beim Überholen nun genau definiert. Nun müssen Sie mindestens 1,5 Meter Seitenabstand innerorts und wenigstens 2 Meter Seitenabstand außerorts zu Fußgängern, Radfahrern und Fahrern von Elektrokleinstfahrzeugen (z. B. E-Scootern) einhalten, wenn Sie diese überholen wollen.
Ebenfalls gelten neue Verkehrsregeln für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Diese müssen künftig beim Rechtsabbiegen in geschlossenen Ortschaften Schrittgeschwindigkeit einhalten.
Halten sie sich nicht daran, droht in Zukunft ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
Erhöhung von Bußgeldern für falsches Parken, Halten und unnötigen Lärm
Auch die Geldbußen für den ruhenden Verkehr erhöhen sich mit der StVO-Novelle. Falschparker sollen stärker zur Kasse gebeten werden, da viele das Falschparken als Kavaliersdelikt ansehen.
Folgende Regelungen wurden beschlossen:
- für das Parken an einer unübersichtlichen Stelle werden künftig nicht mehr 15 Euro, sondern 35 Euro fällig
- das Parken in einer Feuerwehrzufahrt: demnächst nicht mehr 35 Euro, sondern 55 Euro
- das Parken auf einem Behindertenparkplatz lag vorher bei 35 Euro, bald bei 55 Euro
- das Parken in zweiter Reihe mit Behinderung: aktuell drohen 25 Euro, künftig sind es 80 Euro und 1 Punkt
- das Halten in zweiter Reihe: aktuell bei 15 Euro, künftig bei 55 Euro
- das Verursachen von unnötigem Lärm oder Abgasbelästigung (z. B. Auto im Winter warm laufen lassen): momentan 10 Euro, künftig 80 Euro
- das unzulässige Befahren einer Umweltzone: derzeit bei 80 Euro, künftig bei 100 Euro
- beim Parken an Kreuzungen mit baulich abgegrenzten Radwegen müssen nun 8 Metern Abstand zu Einmündungen von Kreuzungen eingehalten werden, statt 5 Metern
Weiterhin soll das Carsharing und die Nutzung von Elektroautos weiter ausgebaut werden. Neue Straßenschilder markieren künftig eigens für Carsharing- und Elektroautos vorbehaltene Parkplätze.
Leichterer Umstieg vom Automatik-Führerschein zu Schaltgetriebe
Ebenfalls soll die Nutzung von Elektroautos und Automatikautos in Fahrschulen gefördert werden. Hierzu soll künftig eine zusätzliches Fahrtraining mit einem Fahrzeug mit manueller Schaltung ausreichen, um nach Bestehen des Automatik-Führerscheins auch einen Schaltwagen fahren zu dürfen. Die bislang notwendige zweite amtliche Prüfung entfällt somit.
Die Änderungen, die der Bundesrat zur StVO-Novelle noch vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) umsetzen lassen muss, treten in Kraft sobald das Ministerium diese ausformuliert hat und die Änderungen im Bundesgesetzblatt verkündet wurden. Die allermeisten neuen Regeln gelten ab dem Zeitpunkt der Verkündung. Wann genau das ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Bis dahin gelten weiterhin die alten Bußgelder und Regelungen.