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Einführung in die Funktion und Wirkungsweise der Aufbauseminare im Verkehrsrecht
Ein Aufbauseminar (ASF) bedeutet, dass man weitere Zeit für eigene Erfahrungen im Autoverkehr als Verkehrsteilnehmer verliert, aber möglicherweise auch gewinnbringend nutzt beziehungsweise nutzen kann. Es ist eine Zeit der Überbrückung zum weiter Nachdenken. Nicht immer kann man eigene Erfahrungen auch kontextualisieren oder in einem Lehrbuch heraus lesen, wenn es zum Beispiel Reflexionsbarrieren oder Schockmomente gab, die man nicht einsortieren kann. In solchen Fällen hilft es, das Gespräch mit anderen Verkehrsteilnehmern zu suchen oder auch Einzelpersonen, wenn man keine direkten Gespräche in der Gruppe wünscht.
Manchmal möchte man nämlich aus genau diesem Grund ein Aufbauseminar umgehen, vielleicht aus dem Grund des Schams oder man keine Zeit verlieren möchte (besonders in beruflicher Perspektive, wo man wieder unfreiwillig „frei“ machen muss). Aber vielleicht sollte man diese Zeit versuchen positiv zu sehen, im Sinne einer Erfahrung für das das lebenslange Lernen, das sich nicht nur auf das eigene Lernen beschränkt.
Für den Fall, dass man zu einem Aufbauseminar nach der Fahrschulzeit verpflichtet wird, greift diese Alternative natürlich nicht und man muss sich mit Inhalten auseinandersetzen und lernen, die man vielleicht vorher noch nicht kannte. Dadurch wird es einem nicht so einfach gemacht, Erfahrungen zu sammeln. Lernen basiert sowohl in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen als auch mit fremden Erfahrungen von Außen. Das kann aus psychologischer Perspektive manchmal unangenehm sein, besonders dann, wenn es keine Alternative gibt, aber vielleicht gibt es dennoch einen Fortschritt?
Dieser kann für das weitere Vorankommen dann auch wichtig sein, um zum Beispiel seinen Führerschein wieder zu bekommen, von der Fahrerlaubnisbehörde, und einen Entzug der Fahrerlaubnis nicht zu riskieren, besonders in der Probezeit, wo die Regeln und Bußgelder strenger geahndet werden als dann bei einem älteren und erfahrenen Fahrern im wahrsten Sinne des Wortes. Im schlimmsten Fall kommt es nämlich zu einer Probezeitverlängerung. Nachdem man zum Beispiel geblitzt wurde, kann es zur Anordnung eines Aufbauseminares in der Probezeit kommen, besonders bei schwerwiegenden Verstößen (A-Verstöße), die im Bußgeldkatalog temporär „ergänzt“ werden und zusätzlich zum Bußgeldbescheid und Punktestand in Flensburg als Verkehrssünder dazu gerechnet werden müssen.
Verschiedene Formen des Aufbauseminars (ASF-Kurs)
Es gibt ein verpflichtendes und freiwilliges Aufbauseminar während der Probezeit des Führerscheins und kann unter Umständen eine Ergänzung der Kenntnisse und Erfahrungen aus der Fahrschulzeit sein. In der Fahrschulzeit kann nur eine relative Praxis eingeschult werden, um die Grundlagen des Wechselverhältnisses von Theorie und Praxis erstmalig zu erfassen. Gefährliche und risikohafte Situationen treten aber meist erst in der eigenen Praxis auf, ohne den Fahrlehrer und seine eigenen Pedale, die immer noch eingreifen können. In der Realität dann ist man auf sich alleine gestellt und für die Sicherheit der Fahrgäste verantwortlich. Und dann macht man andere Erfahrungen, mit Mitfahrern und dem Beifahrer. Beim begleitenden Fahren ist eine Begleitperson eine Art „Brückenlösung“. Sie kann zwar nicht direkt eingreifen, aber hilfreiche Tipps geben, wobei es auch Spannungen zwischen einzelnen Fahrstilen geben kann. In der Fahrschule lernt man die Fahrweise aus dem Lehrbuch beziehungsweise auch die des Fahrlehrers und die muss nicht unbedingt mit der des Fahrschülers oder des Beifahrers dann übereinstimmen.
