Im stressigen Alltag ist es schnell passiert: Sie haben es eilig und sich nicht ganz an die vorgeschriebene Geschwindigkeit gehalten. Prompt hat Sie ein Blitzer erwischt und Sie stellen sich als Erstes die Frage „Ich wurde geblitzt, wann kommt der Brief?“.
Die Zustellung kann definitiv ein wenig dauern. Auch wenn Sie nach vier Wochen noch keinen Bescheid erhalten haben, sollten Sie sich nicht zu früh freuen. Ein Bußgeldbescheid ist durchschnittlich vier bis sechs Wochen unterwegs. Erst wenn Sie nach drei Monaten noch keine Zahlungsaufforderung oder Anhörung erhalten haben, können Sie sich entspannt zurücklehnen: Dann ist die Frist abgelaufen.
Das Gesetz schreibt es so: „Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate.“ Erreicht Sie der Bescheid also nach mehr als drei Monaten, sind Sie gesetzlich nicht mehr zur Zahlung verpflichtet.
Allerdings gibt es auch hier gewisse Ausnahmen. Bestimmte Faktoren können dazu führen, dass sich dieser Zeitraum auf bis zu sechs Monate verlängert.
Inhaltsverzeichnis
Was muss ein ordnungsgemäßer Bußgeldbescheid enthalten?
Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie ihn auf jeden Fall gründlich prüfen. Statistisch gesehen sind 50 Prozent aller Bescheide nicht ordnungsgemäß. Dem Blitzer Brief muss auf jeden Fall ein Meßprotokoll beiliegen. Die bestätigte Meßstelleneinrichtung sollte ebenso dabei sein wie das Blitzerfoto. Weitere Angaben, die zwingend in einen ordnungsgemäßen Bußgeldbescheid gehören, sind:
- die Wetterlage zum Meßzeitpunkt
- die Eich- und Geräteüberprüfung
- der Ausbildungsnachweis des Beamten
Fehlt nur eine dieser Angaben, sind Sie berechtigt, in Widerspruch zu gehen. Übrigens: Wir prüfen Ihren Einspruch kostenlos, füllen Sie einfach das Online Formular aus!
Einschreiben Dauer
Die Frage „Ich bin geblitzt worden, wann kommt der Bußgeldbescheid?“ kann nicht pauschal beantwortet werden. Meist werden solche Bescheide per Einschreiben verschickt.
Gibt es momentan einen Streik bei der Deutschen Post, dauert der Brief natürlich länger. Auch hängt es davon ab, wo Sie geblitzt wurden. Entstand das Foto in dem Landkreis, in dem Sie gemeldet sind, erreicht Sie das Schreiben deutlich schneller. Befand sich die Radarfalle in einem anderen Landkreis, kann es gut und gerne vier Wochen dauern, ehe Sie das Schreiben erreicht.
Sie möchten genau wissen, wann Sie das Schreiben erreicht? Dann können Sie bei der Verkehrsbehörde anrufen und nachfragen, ob schon ein Bescheid erstellt wurde.
Wovon ist die Dauer der Zustellung abhängig?
Wie vorweg bereits erwähnt, kann ein Streik bei der Post dazu führen, dass das Schreiben etwas länger auf sich warten lässt. Es gibt jedoch noch andere Faktoren, welche die Dauer der Zustellung beeinflussen. Die Art des Messgerätes spielt für die Zustelldauer ebenso eine Rolle wie der Landkreis, in dem Sie geblitzt worden sind. Ist Sommer und gerade Urlaubszeit in der Straßenverkehrsbehörde, kann sich die Zustellung ebenfalls verzögern.
Meist erhalten Sie zunächst einen Anhörungsbogen, in dem Sie sich zum Sachverhalt äußern müssen. Erst wenn Sie ihn zurückgesandt haben, erhalten Sie dann den eigentlichen Bußgeldbescheid.
Übrigens Bei einem Verwarngeld, etwa weil Sie falsch geparkt haben, ist die Zustelldauer meist sehr viel kürzer als beim Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung.
Wie lange darf ein Bußgeldbescheid dauern?
Haben Sie drei Monate nach dem Verstoß noch keine Nachricht erhalten, können Sie sich leider noch nicht auf der sicheren Seite wähnen. Die Verjährungsfrist kann sich unter bestimmten Umständen auf bis zu sechs Monate erhöhen. Erst dann kann der Verstoß nicht mehr verfolgt werden.
Was muss ich beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid beachten?
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist sinnvoll, wenn hohe Geldstrafen oder gar Punkte in Flensburg drohen. Wichtig: Ein Einspruch ist nur bis maximal zwei Wochen nach der Zustellung möglich.
Ein Einspruch muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Bedenken Sie daher auch die Laufzeit der Post oder entscheiden Sie sich gleich für ein Fax, damit das Schreiben rechtzeitig ankommt.
Ist der Einspruch beim Empfänger fristgerecht eingegangen, wird die Frist zur Zahlung so lange ausgesetzt, bis das Verfahren beendet wurde.
Einen Grund für Ihren Einspruch müssen Sie übrigens nicht angeben. Im Idealfall aber können Sie Ihren Einspruch – am besten anhand von Zeugenaussagen oder Fotos – begründen. Damit Ihr Einspruch Erfolg hat, empfehlen wir Ihnen, sich fachlichen Rat durch einen Anwalt einzuholen. Füllen Sie einfach unser Formular aus und wir prüfen den Einspruch schnell und kostenlos!
Verursacht der Einspruch Kosten?
