Ob es sich nun um Prüfungsunterlagen handelt oder Kriminalakten, eine Akteneinsicht muss man beantragen. Meistens wird einem dann erst vor Augen geführt, was man wirklich alles falsch gemacht hat, weil es aus einer anderen Perspektive geschieht, die einem als unerfahrener und vielleicht junger Mensch nicht so bewusst ist.
Dazu gehört auch der Fall, wenn man geblitzt wird. Zum Bußgeldverfahren in Deutschland gehört, dass die Beweislast durch beweiskräftige Mittel, wie zum Beispiel Blitzer-Fotos, untermauert werden kann. Das funktioniert unter anderem durch ein Beweisfoto.
Doch wie kann man ein Blitzer-Foto von der zuständigen Bußgeldstelle anfordern? Schließlich gibt es die Möglichkeit, dass man sich von der Beweiskraft überzeugen und mehr als nur ein hübsches Erinnerungsfoto haben möchte und vielleicht eine Revision des Bescheides einlegen möchte?
Inhaltsverzeichnis
Achtung im Ausland!
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um ein Foto anzufordern. Das ist nicht immer mit Vorteilen verbunden, sondern auch mit Nachteilen und kann zusätzliche Kosten beinhalten. Das ist von Land zu Land verschieden und muss dann auch jeweils beachtet werden, wo man wie seine Unterlagen vorlegt, wie in Deutschland, in Österreich, der Schweiz und darüber hinaus im internationalen Bereich. Die Strafen sind im Ausland oft höher und sind mit anderen Anforderungen verbunden, die unter Umständen schwerer zu bewältigen sind.
Zum Beispiel sind die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bußgeldkatalog in Norwegen und der Schweiz beispielsweise viel höher als in Deutschland. Dazu kommt dann noch der weitere bürokratische Aufwand, der mit noch mehr Kosten und Zeit verbunden ist. Die Zeit der Ungewissheit und Angst kann auch eine Belastung für eine Einzelperson sein.
Wann macht eine Anforderung Sinn? Ist das immer von der individuellen Bildsituation abhängig?
Wenn man so ein Blitzer-Foto erhält, dann ist dieses in einer schwarz-weißen Montage. Nicht immer ist eine Person dann auch wirklich zu erkennen oder der Bußgeldbescheid enthält gar kein Bild. Daher ist an dieser Stelle besonders wichtig, hier Aufklärungsarbeit zu leisten, wie es sich wirklich verhält.
Das Blitzerfoto ist nicht immer eindeutig
Rechtsfragen und Gesetze schwanken immer etwas zwischen Ideal und Annäherung beziehungsweise auch dem Zufall hinsichtlich individueller Situationen im Straßenverkehr, die man nicht immer voraussehen kann. Dadurch können Bußgeldbescheide fehlerhaft sein beziehungsweise Aussagen zwischen den einzelnen Parteien schwanken. Ein Bild soll aber untrüglich zwischen den Parteien vermitteln und erst einmal eine Basis der Beweiskraft herstellen, worüber man dann verhandeln kann.
Das Blitzerfoto ist nicht gut erkennbar
Anders als bei kräftigen Farbbildern können schwarz-weiße Farben oft nur Kontraste herstellen. Wichtig ist auch eine gute Helligkeit, damit die weißen Farben und das Gesamtbild nicht grau schimmern. Das sorgt möglicherweise dafür, dass das belichtete Objekt, der Fahrzeughalter beziehungsweise der Fahrer und das Kennzeichen, nicht gleich korrekt sichtbar sind.
Das ist auch von der individuellen Sicht abhängig und darin liegt die Schwierigkeit beziehungsweise auch die Möglichkeit dann Einspruch zu erheben: Ist der Täter beziehungsweise Fahrer auf einem Foto korrekt sichtbar oder nicht? Um die Beweiskraft eines Fotos dann zu prüfen, ist es notwendig, dass ein Richter mithilfe eines beantragten Gutachtens dann darüber entscheidet, ob ein Blitzer-Foto ungültig ist oder nicht.
Eine dritte Stelle ist daher notwendig, um eine endgültige Entscheidung zu treffen, ob das Bild des Blitzers von der Qualität ausreichend ist, eine ausreichende Beweiskraft zur Untermauerung der Forderung der Bußgelder hat oder auch weitere Strafen, wie einem Fahrverbot nach einer schwereren Ordnungswidrigkeit, bei einer deutlich höheren Geschwindigkeitsüberschreitung bei über 21 km/h, möglich sind. Wir sprechen hier von einer Geschwindigkeit, bei der dann der Toleranzabzug schon stattgefunden hat.