Es ist im Verkehrsrecht daher weiterhin auch eine besondere Nachschulung bei Fahrschulen. Man ist aber nicht unbedingt zu dieser Zeit verpflichtet, aber so verhält es sich zunächst mit vielen Dingen. Es handelt sich erst um ein Angebot und dann kann eine Strafe dazu kommen und das Angebot wird mehr beziehungsweise man hat seine Freiheit und seine Möglichkeiten überschritten. Dann müssen Grenzen aufgezeigt werden, auch um von diesen zu lernen. In der Theorie lernt man die Grenzen nicht so leicht kennen, wie in der direkten Praxis. Nicht immer macht man etwas absichtlich, sondern es kann auch eine Nötigung dahinter stehen, aber in diesem Fall ist eine Selbstbeherrschung selbst wichtig. Diese lernt man mit mehr und eigener Erfahrung beziehungsweise der eigenen Ein- und Abschätzung einer Situation und ihrer unterschiedlichen Kontexte, um vernünftig zu handeln. Die Verkehrsschilder und Grundlagen sind keine absolut gültigen, sondern müssen sich immer erst in der Praxis beweisen, sind aber auch ein Erfahrungsschatz zwischen Theorie und Praxis, auf die spätere Generationen zurückgreifen können. Aber es handelt sich um einen Prozess, der sich immer und immer wieder wiederholt, sowohl individuell als auch im Gesamtsystem.
Nach der Fahrschulzeit schließt sich die zweijährige Bewährungs- als Probezeit an und die Strafen sind bei Verkehrssündern, die in der Probezeit sind, höher als bei Personen, die es nicht mehr sind und als ältere Fahrer schon mehr Erfahrungen gesammelt haben. Manchmal gibt es die Absicht, das Aufbauseminar zu umgehen. Es ist dann so ähnlich, wie bei einem Gerichtsprozess, in dem ein Geständnis die Strafe abschwächen kann, aber ein Teil der Schuld beziehungsweise der Hauptteil dieser weiter abgetragen werden muss. Die Umgehung des Aufbauseminars hat etwas mit den Kosten zu tun, die man selbst tragen muss und diese sehr hoch sein können, aufgrund der Länge des Seminars. Aber wie lang ist überhaupt ein Aufbauseminar? Hier in diesem Artikel geht es um die grundlegenden Sachen des Aufbauseminars. Einige Fahrer werden es wahrscheinlich nicht als Strafe, sondern auch als ein Weiterkommen ansehen, sodass diese Seminarform immer einer Art Ambivalenz des lebenslangen Lernens unterliegt. Dieses sollte natürlich ohne eine Strafe im Grunde durchgeführt werden, aber manchmal führt kein Weg daran vorbei und dann sollte man versuchen, die Sache von einer positiven Seite zu sehen. Wenn eine Sache von negativer Seite betrachtet wird, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Lernerfolge wieder vergessen werden und es zu weiteren Straftaten kommt.
Was passiert bei einem Aufbauseminar (ASF-Seminar) und wie entsteht es beziehungsweise wie kommt es dazu?
Der Autoverkehr ist ein hochrisikohaftes Geschehen. In den Zeitungen liest man jeden Tag, wie es hier und dort einen Unfall gibt. Nicht immer ist der Unfall auch die eigene Schuld, sondern die Schuld des Versagens von Anderen, die nicht gut genug aufgepasst haben. Sekunden können über Leben und Tod beziehungsweise schweren und leichten Verletzungen entscheiden. Alkohol und Drogen können die Reaktionsfähigkeit einschränken und mit den gesetzlichen Vorgaben möchte der Gesetzgeber, Gefahren und Unfällen vorbeugen, damit die Sicherheit Aller nicht gefährdet wird. Es gibt immer ein Restrisiko, aber dieses muss gering gehalten werden. Das Aufbauseminar ist eine Art Kombination aus einem Lernmodul und einer Strafe. Es kann sowohl Fahranfänger als auch erfahrene Fahrer treffen, wobei letztere schon mehr Erfahrung gesammelt haben und dort von einem größeren Sicherheitsbewusstsein aufgrund von Verkehrserfahrungen, negativen wie positiven, ausgegangen wird.