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verursacht zunächst einmal keine Kosten, von den Portogebühren einmal abgesehen. Wenn Sie Glück haben, wird Ihr Widerspruch akzeptiert und Sie müssen das Bußgeld nicht bezahlen. Damit ist das Verfahren beendet.
Anders sieht es aus, wenn Ihr Einspruch nicht akzeptiert wird. In diesem Fall werden Ihre Akten an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Sie müssen sich dann vor Gericht behaupten oder überlassen das einem Anwalt.
Dann müssen Sie natürlich auch die Kosten für den Anwalt übernehmen. Das gilt auch dann, wenn das Verfahren gegen Sie letztendlich eingestellt wird.
verkehrsrechtsanwalt24.de prüft daher kostenlos und unverbindlich Ihren Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.
Was hat es mit dem Anhörungsbogen auf sich?
Wie bereits erwähnt, wird in vielen Fällen kein Bußgeldbescheid, sondern zunächst ein Anhörungsboden verschickt. Der Grund: Anders als in Nachbarländern wie Österreich wird in Deutschland der Fahrer und nicht der Halter für eine Übertretung der Geschwindigkeit bestraft.
In vielen Fällen handelt es sich dabei aber nicht um ein und dieselbe Person. Der Anhörungsboden wird also zunächst an den Halter geschickt.
Er muss sich dann äußern, ob er selbst der Fahrer war oder sein Fahrzeug noch von jemandem anders gefahren wird.
Wie sind die Erfolgsaussichten bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid?
Von einem Bußgeld wird immer dann gesprochen, wenn die Geldstrafe mindestens 60 Euro beträgt. Liegt der Betrag darunter, handelt es sich um ein Verwarnungsgeld. Ob ein Einspruch gegen den Bescheid sinnvoll ist, kann pauschal nicht beantwortet werden und sollte von Fall zu Fall individuell beurteilt werden.
Je höher die Geldstrafe ist oder wenn vielleicht sogar Punkte in Flensburg drohen, kann ein Einspruch sinnvoll sein. Die Praxis hat gezeigt, dass die Erfolgsaussichten des Einspruchs in folgenden Fällen besonders hoch sind:
- der Bußgeldbescheid enthält formale Fehler oder es sind nicht ausreichend Beweise vorhanden
- das Messgerät hatte einen technischen Fehler oder es wurden Fehler bei der Messung selbst gemacht
- Sie sind zwar Halter, aber nicht Fahrer: In diesem Fall können Sie für das Vergehen natürlich nicht belangt werden
In letztgenanntem Fall sollten Sie auf jeden Fall in Widerspruch gehen. Können Sie eindeutig belegen, dass Sie zwar Halter des Fahrzeugs sind, zum Tatzeitpunkt aber nicht gefahren sind, wird das Verfahren recht schnell eingestellt.
Allerdings sind Sie dazu verpflichtet, bei der Fahrerermittlung zu helfen. Sind Sie sich hingegen nicht sicher, ob ein Widerspruch sinnvoll ist, können Sie einen Anwalt zu Rate ziehen.
Ob sich in Ihrem Fall ein Einspruch lohnt? Der Verkehrsrechtsanwalt24.de prüft Ihren Fall: Schnell, unverbindlich und kostenlos!
Weitere Fragen zum Thema
Stationäre Blitzer haben für Sie als Autofahrer den Vorteil, dass sie fest an einer bestimmten Stelle installiert sind. Fahren Sie eine Strecke regelmäßig, wissen Sie also, dass sich dort ein Radargerät befindet und können Ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen. Der mobile Blitzer hingegen trifft Sie meist unvorbereitet. Stationäre Blitzer werden deutlich seltener ausgewertet. Wenn Sie also von einem fest installierten Blitzgerät erwischt wurden, müssen Sie länger auf Ihren Bußgeldbescheid warten.
Welche Strafe Sie bei einer Geschwindigkeitsübertretung erwartet, ist vor allem davon abhängig, ob Sie innerorts, außerhalb geschlossener Ortschaften oder auf Autobahnen unterwegs waren. Bei einer Übertretung bis 20 km/h kommen Sie in der Regel mit einem Bußgeld davon. Ab 21 km/h zu viel erhalten Sie zudem einen Punkt in Flensburg und ist Ihre Geschwindigkeitsüberschreitung höher als 30 km/h, müssen Sie mit einem Fahrverbot rechnen.
Statistiken haben gezeigt; Die meisten Bußgeldbescheide benötigen zwischen zwei und drei Wochen, ehe sie beim Empfänger ankommen. In Ausnahmefällen kann es aber auch sechs Wochen oder länger dauern, ehe Sie das Schreiben erreicht.
In der Regel werden 3 km/h als Toleranz abgezogen. Dieser Toleranzabzug soll etwaige Messunregelmäßigkeiten ausgleichen. Sind Sie also innerorts 70 km/h gefahren, werden auf Ihrem Bußgeldbescheid 67 km/h ausgewiesen. Damit wären Sie 17 km/h zu schnell und müssten momentan ein Bußgeld in Höhe von 35 Euro zahlen. Ein Fahrverbot wird in der Regel nur dann erlassen, wenn Sie mehr als 30 km/h zu schnell gefahren sind. Außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen gilt ein anderer Toleranzabzug: Bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h beträgt er drei Prozent der gemessenen Geschwindigkeit. Auf dem Bußgeldbescheid muss genau vermerkt sein, wie schnell Sie gefahren sind und wie hoch der Toleranzabzug ist. Übrigens: Auch beim Überfahren einer roten Ampel wird der Toleranzabzug angewandt. Er liegt zwischen 0,4 und 0,5 Sekunden und ist damit recht gering.