Individuelle Bildsituation beachten
Die individuelle Bildsituation und die Beweiskraft sind daher entscheidend von der Schärfe der Konturen einer Person beziehungsweise eines Bildes abhängig. Der Blitzer macht nur ein Bild vom Fahrer selbst, nicht vom Beifahrer, der nicht im Rahmen einer Fahrerhaftung für die Tat und die Ordnungswidrigkeiten verantwortlich ist (Haftungsausschluss beziehungsweise keine Halterhaftung).
Nur leider sorgt eine Schwarz-Weiß-Optik nicht immer für die optimale Schärfe, anders als bei bunten Farben, die bei einer Verschärfung stärker und klarer wirken. Die Bilder werden digital erfasst, sodass sie auch nachbearbeitet werden können, um die Beweiskraft am besten zu stärken. Ein Blitzer-Bild dagegen selbst zu fälschen, ist illegal und kann mit weiteren Konsequenzen verbunden sein.
Daher sollten die Bilder beziehungsweise das Originalfoto immer durch eine neutrale Mittlerpartei angefordert werden, wie zum Beispiel der Anwalt für das Verkehrsrecht und einer Rechtsberatung zu solchen Spezialfällen.
Der erste Schock – Was tun?
Ein Bußgeldbescheid ist erst einmal mit einem Schock als vermeintlicher Verkehrssünder verbunden. Dasselbe gilt für eine einfache Verwarnung, wenn man zum Beispiel seinen Führerschein vergessen hat, aber in diesem Fall handelt es sich um eine Situation mit einem direkten Blickkontakt zu einem Beamten, um dann ein Verwarnungsgeld zu zahlen.
Dieser ist im Falle der Blitzer nicht vorhanden, der dann stellvertretend die Augen des Bußgeldbescheids übernimmt. Es kann sich um eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß oder auch um eine Nicht-Einhaltung des Abstandes zu einem Fahrzeug handeln. Interessant ist, dass es aus psychologischer Perspektive interessante Parallelen zu den Trauerphasen gibt – Schock – Verhandlung – Akzeptanz, wobei es nicht um das eigene Ende geht, sondern um das des Geldes.
Entscheidend ist aber das ein Vergehen schon ausreichend sein kann, um verurteilt zu werden und es ist egal, ob man sich als guter Fahrer in der Gesamtsicht verhalten hat oder nicht. Wichtig ist, erst einmal Ruhe zu bewahren und sich nicht gleich darüber aufzuregen, sondern sich selbst zu fragen und sich möglicherweise auch an die eigene Situation zu erinnern: Was war passiert? Zu welchem Zeitpunkt bin ich dann und wann gefahren?
Das kann dann bei einem Widerspruch oder einem Anhörungsschreiben (auch den Zeugenfragebogen, wenn mehrere Verkehrsteilnehmer beteiligt sind) wieder wichtig sein, um Daten zu sammeln. Und dazu bedarf erst einmal eines kühlen Kopfes. Man muss immer voraussetzen, dass man Punkte in Flensburg bekommt oder eine Geldstrafe zahlen muss und dabei kann erst einmal der Schweiß tropfen, weil solche Bescheide oder überhaupt solche juristischen Ereignisse unvermittelt kommen können.
Das ist dann der psychologische „Stich“, der einen im wahrsten Sinne des Wortes erst einmal aus der Bahn wirft. Hilfreich ist an dieser Stelle auch, sich mit anderen zu unterhalten. Oder wenn man das aus Scham nicht möchte, dann kann man auf Google schauen und sich erste Gedanken machen, warum und wieso ein solcher Straftatbestand entstanden ist.
Meistens setzt dann schon eine Beruhigung ein, besonders weil es die Möglichkeit zu Alternativen gibt beziehungsweise zu Widersprüchen. In Internetforen wird immer etwas so und so gesagt und nicht alles entspricht der Wahrheit, sodass man immer nach einer möglichst zuverlässigen Rechtsquelle schauen sollte und den Blick nicht zu sehr auf den „Anderen“ lenken sollte, um sich zu beruhigen.
Ist es möglich, dass ein Bußgeldbescheid auch ohne Foto ist?
Ja, das ist möglich. Die Bußgeldbehörde ist nicht dazu verpflichtet, ein Beweisfoto an den jeweiligen Bußgeldbescheid zu heften. Dieser ist auch ohne ein Bußgeld gültig, sodass die auch die Geschwindigkeitsmessung exakt sein kann. Das Foto kann auch separat abgespeichert werden beziehungsweise das notwendige Kennzeichen, um dieses dann im Bußgeldbescheid selbst zu nennen.