Aber auch dort gibt es kein Verlass. Zwar sind das die Fahrer mit den statistisch geringsten Unfällen, aber die Erfahrung täuscht manchmal über die Situation hinweg oder man wird unvorsichtig. Auch an dieser Stelle kann ein Aufbauseminar helfen. Wenn es in der Probezeit zu zwei Verstößen gekommen ist, wird eine Probezeitmaßnahme angeordnet. Grundsätzlich ist wichtig, sich in einer solchen Situation erst einmal ruhig zu verhalten und kooperativ zu bleiben. Die Straßenverkehrsordnung steht erstmal fest. Die Frage ist, wo es mögliche Spielräume gibt. Die Entscheidung zwischen A- und B-Verstößen im Fahreignungsregister ist entscheidend, wann ein Aufbauseminar angeordnet wird. Bei A-Verstößen handelt es sich um schwere Verstöße und Regelmissachtungen, die bei einem einmaligen Verstoß in der Probezeit sofort zur Anordnung eines Aufbauseminars und der Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre mit dem Bußgeld und Punkten in Flensburg führen. Die Fehlertoleranz ist gering, anders als jetzt weniger schwerwiegenden Verstößen, die man auch wieder ausgleichen kann, indem zum Beispiel zusätzliche Reparaturen am Fahrzeug vorgenommen werden oder der Führerschein in Zukunft nicht mehr vergessen wird und es zu keinem Verwarnungsgeld kommt.
B-Verstöße dagegen führen in der Zahl von Zwei zu der Anordnung eines Aufbauseminares und zur Verlängerung der Probezeit, die sich auf insgesamt 4 Jahre dann steigert oder drei und zwei Jahre, wenn die Probezeit schon fast abgelaufen ist und es am Ende zu ersten Verstößen kommt. Die Probezeit wird in jedem Fall verlängert, egal ob es zu einem Aufbauseminar kommt oder nicht. Wenn es sich um eine Strafe beziehungsweise in einer Höhe des Bußgeldes von weniger als 60 Euro handelt, dann liegt weder ein A- noch ein B-Verstoß vor und es ist dann trotz der Probezeit nur ein Bußgeld zu zahlen. Das ist meistens bei Verwarnungsgeldern der Fall, wenn zum Beispiel der Führerschein vergessen wurde, was man nachträglich dann wieder nachweisen kann (Fehlerbehebung). Eine Sachbeschädigung oder eine Belästigung sind dagegen zum Beispiel nicht so leicht rückgängig zu machen und fallen unter Umständen unter einen A-Verstoß, wovon einer reicht, um zu einem Aufbauseminar eingeladen zu werden beziehungsweise daran teilnehmen zu müssen.
Zu den A-Verstößen zählen auch das Fahren am Steuer mit Alkohol und Drogen, denn bei Fahranfängern gilt die zusätzliche 0,0-Promillegrenze, während es bei Leuten, die sich nicht in der Probezeit befinden, um 0,5-Promille handelt. Generell gilt aber die Regel „Don´t drink and drive.“, was dann wahrscheinlich im Aufbauseminar nochmal behandelt wird, welche Auswirkungen der Alkohol auf die Fahrtüchtigkeit hat. Ein A-Verstoß im Sinne einer Geschwindigkeitsüberschreitung liegt bei einer erhöhten Geschwindigkeit von über 21 km/h (außerorts wie innerorts in geschlossener Ortschaften) über der Höchstgeschwindigkeit vor (nach dem Toleranzabzug). Besonders schwere Vergehen, wie Unfälle und fahrlässige Tötung, können sowohl als A- wie auch als B-Verstoß laut der STVO und den Verkehrsregeln gewertet werden. Es ist in solchen Fällen nicht immer ganz klar, wer den Unfall verursacht hat, besonders bei Geschwindigkeits- und Überholungsnötigungen. Eine rote Ampel dagegen ist eindeutig Teil des eigenen fehlerhaften Handelns und kann nicht mit einer Nötigung verbunden werden. Dazu zählt auch eine Fahrerflucht, für die man immer selbst verantwortlich ist. Eine Verwarnung dagegen führt nicht zur Anordnung eines Aufbauseminares.
Ist man verpflichtet, am Aufbauseminar teilzunehmen?
Ja, es droht sonst der Führerscheinentzug von der Führerscheinstelle und die Teilnahme muss innerhalb von 8 Wochen erfolgen (zur Erlangung des Nachweises einer Teilnahmebescheinigung von der zuständigen Behörde). Dieses ist in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FEV) festgelegt und eine Quelle und Grundlage zum Nachweis dieser Besonderheit. Eine Umgehung ist (besonders bei schwerwiegenden Verstößen) nicht möglich. Anders verhält es bei einer geringen Mengen von B-Verstößen beziehungsweise einem einzelnen B-Verstoß. Und dann entscheidet auch immer die Sach- und Situationslage darüber, wie abschließend entschieden wird.
Nicht jeder Unfall oder auch Geschwindigkeitsüberschreitung, die durch einen Blitzer festgestellt wird, rechtfertigt auch ein Bußgeld, zum Beispiel im Falle einer Nötigung durch einen anderen Autofahrer, nicht unbedingt eines Beifahrers, wo man noch selbst Einfluss darauf nehmen könnte, um sich selbst zu beherrschen. Wenn man nicht am Aufbauseminar teilnimmt, wird einem der Führerschein entzogen, aber es besteht die Möglichkeit, dass man doch wieder zur Einsicht kommt und am Aufbauseminar teilnimmt, um den Führerschein wieder zu bekommen.
Grundsätzlich dient eine Teilnahmebestätigung als Nachweis, die dann beim Ordnungsamt vorgelegt werden muss, auch um nachträglich einen Monat Fahrverbot und mehr zu vermeiden. In diesem Beitrag gibt es Informationen über das Fahrverbot für Wiederholungstäter.
Wie läuft das Aufbauseminar ab? Gibt es ein besonderes Aufbauseminar für schwierige Fälle, wie zum Beispiel Drogen und Alkohol (wie die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)?
Mithilfe eines freiwilligen Aufbauseminars innerhalb der Probezeit kann diese um 1 Jahr verkürzt werden, wenn es keine weiteren Verstöße gibt. Ein Aufbauseminar kann grundsätzlich umgangen werden, wenn es keine Verstöße und Ordnungswidrigkeiten gibt. Zunächst gibt es Gruppengespräche, in denen sich die einzelnen Fahrer über Erfahrungen austauschen und sich wechselseitig beraten. Der Coach beziehungsweise Leiter der Veranstaltung wird die Erfahrungen dann einsortieren und bewerten, ob richtig oder falsch reagiert wurde. Eine praktische Fahrprobe mit dem Fahrlehrer ergänzt die theoretischen Gespräche.
Sinn des Systems ist eine Konfrontation der jungen Fahranfänger mit ihren Fehlern, um schnell aus ihnen zu lernen, wenn sie an einem Aufbauseminar teilnehmen. Generell sollte aber das Aufbauseminar nur eine Ergänzung der Fahrschule sein, um ein besseres Verhalten im alltäglichen Verkehr zu erlernen und einen anderen Umgang mit den eigenen Fehlern zu lernen, um das Risikobewusstsein und die Gefahrenerkennung im Voraus besser zu schulen. Das Sicherheitstraining und Bewusstsein der Gefahren sollten hauptsächlich in der Fahrschule abgenommen werden, besonders dann bei einer strengen Prüfung, die es im Aufbauseminar nicht mehr so gibt. Für schwierige Fälle, also Delikte, die in Kombination mit Alkohol und Drogen aufgetreten sind, wird ein spezielles Aufbauseminar beziehungsweise ein Themenschwerpunkt angeordnet.