Der Fahrer wird sich wahrscheinlich fragen, warum und wie die Institution auf seinen Namen gekommen ist. Aber weil alle Fahrer im Zentralregister in Flensburg gespeichert sind, besteht im Hintergrund durch einen Datenaustausch immer die Möglichkeit, dass die Daten synchronisiert werden. Entscheidend ist, dass die Identität des Fahrers bestätigt wird, um den Strafbestand genau und individuell dann festzulegen.
Wie kann man ein Blitzerfoto beziehungsweise Beweisfotos anfordern?
Grundsätzlich kann nur ein Verkehrsrechtsanwalt beziehungsweise ein Fachanwalt, der sich auf das Verkehrsrecht und seine Ordnungswidrigkeiten spezialisiert hat, nach seinem Studium, eine Akteneinsicht beantragen.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft dabei, die Kosten für ein solches Verfahren zu decken und vielleicht auch mehr Mut zu entwickeln, wenn man einen Widerspruch einlegen möchte. Falls keine Versicherung vorhanden ist, entstehen weitere Kosten für den Anwalt und am Ende ist das Verfahren teurer als das Bußgeld selbst. Dasselbe gilt dafür im weiteren Sinn, dass man ein Blitzer-Foto einsehen und anfordern kann. Eine Beratung kann daher mit weiteren Kosten verbunden sein.
Im Ausland kann das deutlich schwerer werden, wenn das Vergehen im Ausland stattgefunden hat. Das Bußgeld muss auch ohne Foto gezahlt werden. Manchmal ist das Bild durch die Geschwindigkeit eines Autos so verwaschen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als deutlich ist. Der Verwisch-Effekt wäre dann nicht nur ein fotografischer und künstlerischer Effekt, sondern auch eine zusätzliche Beweislast. Das heißt, es gibt immer eine Alternative, selbst wenn ein Foto nicht als Beweis gebraucht wird.
Auch ein Bescheid ohne Blitzerfoto ist ernst zu nehmen!
Wenn das Foto verwaschen ist, sollte man sich auch als Fahrer bewusst sein, dass man die Geschwindigkeit deutlich überschritten hat und ein Widerspruch aufgrund eines unklaren Bildes und der subjektiven Einschätzung so keinen Sinn macht.
Überhaupt ist für ein Foto in diesem Fall auch entscheidend, dass es scharf genug ist, damit die Behörde es als Beweismittel verwenden kann. Die Einschätzung, ob ein Prozess (mit zusätzlichen Gerichtskosten) so oder so Sinn macht beziehungsweise erfolgreich ist, kann nur der Verkehrsrechtsanwalt einschätzen.
Aber wenn das Bild unscharf ist, aus anderen Gründen, kann sich ein Einspruch lohnen. Was wären das für andere Gründe? Manchmal ist aber auch entscheidend, dass das Wetter günstig ist und es kein Nebel gab und so weiter. Dann kann sich ein Einspruch schon lohnen, wenn durch solche Begebenheiten ein Foto unscharf ist. Solche Situationen sind nicht voraussehbar.
Überhaupt hat ein Fahrer ein Recht darauf, Akteneinsicht und ein Foto einzufordern. Letzteres ist auch ohne einen Anwalt möglich. Manchmal ist auch ein Blitzer-Gerät nicht mehr auf dem neuesten Stand, sodass es eine schlechte Qualität liefert. Und wenn man eine Sonnenbrille beim Fahren trägt, wird die Identität auch eingeschränkt.
Fazit – Blitzerfoto ungültig – Was passiert?
Besonders dann lohnt sich ein Einspruch gegen das Bußgeld, aber das vermeidet unter Umständen nicht, dass man dann nicht doch ein Bußgeld zahlen muss, wenn weitere triftige Gründe vorliegen oder ein Gutachten die ausreichende Qualität des Bildes doch bestätigt, nach der Anforderung und einer zusätzlichen Anhörung.
Der Richter entscheidet im Rahmen eines Verfahrens, ob ein Bild eine ausreichende Qualität hat. Diese wird an den Charaktermerkmalen eines Gesichtes beziehungsweise seiner Konturen fest gemacht. Das Gutachten hat dann den Charakter eines anthropologisch-morphologischen Schreibens beziehungsweise einer Analyse.
Wenn eine Person durch den Richter nicht klar auf einem Foto erkennbar ist, wird das Foto unter Umständen für ungültig erklärt und es kommt zu einem Freispruch beziehungsweise zum Ende eines Bußgeldverfahrens.
Innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bußgeldscheines muss man einen Widerspruch beantragen. Aber schon in den Akten kann ein schärferes Bild vorhanden sein, sodass sich ein Einspruch nicht weiter lohnt. Bilder werden heutzutage digital hinterlegt, sodass auch eine Online-Akteneinsicht (plus eine letzte Aktualisierung) in Frage kommt, die man mithilfe von Zugangsdaten auf einem Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheides abrufen kann.