Daneben gibt es weitere Einzelgespräche in einer verkehrspsychologischen Beratung, die mit weiteren Kosten verbunden sind. Dadurch schwankt der Preis für die Teilnahme an einem Aufbauseminar und der Gesamtpreis kann höher liegen, durch die Beratungskosten für den Verkehrspsychologen.
Wie lange dauert das Aufbauseminar für Kraftfahrer und wie viel kostet es?
Bei weiteren Fragen, können Sie uns gern kontaktieren, auch zu häufig gestellten Fragen, um auf die Erfahrung von Experten zu setzen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen. Die Kosten für ein Aufbauseminar betragen zwischen 150 und 400 Euro. Die Behörde selbst gibt keine finanzielle Unterstützung, sondern nur eine Frist, bis das Aufbauseminar abgeschlossen ist und die Teilnahmebestätigung vorgelegt wird. Grundsätzlich muss man auch zwischen einem Aufbau- und einem Punkteabbauseminar unterscheiden. Letzteres ist das Pendant der „Probezeit“ im Sinne des lebenslangen Lernens für ältere Fahrer, die ihre Punkte in Flensburg freiwillig abbauen können, wenn sie sie nicht verjähren lassen wollen.
Es ist auch als ein Fahreignungsseminar zum Punkteabbau bekannt, einer weiteren Art von einem besonderen Aufbauseminar. Anders als beim Punkteabbauseminar können aber beim Aufbauseminar keine Punkte abgebaut werden. Diese verbleiben in der Flensburger Kartei. Das Abbauseminar besteht aus den Teilen eines verkehrspädagogischen und eines verkehrspsychologischen Teils, um sich mit Verhaltensweisen von Fahrern auseinanderzusetzen, diese auf sich selbst zu spiegeln und von ihnen zu lernen (auch in einer Beobachtungsfahrt).
Aus einer eigenen Fremdperspektive ist es immer möglich, bessere Selbsterkenntnisse zu erlangen. Eine Punktelöschung nach der Bestätigung der Teilnahme ist aber nur einmal jährlich möglich und auch nur dann, wenn sich nicht mehr als fünf Punkte in der Kartei im Flensburger Register befinden. Bis zu einer gewissen Grenze ist das möglich. Ein Kurs dauert mit vier Kursteilen a 135 Minuten und streckt sich über einige Wochen hinweg. Zwischen sechs und zwölf Verkehrsteilnehmern nehmen an dem Kurs und den Gruppengesprächen teil, der von einem erfahrenen und vom Dekra, als Teil des TÜVs, zugelassenen Fahrlehrers abgenommen wird, aber nicht unbedingt ein Prüfer (!).
Nach den Gruppengesprächen gibt es eine halbstündige Fahrprobe, damit der Fahrlehrer sich ein Bild von der Fahrweise machen kann und hilfreiche Tipps zu geben, um das Fahrverhalten zu untersuchen. Die Fahrproben werden gemeinsam in Gruppen durchgeführt, damit ein gemeinsames Gespräch entsteht und die anderen Teilnehmer beobachten von der Rückbank aus, wie die Fahrprobe abläuft. Seit 2014 gibt es die Möglichkeit eines freiwilligen Aufbauseminar für Punkteauffällige aber nicht mehr, sodass man nicht mehr durch die Teilnahme an einem Aufbauseminar Punkte abbauen kann.
Im Zweifel hilft Ihnen ein Fachanwalt weiter
Wenn Sie in einer Situation sind, in der guter Rat gefragt ist, sollten Sie sich an einen Fachanwalt wenden. In diesem Beitrag erhalten Sie detaillierte Informationen, was ein Fachanwalt für Verkehrsrecht für Sie leisten kann.